Wieviel Rücklastschrift sind gerecht?

Sybex

Achterbahn fahrer
ID: 164956
L
30 April 2006
386
18
Hallo,

gibt es einen bestimmten Betrag, bis wohin die Rücklastschrift Gebühren gehen dürfen? Hier bei einen Kaufbetrag von 7,50 €.

Oder ist das dem Beitreiber frei gelassen?

Sybex
 
Hallo,

gibt es einen bestimmten Betrag, bis wohin die Rücklastschrift Gebühren gehen dürfen? Hier bei einen Kaufbetrag von 7,50 €.

Oder ist das dem Beitreiber frei gelassen?

Sybex

Hmm, IMHO ist es dem Betreiber freigestellt, in welcher Höhe er die Gebühren für eine nicht erfolgte Lastschrift-Ausführung berechnen darf.
Auf jeden Fall darf er die ihm berechneten Rückschrift-Gebühren seiner Bank berechnen, zzgl. den Aufwand den er hat, um Dir den Betrag in Rechnung zu stellen und eine neue Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung zukommen zu lassen.

Bei letzterem ist ein großer Spielraum da, wobei allerdings der Betreiber nicht einen willkürlichen Wert annehmen darf, da dies dann als unsittlich bewertet werden kann.

Meiner Erfahrung liegend diese Gebühren für eine Storno-Lastschrift am Ende zwischen 3-10 Euro.. Alles darüber würde ich schon als Nepp bzw. unsittlich ansehen. Aber wie gesagt, bin kein RA und in sofern, sollte der Rücklastschriftbetrag in deinen Augen zu hoch sein, einfach mal beim Betreiber nachfragen bzw. in den AGB nachschauen, wie sich die Kosten aufschlüsseln.

MfG,

jiw
 
Er darf sich seinen "Schaden" ersetzen lassen, den er durch die Rücklastschrift hatte. Dazu gehören die Kosten seiner Bank und die Arbeitszeit, die er mit der Bearbeitung zugebracht hat, z.B. Mahnung erstellen, neue Rechnung etc. Diese Summe ist ja meist vom Rechnungsbetrag unabhängig.

Bereichern darf er sich daran nicht. Wenn er nur 10 Minuten dafür braucht, dann kann er schon locker mit Kosten um die 10 Euro rechnen.

Marty
 
Hallo

mein Handyanbieter berechnet 20,47€ wenn mal eine Lastschrift zurück geht, und wenn man den Betrag innerhalb von 7 Tagen bezahlt, bekommt man die 20,47€ als Guthaben zurück auf sein Guthabenkonto:)