Mainz (dpa) - Arbeitnehmer müssen die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz auch bei wechselnden Einsatzorten selbst tragen. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Demnach kommt eine Kostenbeteiligung oder - übernahme durch den Arbeitgeber nur infrage, wenn sie vertraglich ausdrücklich ...

Kommentare

(1) senator7 · 19. November 2009
Also irgend etwas stimmt hier aber ganz gewaltig nicht: Fahrt zur Arbeit muß ich selber zahlen = OK; auch bei wechselnden Einsatzstellen, so wie für Zeitarbeit typisch: auch OK; ABER: bei einer Außendienstreisetätigkeit ist es doch wohl Sache des Arbeitgebers die Fahrtkosten zu begleichen, da könnte sonst am Ende noch ein Spediteur auf die Idee kommen, die LKW-Kosten (insbesondere Diesel + Maut) auf den Fahrer abzuwälzen. Oder war der Mitarbeiter im Artikel ein freier Handelsvertreter?
 
Suchbegriff

Diese Woche
14.05.2024(Heute)
13.05.2024(Gestern)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News