(pressebox) Rastatt, 27.06.2015 - 14 Erfüllungsoptionen können im Rahmen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg genutzt und miteinander kombiniert werden. Das neue EWärmeG gilt ab 1. Juli 2015 nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Nichtwohngebäude. Für ...

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