(pressebox) München, 25.01.2017 - Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen im 4-Jahres-Turnus eine Emissionserklärung abgeben. Die Einzelheiten sind in der 11. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. Der nächste Termin für die Abgabe ...