News Volle Windel: Mutter und Kind aus dem Bus geschmissen

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klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 14.10.2010 um 09:42:41 Uhr veröffentlicht:
Volle Windel: Mutter und Kind aus dem Bus geschmissen
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OSNABRÜCK (ANP/C. Fehrholz) - Ein Busfahrer in*Osnabrück hat eine Mutter und ihre einjährige Tochter wegen einer vollen Windel aus dem Bus geschmissen. Die empörte Mutter gab an, der Fahrer habe angeblich den Gestank der Windel nicht mehr vertragen können. Sie sagte, der Mann habe ihr geraten, zu laufen oder auf den folgenden Bus zu warten. Der Busfahrer war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Er befindet sich nach Angaben seines Arbeitgebers im Urlaub. Das Busunternehmen sagte, falls sich die Vorwürfe als wahr erweisen sollten, täte ihnen das Verfehlen ihres Mitarbeiters sehr leid. Das Unternehmen wollte allerdings erst selbst mit dem Fahrer sprechen.
 
Der Busfahrer ist wohl als Erwachsener auf die Welt gekommen :mad:. Sein Verhalten ist eine Frechheit und eine Demütigung von Mutter und Kind.

Wenn er seinen Job behalten sollte, wäre das schlimm für alle Eltern mit Kleinkindern :(
 
Also ich frage mich, wie hier bei Klamm anscheinend einheitlich alle auf den Busfahrer rumhacken können (also bei den Newskommentaren). Naja was heißt einheitlich, zumindest bemerkt einer, dass auch eine volle Windel eigentlich nicht wirklich riecht, wenn man diese nicht gerade wechselt.

Also ich würde nicht in einem komplett stinkenden Bus sitzen können und mich wohlmöglich sogar übergeben, wenn es über 30 min so stinkt, dass der Geruch bis zum Busfahrer nach vorne vordringt.

Das hat doch dann auch nichts mit Kinderfeindlichkeit zu tun, eher damit, dass die Mutter nicht gut vorbereitet ist. Es gibt in fast jeder Stadt mehrere Stellen, an denen man sein Kind die Windel wechseln kann, muss man denn dann mit einem stinkendem Kind in einen "vollen" Bus steigen? Also schreinde Kinde, da kann ich ein Auge zudrücken, aber stinkend im Bus muss doch echt nicht sein.
 
Vielleicht hat die Frau ihrem kind im Buss die Windeln wechseln müssen?

Ist doch auch egal, zumal wir die näheren Umstände nicht kennen.

In meinen Augen rechtfertigt Windelgestank nicht, einen zahlenden Fahrgast aus dem Bus zu weisen.

Was stellt der Fahrer denn an, wenn er einen Passagier hat, der Bohnen- oder Kohlsuppe gegessen hat? Soweit ich weiß hat jeder Bus, egal ob Linien- oder Reisebus, sog. Schwedenklappen im Dach, durch die man ohne im Zug zu sitzen den Fahrgastraum entlüften kann.
 
Du fährst nicht oft Bus, oder? Das mit dem Entlüften klingt ja in der Theorie sehr nett, aber jeder der mit dem Bus fährt, wird dir bestätigen, dass das nicht geht.

Was bitte rechtfertigt denn sonst jemanden vor die Tür zu setzen, wenn nicht die Tatsache, dass die Aktion eines Gastes andere Fahrgäste beeinträchtigt.
 
tja dann muss sich jemand mal einen anderen Arbeitsplatz suchen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Wannabe:
Ich fahre regelmäßig Bus, und entlüften geht sehr wohl... :roll: Sogar bei einer Horde verschwitzer Fußballkids, die 2 Stunden in einem Bus eingepfercht sind.

Aber hast du Kinder? Selbst bei extremem Durchfall stinkt keine Windel so, dass "man sich fast übergeben muss". :ugly:

Was ein verweisen aus dem Fahrzeug rechtfertigt? Pöbelei, Angriffe auf andere Fahrgäste, Gefährdung des Betriebs - da gibt es so einiges. "Gestank" gehört imho nicht dazu. Nochmal die Frage - was ist mit Fahrgästen, die flatulieren? Oder nach Schweiß riechen? Oder nach Nikotin? Oder Alkohol? Wo ist bitteschön die Grenze?
 
Naja wenn der Fahrer wegen dem Gestank wirklich an der Grenze zum kotzen fährt, beeinträchtigt das den Busverkehr in jedem Fall. Wenn er plötzlich kotzen muss und erstmal einen Unfall baut ist auch niemand zufrieden.

Und mich als Fahrgast würde der Gestank auf jeden Fall stören. Mir doch egal ob es ein Kleinkind / Baby ist. Ich würde dann wohl aussteigen und den nächsten Bus nehmen....

Oder ich kotz den Bus voll ^^ Ob ich dann rausgeschmissen werde? Oder wenn mehrere Fahrgäste den Bus vollreihern? :think:
 
@Wannabe:
Ich fahre regelmäßig Bus, und entlüften geht sehr wohl... :roll: Sogar bei einer Horde verschwitzer Fußballkids, die 2 Stunden in einem Bus eingepfercht sind.

Dann habt ihr bessere Busse bei euch ^^

Aber hast du Kinder? Selbst bei extremem Durchfall stinkt keine Windel so, dass "man sich fast übergeben muss". :ugly:

Habe ich nicht, aber riecht das bei allen Kindern gleich? Hat doch sicher auch was mit der Ernährung zu tun? War ja nun ein einjähriges Kind und kein Säugling.


Was ein verweisen aus dem Fahrzeug rechtfertigt? Pöbelei, Angriffe auf andere Fahrgäste, Gefährdung des Betriebs - da gibt es so einiges. "Gestank" gehört imho nicht dazu. Nochmal die Frage - was ist mit Fahrgästen, die flatulieren? Oder nach Schweiß riechen? Oder nach Nikotin? Oder Alkohol? Wo ist bitteschön die Grenze?

Wenn es nach mir geht, könnte man Raucher auch direkt raus werfen, die stinken echt immer. Lasse ich manchmal auch nicht neben mir sitzen, sollen die sich woanders hin setzen.

Aber generell würde ich sagen, wenn jemand eindeutig 2 Wochen nicht geduscht hat und auch so riecht, dann würde ich ihn nicht mal einsteigen lassen. Ein Bus ist nun mal eine Gemeinschaft, da sollte jeder versuchen auf die anderen Fahrgäste rücksicht zu nehmen
 
Wannabe, da geb ich dir mal zu bedenken, daß Busse eine BeförderungsPFLICHT haben, der sie nur dann nicht nachkommen müssen, wenn von dem Fahrgast eine Gefahr für die Sicherheit des Busses, des Fahrers oder der anderen Fahrgäste ausgeht bzw. diese Gefahr ernsthaft anzunehmen ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__22.html

Und weil dein Sitznachbar den gleichen Fahrpreis bezahlt hat wie du (bei gleichem Startpunkt und gleichem Ziel), darf der auch nach Schweiß, Nkotin oder Alkohol riechen. Wenn DIR das nicht paßt, kannst DU dich woanders hinsetzen. ER ist NICHT verpflichtet, den Platz zu wechseln bzw. von vornherein anders zu wählen. Die Frage "ist hier noch frei" ist rein rhetorischer Naturund eine Höflichkeitsform; eine Antwort braucht der Fragesteller keineswegs abzuwarten.
 
Wannabe, da geb ich dir mal zu bedenken, daß Busse eine BeförderungsPFLICHT haben, der sie nur dann nicht nachkommen müssen, wenn von dem Fahrgast eine Gefahr für die Sicherheit des Busses, des Fahrers oder der anderen Fahrgäste ausgeht bzw. diese Gefahr ernsthaft anzunehmen ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__22.html

Bei deinem zitierten Text steht:

Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn

1.
die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,

Welche Bedingungen das sind, steht da nirgends. Gibt ja Bedingungen, wie keine laute Musik, usw. Mit der Sicherheit finde ich bei deinem Link so nicht.

Und weil dein Sitznachbar den gleichen Fahrpreis bezahlt hat wie du (bei gleichem Startpunkt und gleichem Ziel), darf der auch nach Schweiß, Nkotin oder Alkohol riechen. Wenn DIR das nicht paßt, kannst DU dich woanders hinsetzen. ER ist NICHT verpflichtet, den Platz zu wechseln bzw. von vornherein anders zu wählen. Die Frage "ist hier noch frei" ist rein rhetorischer Naturund eine Höflichkeitsform; eine Antwort braucht der Fragesteller keineswegs abzuwarten.

Er hat ebenso kein Anrecht auf einen Sitzplatz wie ich. Wenn ich also kein Platz mache, soll der sich mal wagen meine Tasche vom sitz zu nehmen. Dem würd ich ein Pfeiffen. Und eine Tasche habe ich immer bei. Soll er halt nicht stinken, dann mögen ihn vielleicht auch wieder Menschen ;)
 
Der Busfahrer war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Er befindet sich nach Angaben seines Arbeitgebers im Urlaub. Das Busunternehmen sagte, falls sich die Vorwürfe als wahr erweisen sollten, täte ihnen das Verfehlen ihres Mitarbeiters sehr leid. Das Unternehmen wollte allerdings erst selbst mit dem Fahrer sprechen.

Könnte also auch bedeuten, dass die Tante das nur erfunden hat. Der Busfahrer hat sich ja bislang nicht dazu geäußert. Bis man seine Seite der Geschichte gehört hat, nützen alle Spekulationen/Anschuldigungen/Verteidigungen gar nichts.
 
Absolut richtig gehandelt.

Das heißt natürlich nicht, dass man jedes Kind oder jeden Menschen verweisen soll, der etwas unangenehm riecht (allá Raucher) aber wenn der Gestank für einen so schlimm ist, dass man sich nicht mehr auf den Straßenverkehr konzenrieren kann, dann sehr wohl. Und dann eben auch eine Mutter mit Kleinkind.

Anders Beispiel: Ein Busfahrer, der stark allergisch gegen Nelkendüfte ist sollte auch jedem den Bus verweigern dürfen, der eben mit einem solchen Duft ausgstattet ist.

Ob er natürlich mit so einem Defizit Busfahrer hätte werden dürfen... aber das ist ein anderes Thema ;).

Tatdsächlich vermute ich aber eher, dass die Mutter sich unter aller Sau verhalten hat, rumgepöbelt hat oder was weiß ich und sich jetzt nur rächen will, denn wie gesagt: Eigentlich stinkt eine volle Windel nicht unerträglich. Auch nicht beim Wechsel (auch wenn es dann wirklich Angenehmeres gibt).

Wie es aber immer bei solchen News ist: Weitere Infos wird es kaum geben, damit man ja kein sinnvolles Urtiel abgeben kann.
 
Mal ein Auszug aus den Beförderungsbedingungen des VBB

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
(1)
Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen
1.
Personen, die unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
2.
Personen mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz,
3.
Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind,
4.
Personen, die Gewaltbereitschaft zeigen bzw. Gewalt ausüben,
5.
verschmutze und/oder übel riechende Personen.

Tja, und zu Wannabe: Dass Du mit Deiner Tasche (womöglich in einem vollen Bus) einen Sitzplatz blockierst, geht man gar nicht... Wenn genügend Plätze frei sind - OK; aber die Tasche hat wohl nicht das volle Beförderungsentgelt entrichtet. Die zählt als Handgepäck, hat also definitiv keinen Sitzplatzanspruch... (wie Du wahrscheinlich auch nicht):
§5 Zuweisen von Wagen und Plätzen
[...]
(2)
Das Betriebspersonal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen; Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sitzplätze sind für schwerbehinderte Menschen, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben.
 
Tja, und zu Wannabe: Dass Du mit Deiner Tasche (womöglich in einem vollen Bus) einen Sitzplatz blockierst, geht man gar nicht... Wenn genügend Plätze frei sind - OK; aber die Tasche hat wohl nicht das volle Beförderungsentgelt entrichtet. Die zählt als Handgepäck, hat also definitiv keinen Sitzplatzanspruch... (wie Du wahrscheinlich auch nicht):

Das ist mir selber klar. Dennoch habe ich nicht immer Lust neben stinkenden Menschen zu sitzen. Sollen die halt auf ihren Geruch achten. Das heißt auch nicht, dass ich auf 2 Sitzplätze poche, wenn eine ältere Person rein kommt, die nicht mehr gut zu Fuß aussieht, dann stehe ich auch gerne auf beim vollen Bus.