(pressebox) Karlsruhe, 31.08.2016 - Wird ein Künstler oder Publizist, der seinen dauernden Aufenthalt im Ausland hat, beauftragt, kann dennoch eine KSK-Abgabepflicht für den Veranstalter bestehen: dabei ist nicht relevant, ob der ausländische Künstler von der Künstlersozialversicherung profitiert - ...