(lifepr) Düsseldorf, 28.01.2015 - Das Amtsgericht hatte festgestellt, dass ein Lkw-Fahrer auf der Autobahn den erforderlichen Mindestabstand von 50 Metern nicht eingehalten hatte und verurteilte den Fahrer zu einem Bußgeld von 80 Euro. Sein Rechtsmittel hatte Erfolg und das höhere Gericht verwies ...

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