Wohnungskauf

Aber eine Reserve für Eigentümerentscheidungen ist jetzt trotzdem eingeplant; da hört man ja manchmal die schlimmsten Dinge. Guter Tipp.
Ich frag einfach mal:

Du hast Dir aber schon die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen angesehen? Daraus kann man nämlich schnell erkennen, wie andere Eigentümer ticken. Mein Bruder ist in 8 Jahren mit der Gemeinschaft 7 Mal vor Gericht gewesen, weil ein Eigentümer immer quer geschossen hat.

In den Protokollen steht übrigens auch, welche Investitionen schon beschlossen sind. Für die zahlst Du nämlich mit. Die Höhe der Rücklagen solltest Du auch kennen, die sollte der Verwalter nennen können. Wenn die nicht im Verhältnis zum Haus/Zustand passt, dann kann das auch noch Kosten verursachen.

Grundbuchauszug hast Du Dir sicherlich angeschaut, oder? Immerhin stehen da unter Umständen Lasten und Pflichten drin, die auf dich übergehen. Teilungserklärung hast Du auch geprüft? Damit Du auch weißt, was Dein Sondereigentum umfasst. Sonst gehört der Kellerraum am Ende gar nicht Dir.

Alles Dinge, mit denen ich schon Ärger hatte. Die Einrichtung der Wohnung nach dem Kauf ist dagegen Peanuts und simpel kalkulierbar, vor allem, weil Du ja nicht im Luxus schwelgen willst.

Zur Finanzierung: Wenn machbar, würde ich die nur auf 5 Jahre abschliessen. Bei Deinem Einkommen und den zu erwartenden Tilgungssummen, schaffst Du das doch locker. Hohe Sondertilgungen zusichern lassen und die feste Tilgung änderbar gestalten. Eine Bank die das nicht kann, ist raus aus dem Rennen.

Marty
 
Natürlich lasse ich mir die Unterlagen zeigen VOR dem Kauf. Bis jetzt habe ich die Wohnung nur reserviert.

Da die auserkorere Wohnung die von der Immobiliengesellschaft (denen 50 der Wohnungen gehör(t)en) zur Verfügung gestellte Hausmeisterwohnung war, wäre ich aber sehr überrascht wenn da Altlasten im Grundbuch stehen würden.

Aber auch hier: Danke für die Anmerkungen auf was man alles achten sollte.

Das mit den finanziellen Verpflichtungen ist nämlich auch ein Grund weshalb ich z.B. andere ETW die ich mir anschaute abgelehnt hatte. Da waren im ganzen Haus nur 4 oder 6 Parteien. Wenn da z.B. das Dach gemacht werden muss verarmt man.

Das mit dem Erdgeschoss ist jetzt bei uns nicht so schlimm. Die Blockwarte funktionieren ganz gut bei uns und jeder kennt jeden.

Ausserdem ist es Hochparterre. Um das Küchenfenster und die französischen Balkontüren zu erreichen brauchen die eine Leiter. Mal eben aufhebeln ist da nicht drin. Der Balkon mit den restlichen Fenster/Türen liegt im Innen"hof".
Aber ich werde alle Türen und Fenster trotzdem extra sichern lassen und den Balkon etwas weniger kletterfreudig gestalten.

Jetzt im 1. Stock in der Mietwohnung war die Sicherheit auch nur eine gefühlte. Da wäre jeder normalschlanke Mensch in 10 Sekunden auf meinem Balkon gewesen.

Und davor hatte ich eine EG/Untergeschoss Etagenwohnung in diesem Haus. Da wäre ein Einbruch gar kein Problem gewesen. Von daher mache ich mir wenig Sorgen.

Ich lasse das jetzt erstmal in Ruhe auf mich zukommen.

Auf 5 Jahre zu finanzieren hatte ich erwogen, möchte ich aber nicht machen aus Flexibilitätsgründen, da ich noch was anderes vorhabe: Vielleicht ergibt sich die Möglichkeit einer Bekannten in Berlin ihre ETW abzukaufen wo meine (Ex-)Schwiegermutter (Rentnerin) wohnt.

Sichere Miete, sie hält die Wohnung in Schuss (bin da öfter wegen meinen Kindern/ihren Enkelkindern), steuermindernd und ich hätte langfristig wieder ein Standbein in meiner alten Heimatstadt wenn ich selber ins Rentenalter komme.

Aber erstmal ist Baustelle 1 dran.
 
Das mit den finanziellen Verpflichtungen ist nämlich auch ein Grund weshalb ich z.B. andere ETW die ich mir anschaute abgelehnt hatte. Da waren im ganzen Haus nur 4 oder 6 Parteien. Wenn da z.B. das Dach gemacht werden muss verarmt man.
Dafür sollten ja ausreichend Rücklagen gebildet werden. Wir haben damit direkt nach Einzug im Neubau begonnen, dann kann das nicht erschrecken.

Auf 5 Jahre zu finanzieren hatte ich erwogen, möchte ich aber nicht machen aus Flexibilitätsgründen, da ich noch was anderes vorhabe: Vielleicht ergibt sich die Möglichkeit einer Bekannten in Berlin ihre ETW abzukaufen wo meine (Ex-)Schwiegermutter (Rentnerin) wohnt.
Das ist ja Deine Entscheidung, Du musst Dich wohl fühlen. Bedenke aber, wenn Du eine Wohnung zum Vermieten dazu kaufst, dann sollte die sich selber tragen und nicht die Finanzierungsplanung deines selbstbewohnten Eigentums berühren. Sonst macht der Kauf ja keinen Sinn.

Marty
 
Dafür sollten ja ausreichend Rücklagen gebildet werden. Wir haben damit direkt nach Einzug im Neubau begonnen, dann kann das nicht erschrecken.

Trotzdem teilt man die Dachkosten doch lieber durch z.B. 30 als durch 4? Auch wenn das Dach für die 30 etwas teurer wird, aber wahrscheinlich doch kleiner als Faktor 7,5...

Das betrifft ja so einige Kosten die man lieber durch möglichst viele Parteien teilt, ob man dann auch mit möglichst vielen Parteien unterm selben Dach wohnen mag ist dann die andere Frage die man dem entgegenhalten muss.
 
[...] ob man dann auch mit möglichst vielen Parteien unterm selben Dach wohnen mag ist dann die andere Frage die man dem entgegenhalten muss.

Da der TE schon länger in dieser Wohnanlage lebt, scheint das kein Problem zu sein. Ich persönlich ziehe allerdings auch das EFH vor. Deutlich teurer, aber auch deutlich komfortabler.
 
Da die Kinder aus dem Haus und keine neuen geplant sind, wäre ein EFH nicht angemessen. Auch wenn mich ein eigener Garten durchaus interessieren würde.
Wobei der Wald vor der Haustür bis zum Travestrand eigentlich mehr als ausreicht.

Bezüglich der ETW lasse ich das Finanzierungsgespräch auf mich zukommen nächsten Mittwoch. Wenn mir irgendwas nicht passt habe ich auch kein grosses Problem damit den Kauf sausen zu lassen.
 
Das Finanzierungsgespräch war soweit erfolgreich (inkl. Höhe des Eigenkapitaleinsatzes, meiner Wunschrate und Sondertilgung). Schufa ist auch durch.

Allerdings habe ich noch schriftlich folgendes beantragt (weil es nicht in den 100 Seiten vom Notar ersichtlich war):

- genaue Höhe des Hausgeldes
- genaue Höhe der Grundsteuer (nicht Grunderwerbssteuer)
- Höhe der aktuellen Rücklagen für das Gebäude
- beschlossene/geplante Reparaturen / Protokoll der Eigentümerversammlungen

Leider werde ich erst in 2 Wochen mehr wissen beim nächsten Gespräch wenn der Ansprechpartner aus dem Urlaub kommt.