(lifepr) Düsseldorf, 26.02.2015 - Arbeitet jemand zu medizinischen bzw. therapeutischen Zwecken und steht die Wiederherstellung der vollen Erwerbstätigkeit im Vordergrund, so besteht weiterhin ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im konkreten Fall meldete sich eine Krankenschwester arbeitslos. Der ...