(pressebox) Karlsruhe, 30.09.2016 - Eine ab dem 01.10.2016 geltende Gesetzesänderung in § 309 Nr. 13 BGB macht es womöglich erforderlich, Verträge und AGB anzupassen. Für die Geltendmachung von Ansprüchen war zumeist „Schriftform“ vereinbart. Wollte ein Kunde oder Arbeitnehmer also Ansprüche ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News