Wieviel im Jahr verdienen > Steuerfrei

Sybex

Achterbahn fahrer
ID: 164956
L
30 April 2006
386
18
Hallo!

Ich bin derzeit in der Ausbildung als Mediengestalter und habe ab nächsten Monat einen 2. Job.

Die Frage ist: wie viel darf ich im Jahr Steuerfrei verdienen?
Was für Folgen hätte ich, wenn ich über diesen Freibetrag komme?

Ich meine mal was gehört zu haben von 6700 oder so.
Sprich 558 Euro im Monat.

Vielen Dank für eure Hilfe und Erfahrung ;)

Gruß,
Sybex
 
Ca. 8.000 € sind es im Jahr.

Neben dem Thema Steuer dürfte für Dich als Azubi noch das Kindergeld interessant sein.

Nicht dass Du trotz zweit-Jobs weniger Kohle hast als jetzt.

gruss kelle!
 
Kindergeld ist bekannt, bekommt daddy :p

Davor habe ich Angst, das ich durch den 2 Job evt. am ende weniger verdiene ^^
 
Kindergeld ist bekannt, bekommt daddy :p

Davor habe ich Angst, das ich durch den 2 Job evt. am ende weniger verdiene ^^

ist doch nicht schwer...Grundfreibetrag 2010 ist 8004 Euro, wenn Du nicht wesentlich mehr als 10.000 Euro im Jahr verdienen kannst, solltest Du den zweitJob unbedingt so einrichten das Du drunter bleibst weil ansonsten gibts die Arschkarte für erbrachte Leistung

Leistung lohnt sich in Deutschland (manchmal ) :ugly:
 
Wie schauts mit der Krankenversicherung aus? Wenn du bei deinen Eltern dabei bist dürften da auch Grenzbeträge existieren :(
 
in der ausbildung ist man nicht mehr familienversichert. zumindest bei einem normalen ausbildungsgehalt funktioniert das nicht. da ist alles über 400 euro im monat zuviel.

ich habe neben meinem ausbildungsjob einen 400 euro job gemacht und hatte keinerlei probleme. hatte dann etwa 1000 euro netto aus beiden jobs zusammen.
 
in der ausbildung ist man nicht mehr familienversichert. zumindest bei einem normalen ausbildungsgehalt funktioniert das nicht. da ist alles über 400 euro im monat zuviel.

ich habe neben meinem ausbildungsjob einen 400 euro job gemacht und hatte keinerlei probleme. hatte dann etwa 1000 euro netto aus beiden jobs zusammen.

Da fällt das Kindergeld aber weg...
Seit dem letzten Jahr kriege ich auch kein Kindergeld mehr, obwohl ich in der Ausbildung bin, das waren knapp 630€ Netto, mit 580€ Netto war das Kindergeld noch da.

Das es eine Grenze nach oben gibt, wäre mir neu :roll:
(Kenne ein Maurer, der verdient Netto 800-900€ und hat noch einen Nebenjob auf 400€ Basis)

Gruß
 
Hallo,

die normale Ausbildungsvergütung ist generell Sozialversicherungs- und Steuerpflichtig!

Nebenher gibt es die Möglichkeit der Minijobs.

Hier gilt 4800 sind für den Arbeitnehmer frei, sofern er vom 01.01.-31.12 arbeitet.
Die 400 € monatlich, dürfen 2mal pro Jahr überschritten werden.
Aber nur für Urlaubs- Krankenvertretung, Urlaubs und Weihnachtsgeld sind hingegen Abgabe pflichtig!

näheres findet ihr hier


Ihr solltet euch aber im klaren sein, das die Familienkasse sehr genau darauf achtet, wie hoch der Verdienst ist. Denn das Kindergeld wird schnell gestrichen und eine Überprüfung der Einkommen ist dank Elena nur noch eine Sache von Sekunden.

Kindergeld ist bekannt, bekommt daddy :p

Wenn du zu viel verdienst, nicht mehr
 
Hallo,

die normale Ausbildungsvergütung ist generell Sozialversicherungs- und Steuerpflichtig!

Nebenher gibt es die Möglichkeit der Minijobs.

Hier gilt 4800 sind für den Arbeitnehmer frei, sofern er vom 01.01.-31.12 arbeitet.
Die 400 € monatlich, dürfen 2mal pro Jahr überschritten werden.
Aber nur für Urlaubs- Krankenvertretung, Urlaubs und Weihnachtsgeld sind hingegen Abgabe pflichtig!

näheres findet ihr hier


Ihr solltet euch aber im klaren sein, das die Familienkasse sehr genau darauf achtet, wie hoch der Verdienst ist. Denn das Kindergeld wird schnell gestrichen und eine Überprüfung der Einkommen ist dank Elena nur noch eine Sache von Sekunden.



Wenn du zu viel verdienst, nicht mehr


Hey,

die 4800€ beziehen sich aber nur auf die Sozialabgaben oder? Der Steuerfreibetrag liegt wie oben geschrieben bei ca. 8.000 im Jahr. Oder irre ich mich da jetzt? Wenn ja => verbessern :)

Lg
 
Es zählt in Deutschland immer noch das Gsamteinkommen.

Heißt für dich: 8004 Euro +920 Euro Werbungskostenpauschale sollten in keinem Fall überschritten werden. (Sämtliche Nettoverdienste+ Steuern+ Soli+ Kirchensteuer)
Liegst du drüber und kannst nicht mehr als 920 euro Werbungskosten geltend machen, so zahlst du 1. Steuern (aber so wenig, dass es kaum interessiert) und 2. zahlst du 2200 Euro kindergeld zurück;)

Grüße
 
in der ausbildung ist man nicht mehr familienversichert. zumindest bei einem normalen ausbildungsgehalt funktioniert das nicht. da ist alles über 400 euro im monat zuviel.
Falsch. In der Ausbildung gilt die Geringverdienergrenze (325€/M.).

ich habe neben meinem ausbildungsjob einen 400 euro job gemacht und hatte keinerlei probleme.
Ist nicht problematisch, solange man eine sv-pflichtige Hauptbeschäftigung hat (bei Ausbildung über Geringverdienergrenze ist das gegeben).

die normale Ausbildungsvergütung ist generell Sozialversicherungs- und Steuerpflichtig!
Nein, siehe oben.

[..]Minijobs.
Hier gilt 4800 sind für den Arbeitnehmer frei, sofern er vom 01.01.-31.12 arbeitet.
Die 400 € monatlich, dürfen 2mal pro Jahr überschritten werden.
Aber nur für Urlaubs- Krankenvertretung, Urlaubs und Weihnachtsgeld sind hingegen Abgabe pflichtig!
Das ist die falscheste Zusammenfassung die jemals über Minijobs gelesen habe!
1. Es gibt keine Jahresgrenze, sondern es kommt auf das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt an. Das wird zwar u.a. per Jahresbetrachtung ermittelt, aber es gibt keine Jahresgrenze.
2. Es gibt keine Notwendigkeit einer ganzjährigen Tätigkeit.
3. Für die Möglichkeit des zweimaligen Mehrverdienstes darf es sich eben NICHT um eine Urlaubsvertretung handeln, da diese vorhersehbar wäre.
4. Mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld kann sich die GESAMTE Tätigkeit sv-/st-pflichtig machen, also auch die normalen laufenden Zahlungen!

näheres findet ihr hier
Genau ;)

eine Überprüfung der Einkommen ist dank Elena nur noch eine Sache von Sekunden
Zumindest kann (angeblich) noch niemand bis zum Jahr 2012 auf die Daten zugreifen und (angeblich) auch nur, wenn man das selbst bei der jeweiligen Behörde freischaltet. Aber Elena ist ein ganz eigenes Thema, davor gilt es richtigerweise immer zu warnen.

Ihr solltet euch aber im klaren sein, das die Familienkasse sehr genau darauf achtet, wie hoch der Verdienst ist.
Na welcher Verdienst denn? s.u.

Es zählt in Deutschland immer noch das Gsamteinkommen.
Zählt für was? s.u.


Ich möchte euch mal noch einen ernsthaften Rat dalassen. Ihr unterhaltet euch quer verstreut über drei strikt voneinander zu trennende Themengebiete.
1. Sozialversicherung
2. Einkommensteuer
3. Kindergeld
Diese Themen haben erstmal rein gar nichts miteinander zu tun. Sie benutzen nur rein zufällig größtenteils die selben Eingabeparameter (z.B. umgangssprachlich "Höhe des Verdienstes"), können aber sehr leicht unterschiedliche Ergebnisse liefern.

Und gerade die Unterscheidung zwischen 2. und 3. wird bei solchen Diskussionen gerne übersehen. Denkt an die Bezüge, also u.a. nahezu alles was steuerfrei ist. Fürs Kindergeld machen also Diskussionen rund um die Voraussetzungen von Minijobs überhaupt keinen Sinn.