Umfrage zum Währungstausch im Internet

Sucht ihr auch so dringend Währungstausch ?


  • Umfrageteilnehmer
    10
  • Umfrage geschlossen .
3 April 2007
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Hallo! Ich hab eine Idee für einen Webauftritt und möchte mal vorher etwas Marktforschung treiben.

Also ich selbst habe immer das Problem, dass ich etwas Geld über P4Mail usw mache, aber leider anschließend praktisch nichts damit anfangen kann.
Das Problem ist immer, dass Paidmailer und Konsorten praktisch nur über Banken oder aber Paypal oder Moneybookers auszahlen.
Wenn das Geld aber mal ein bisschen jungen soll, finde ich nie einen Weg es an Investments oder ähnliche Programme zu überweisen.

Warum?
Weil diese Anbieter praktisch nur mit e-gold, ebullion und ähnlichen Internetzahlsystemen arbeiten.
Und direkt zusammenarbeiten tun diese nur in ganz seltenen Fällen.
Eine Lösung des Problems wären Anbieter die Währungstausch anbieten.
Im ganzen Internet habe ich gesucht und habe nur ganz wenige gefunden.
Diese boten aber aber auch nur Austausch zwischen egold, ebullion und weiteren Währungen an, die mit deutschen Paidmailern nichts zu tun haben aber nie zwischen zB e-gold und Paypal oder Moneybookers.

Deswegen frage ich !! Besteht Interesse Geld von Paypal/Moneybookers und Co. für einen geringen Obolus gegen e-gold/ ebullion / MoneyCash-Europe usw zu tauschen?

Wenn es euch wie mir geht und ihr nur Geld investieren wollt welches nicht von eurem Lohn, sondern von euren extra Paidmailern stammt ohne Banken zwischen zu schalten dann glaub ich sollte grosses Interesse bestehen !

Wenn entsprechend viele Anfragen eingehen möchte ich eine Homepage zum Währungstausch ganz gross aufziehen.

Nehmt bitte an der Umfrage hier im Forum teil oder schreibt ein kurzes Statement in das Forum von Werbung entfernt ~edit by dabu~.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
 
Vergiss es da verboten bzw. Du brauchst Zulassungen für ein "E-Geld-Institut" im Sinne der EU Richtlinie 2000/46/EG Artikel 1 Abs.3. Es werden elektronische Zahlungsmittel gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben oder elektronische Zahlungsmittel durch Zahlung eines Geldbetrags angenommen.

Ebenso liegt daher ein gewerbsmäßiger Betrieb eines Finanztransfergeschäfts gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 KWG und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 sowie §32 KWG vor.

Also lass es lieber 8)