Dresden (dpa) - Fünf mutmaßliche Rädelsführer der 2007 verbotenen Neonazi-Gruppe «Sturm 34» müssen sich seit heute erneut vor dem Landgericht Dresden verantworten. Sie sind wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Vor vier Jahren hatte eine andere Kammer des Gerichts sie von diesem ...