(pressebox) Karlsruhe, 19.12.2014 - Das LG Koblenz hat entschieden, dass der Betreiber einer Website Verbrauchern, die sich an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse wenden, nicht mit einer Standard-Mail antworten darf, in der lediglich auf andere Kommunikationswege verwiesen wird. Geklagt ...