Zweiten Wohnsitz melden? Notwendig?

alexbert

Well-known member
25 April 2006
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Hallo,

ich werde in den nächsten fünf Monaten ein Praktikum machen, für dass ich in dem Zeitraum eine Wohnung mieten muss, da 120km täglich etwas unangenehm wären. Die Frage ist jetzt ob ich die Wohnung unbedingt als zweiten Wohnsitz anmelden muss.. Ein Bekannter meinte, er würde das für fünf Monate wohl erst gar nicht machen.
Muss ich das nun tun oder kann ich in Anbetracht der recht kurzen Zeit auch darauf verzichten. Habe da leider absolut keine Erfahrungen oder Wissen.

Schöne Grüße
alexbert
 
Habe gerade folgendes gefunden:

Melde-G (NMG,NI)

§ 17 NMG - Landesrecht Niedersachsen

Vorübergehender Aufenthalt
Abweichend von § 9 Abs. 1 und 2 wird eine Meldepflicht nicht begründet, wenn

1. eine Person, die für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine weitere Wohnung für nicht länger als sechs Monate bezieht,

2. eine Person, die sonst im Ausland wohnt und nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine Wohnung für nicht länger als zwei Monate bezieht und

3. eine richterliche Entscheidung über eine Freiheitsentziehung vollzogen wird, solange die betroffene Person für eine andere Wohnung im Inland gemeldet ist und der Aufenthalt nicht länger als sechs Monate dauert.

Absatz 2 Befreit mich demnach von der Meldepflicht, oder?
 
und du würdest länger als 2 monate da wohnen ;)
also nö ...

wenn du nur was aus untervermietung annimmst, kannst du das mit dem melden umgehen - allerdings darf dann auch kein mietvertrag bestehen. allgemein eine (sehr) unsichere angelegenheit zu der ich nich raten würde.

als einzigste absicherung gegen deinen vermieter, kannst du die miete nur überweisen oder dir den bargeld erhalt quittieren lassen
 
Sorry, Kommando zurück :-D
Ich meine Absatz 1! Eben erst gemerkt dass ich mich vertippt habe. Sorry.
 
Und Dir damit die Antwort selbst gegeben. Du bist also für Dein Praktikum nicht meldepflichtig, soweit Dein Praktikumsplatz in Niedersachsen liegt und Dein gefundener Gesetzestext auch aktuell ist!

Und das ist er *g* hab gerade im niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem nachgesehen! Also: Bist nicht meldepflichtig!

Gruß

Baffi
 
Zuletzt bearbeitet:
kann mir jemand sagen, wie ich das für Berlin rausfinde? Hab bei google keine verlässliche Seite gefunden.
 
Danke schön, muss mich also doch anmelden...
Das wird noch schön kompliziert, ich freu mich schon ^^
 
wieso kompliziert?

Ich weiß zwar net, wie das beim 2. Wohnsitz is, aber ich hab meinen Hauptwohnsitz letztens verlegt, dass war (wenn man die Warterei im Einwohnermeldeamt abzieht) ne Sache von net mal 5 Minuten.

Pass rüberreichen, Zettel unterschreiben, fertig.
 
Ihr müsst ja dabei auch an die Versicherungen denken ;)

Ich habe meine zweiten Wohnsitze auch immer schön angemeldet, denn so war ich immer über meine Eltern am Hauptwohnsitz versichert. Wenn mir hier also die Bude abfackelt oder ich was zerstöre dann trägt das die Versicherung, was nicht der Fall wäre, wenn es nicht als mein Zweitwohnsitz angemeldet wäre.

Und so der Aufwand isses wirklich nich... Gleich früh 8Uhr hingehen, wenn die aufmachen und dann is das ne 5min-Sache ;)
 
Nun, bei der Anmeldung meines 2. Wohnsitzes bzw. beim Abschluss des Mietvertrages wurde ich ausdrücklich darauf hingewiesen diesen innerhalb 1 Woche anzumelden. Bei "Nichtbefolgung" bzw. wenn man dich erwischt ;) droht entweder die Nachzahlung der i.d.R. 10% der Miete als Steuer der rückläufigen Monate oder eine Strafe in Höhe von 1000€. Wie die "Strafen" jedoch geregelt werden hängt wohl ganz von der Stadt(-verwaltung) ab bzw. des Einwohnermeldeamtes ab.
 
wieso kompliziert?
.... ne Sache von net mal 5 Minuten.
Pass rüberreichen, Zettel unterschreiben, fertig.

Na jedenfalls gilt diese Zeit nicht für Berlin. ;) Hier ist es je nach Bezirk teilweise schon ziemlich voll. Und dann brauchst du für deine Ummeldung noch die Unterschrift des Vermieters. Und erstmal an den Vermieter rankommen, kann auch kompliziert sein. :biggrin: