Das ist wohl war, denn mein Anwalt hat es mir fast genau so dargelegt.
Was passiert eigendlich, wenn dieser Knabe 18 bzw. 21 Jahre alt wird ?
Wenn er schon nocht dafür zuständig ist, muss er doch einen Vormund o.ä. haben.
Angestellte hat er ja auch.
Einfach mal anrufen und es geht immer diese/r "ES" ran.
Falls er einen Vormund für seine geschäfte hat, muss im Imprseesum stehen: "Vertreten durch"..dies ist ja wohl nicht der Fall.