(lifepr) München, 28.02.2017 - Wer in Deutschland ausbilden möchte, muss seit 2009 seine berufs- und arbeitspädagogische Eignung durch einen Nachweis oder ein Zeugnis belegen. Der Ausbildereignungsschein berechtigt und qualifiziert zur fachlichen Ausbildung junger Fachkräfte im Betrieb. Wie erhält ...