unerlaubte (c)-Entfernung im Straffrecht

27o8

abgemeldet
2 Mai 2006
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Moin,
ich wollte mal fragen welche strafrechtlichen Konsequenzen es für User XY haben kann wenn er ein (c) entfernt und sich trotz mehrmaliger Aufforderungen weigert dies wieder reinzumachen. Zivilrechtlich weis ich bescheid.

Hab schon in UrhG nachgeschaut aber da finde ich auch nichts wirklich passendes :-?.

Gruß
Gremlin

Ps.: Das soll keine Rechtsberatung werden sondern ein Erfahrungsaustausch von Privat an Privat;)
 
Grad nochmal bisschen im UrhG nachgelesenund auf folgendes gestoßen:


§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.

Ich finde das, wenn jemand mein "Werk" einsetzt ohne einen entsprechenden (c) Hinweis drin zu lassen das er somit das "Werk" ohne meine Einwilligung öffentlich wiedergibt.

Oder sehe ich das falsch? ;)
 
[...] Ich finde das, wenn jemand mein "Werk" einsetzt ohne einen entsprechenden (c) Hinweis drin zu lassen das er somit das "Werk" ohne meine Einwilligung öffentlich wiedergibt. [...]

Wenn du dein "Werk" verkauft hast damit es jemand öffentlich verwerten darf, dann ist das die falsche Vorschrift. Aber du hast ein Mitspracherecht bei der Art und Weise der Verwertung:
§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Quelle

Das könnte für dich vielleicht auch noch ganz interessant sein:
Einführung Medienrecht (PDF!)
 
Ich bin nicht so wirklich im Urheberrecht beheimatet, aber soweit ich weiß gibt es verschiedene Verwertungsrechte. Wenn man etwas verkauft, gibt man nicht zwangsläufig alle diese Verwertungsrechte auf und der Käufer kann auch nicht von allen Rechten Gebrauch machen, da er ja schließlich nicht alle damit gekauft hat. Welche wirklich verkauft werden ist sicher im Detail eine knifflige Sache und entzieht sich meiner Kenntnis.

Verwertungsrechte wären:
  • Vervielfältigung
  • Verbreitung
  • Ausstellung
  • Öffentliche Wiedergabe
  • Bearbeitung
  • Schutz vor Entstellung
  • ggf. noch andere
Übrigens fällt mir gerade auf, dass eigentlich alle diese Punkte in den üblichen DVD-Starttexten - auch schon in der Vor-Raubkopierer-sind-Verbrecher-Spots-Zeit - verneint werden. Vielleicht würde man sonst als DVD Käufer sogar Verwertungsrechte erwerben.
 
Es gibt in Deutschland kein Pflicht, irgendwo ein (C) dranzumalen. Es gibt aber eine Pflicht, bei Verwendung geschützter Werke den Urheber desselben zu nennen. Wie man das macht, ist allerdings einem selber überlassen.

Marty
 
Aber wenn die Lizenzbestimmungen es sagen besteht die Pflicht schon? Oder willst du damit sagen das ich aus dem vBulletin z.B. das (c) entfernen darf weil es keine Pflicht dazu gibt!? ;)
 
Aber wenn die Lizenzbestimmungen es sagen besteht die Pflicht schon? Oder willst du damit sagen das ich aus dem vBulletin z.B. das (c) entfernen darf weil es keine Pflicht dazu gibt!? ;)
Ich glaub nicht dass die meckern würden, wenn man statt "(c)vbulletin" schreibt "Dieses Forum wurde vom vBulletin-Team programmiert" ... oder "powered by vBulletin". Hauptsache der Vermerk ist da (meine Meinung, ohne Gewähr).
 
Aber wenn die Lizenzbestimmungen es sagen besteht die Pflicht schon? Oder willst du damit sagen das ich aus dem vBulletin z.B. das (c) entfernen darf weil es keine Pflicht dazu gibt!? ;)

"Lizenzbestimmungen" mag ich gar nicht. Da geht es dann um solche Themen wie wirksame Vereinbarungen, Vertragsbestandteile, Wirksamtkeit etc... Und meist scheitert es schon beim ersten Punkt, weil Lizenzen immer erst nach dem Kauf einzusehen sind und damit bereits nicht mehr gültig.

Wenn Du AGB oder Vertragsinhalte meinst, dann kann dort natürlich vereinbart sein, dass man in Arial,36,fett ein (C) dort hinzumalen hat. Dann muss sich der Käufer daran halten.

Marty