Steuerrecht - Bilanz, §4 (4a) , §7g , §23 EStG

st.pauliblau

klammwerbung.de
ID: 236478
L
10 Mai 2006
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181
Hallo.

Morgen haben wir wiedermal einen Ausbildungstag. An diesem Tag gehen wir einen Steuerfall extrem gründlich durch.

Heute hatten wir den ersten Tag (erster Teil), morgen folgt der 2.Teil

Ich mache eine Ausbildung zum Finanzwirt (Finanzamt)


Welche Themen morgen dran komme weiß ich, habe aber hier und da noch kleine Fragen (ich bereite mich en bissel drauf vor).

Themen:

- Bilanz prüfen
- §4 Abs. 4a EStG
- §7g EStG
- §23 EStG
- Vertrag zwischen nahen Angehörigen

Mein größtes Problem liegt wohl bei der Bilanz. Ich oftmals leider nur wenig "herauslesen" bzw. weiß gar nicht wo ich anfangen soll zu gucken.
Dazu kommt dann eben der Übergang in §4 Abs. 4a und § 7g (die 2 § kann ich an sich gut, nur der Bezug zur Bilanz fehlt oftmals)

Daher meine Fragen:

1. Worauf muss man alles bei einer Bilanzprüfung achten, also was wird oft reingetan, sollte aber nicht rein. Welche Angaben sind zu überprüfen?

2. Wie finde ich Bezug zu den § 4 4a und §7g, sprich wo finde ich das in der Bilanz und wie lese ich es heraus?

3. Bei dem §7g gibt es ja die Möglichkeit der Sonderabschreibung (20%)
Dieser Betrag ( die 20%) können ja dann vom Gewinn abgezogen werden.
Frage: Sind das 20% der anfänglichen Afa (da diese ja gekürzt werden kann, wenn z.b. bei einem Investiotionsabzugsbetrag von 4000 Euro dieser nochmal abgezogen wird, geht ja, aber dann wird die AfA ja um diesen Betrag gekürzt) oder der gekürzten?
Und ist dieser Betrag z.b. 20% von 1.000 , also 200 Euro SOFORT bei der AfA noch abzuziehen, also in dem selben Jahr oder wird die AfA erstmal für das Jahr normal "vergeben" und dann im nächsten Jahr gekürzt und anschließend neu errechnet?

4. Wegen dem § 4 4a wurde heute was davon gesagt, dass in den Steuererlassen dazu was steht. Weiß jemand damit was anzufangen?


Würde mich sehr über eine Antwort ggf. auch Beispiele freuen.

Gruß,
st.pauliblau
 
1. Prüfung, ob dem Grunde nach und der Höhe nach richtig bilanziert wurde, also ob das, was in der Bilanz ausgewiesen ist, auch überhaupt zum Unternehmen gehört und betragsmäßig richtig erfasst wurde.

2. Bei § 4 4a werden außerhalb der Bilanz die nichtabziehbaren Schuldzinsen steuerlich hinzugerechnet, wenn Überentnahmen vorliegen. Aus der Bilanz bzw. GuV also die Zinsen und die Entnahmesituation des Unternehmens prüfen. 7g hat nach neuem Recht im Jahr vor der Anschaffung nix mehr mit der Bilanz zu tun, erst im Jahr der Anschaffung der begünstigten Wirtschaftsgutes sieht man es in der Bilanz, siehe 3.

3. 7g funktioniert grob so: Schon im Jahr vor der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes kann man außerhalb der Bilanz für geplante betriebliche Anschaffungen den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen, also keine AfA. Im Jahr der Anschaffung wird dieser Betrag dann wieder gewinnerhöhend außerbilanziell hinzugerechnet. Dann geht es in die Bilanz: Dort wird dann die Sonderabschreibung von 40 % vorgenommen, dann also erst AfA.

4. Erlasse vom BMF die mir bekannt sind:

BMF-Schreiben vom 17.11.2005

BMF-Schreiben vom 12.06.2006

BMF-Schreiben vom 07.05.2008

BMF-Schreiben vom 04.11.2008