Stuttgart (dpa) - Die Staatsanwaltschaft will Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker ins Gefängnis bringen. Im Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht forderten die Vertreter der Anklage drei Jahre Haft für den 73-Jährigen. Sie halten es für erwiesen, dass Schlecker Millionen beiseite geschafft hat, ...

Kommentare

(1) Troll · 20. November 2017
Ja, nach §283 StGB kann er zu einer Geldstrafe oder Freiheitstrafe bis 5 Jahren verurteilt werden, sofern er für schuldig befunden wird. Und Er hat es ja im großen Stil getrieben. Ich denke, da ist eine Freiheitsstrafe durchaus angemessen, zumal ja auch jedes bißchen Geld, sofern es pfändbar ist, primär zur Rückzahlung der veruntreuten Gelder zugunsten der Insolvenzmasse verwertet werden sollte.
 
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