(lifepr) Düsseldorf, 22.06.2016 - In Lebensmittel verarbeitenden Betrieben hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine Arbeitnehmer saubere und geeignete Hygienekleidung tragen. Dazu gehört auch die Reinigung dieser Kleidung. Im konkreten Fall ist der Kläger im Schlachthof der Beklagten im ...

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