(lifepr) Düsseldorf, 29.07.2016 - Ohne Rechnung: ungültiger Werkvertrag Ist für Handwerkerleistungen zum Teil eine Schwarzgeldabrede getroffen worden, ist der gesamte Werkvertrag nichtig, so dass der Handwerker für bereits erbrachte Leistungen weder die vereinbarte Zahlung noch Wertersatz ...

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