(lifepr) Düsseldorf, 31.07.2014 - Nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Voraussetzung im Fall eines ...