Mainz (dpa) - Arbeitnehmer müssen die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz auch bei wechselnden Einsatzorten selbst tragen. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Demnach kommt eine Kostenbeteiligung oder - übernahme durch den Arbeitgeber nur infrage, wenn sie vertraglich ausdrücklich ...