(pressebox) Leipzig, 28.08.2014 - Entgegen Art. II des Atomwaffensperrvertrages und entgegen des im Zwei-Plus-Vier-Vertrag völkerrechtlich verbindlich erklärten Verzichts auf jede unmittelbare und mittelbare Verfügungsgewalt über Atomwaffen beharrt die Bundesregierung weiterhin auf einer "nuklearen ...