Steuernummer

sunger

Well-known member
25 April 2006
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Hi...

Braucht mann eine steuernummer bei einen mailtausch ich habe schon gesehen bei mehreren mailtausch keine stuernummer wo dass steht "Wir sind Kleinunternehmer nach §19 des UStG" braucht mann da ne stuernummer wenn nicht bis wieviel euros pro jahr oder monat ?
 
Du musst die Steuernummer nicht im Impressum angeben, die hat da sowieso nichts zu suchen.

Arbeitest du? Dann hast du auch eine.

Das andere ist, ob ein MT ein Gewerbe darstellt. Lt. Definition Gewerbe dann, wenn du dauerhaft eine Gewinnabsicht hast. Da gibt es keinerlei Grenzen.

Das mit der Kleingewerberegelung kommt aus dem Umsatzsteuergesetz und nicht aus der Gewerbeordnung. ;)

Bis zu einem Umsatz von 17500 Euro im Jahr hast du die Wahlfreiheit, ob du mit oder ohne Umsatzsteuer berechnest und gleichzeitig natürlich auch, ob du Vorsteuer abziehen darfst.
 
Bad_Boy schrieb:
Du musst die Steuernummer nicht im Impressum angeben, die hat da sowieso nichts zu suchen.

Arbeitest du? Dann hast du auch eine.

Das andere ist, ob ein MT ein Gewerbe darstellt. Lt. Definition Gewerbe dann, wenn du dauerhaft eine Gewinnabsicht hast. Da gibt es keinerlei Grenzen.

Das mit der Kleingewerberegelung kommt aus dem Umsatzsteuergesetz und nicht aus der Gewerbeordnung. ;)

Bis zu einem Umsatz von 17500 Euro im Jahr hast du die Wahlfreiheit, ob du mit oder ohne Umsatzsteuer berechnest und gleichzeitig natürlich auch, ob du Vorsteuer abziehen darfst.
bin arbeitslos
 
Bad_Boy schrieb:
Du musst die Steuernummer nicht im Impressum angeben, die hat da sowieso nichts zu suchen.

Hallo,

sollte die Seite Gewinne erzielen oder die Absicht hierfür BESTEHEN (!) handelt es sich um eine gewerbliche Publikation - dann hat die Steuernummer
sehr wohl was im Impressum zu suchen, sonst wirds u.U. arg teuer !!!

Gruss
NoWayOut


Nachtrag: Das gilt übrigens auch für die Kleinunternehmer - alles andere ist schwachsxxxx. Die Regelung nach §19 besagt eigentlich nur, das dieser Unternehmer keine USt. ausweisen darf.
 
NoWayOut:

Falsch, die Steuernummer muß nicht ins Impressen. Falls vorhaden muß aber die Umsatzsteuer-ID hinein. Das ist aber was ganz anderes.

Fakt ist: sobald da auch nur ein Werbebanner drauf ist, kann man von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen. dann muß man ein Gewerbe anmelden. Ob man dann von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, ist jedem selbst überlassen, sofern er die entsprechenden finanziellen Grenzen einhält.

Sobald geplant ist Umsätze mit Partnern aus anderen EU-Ländern zu machen ist eine Umsatzsteuer-ID notwendig, die beim Bundesamt für Steuern, Außenstelle Saarlouis angefordert werden knn. Die ist z.B. nötig, wenn man am PP von Amazon teilnimmt, da die in Luxemburg sitzen.
 
ErwinRommel schrieb:
Sobald geplant ist Umsätze mit Partnern aus anderen EU-Ländern zu machen ist eine Umsatzsteuer-ID notwendig, die beim Bundesamt für Steuern, Außenstelle Saarlouis angefordert werden knn. Die ist z.B. nötig, wenn man am PP von Amazon teilnimmt, da die in Luxemburg sitzen.

So kenne ich das auch noch, inzwischen machen das wohl die FA als Ansprechpartner. Die in Saarlouis hatten wohl zu viele direkte Falschanfragen. ;)

Ach, das was Rommel und auch meine Wenigkeit geschrieben haben, dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Die Steuernummer geht nur das FA und dich selbst etwas an.
 
NoWayOut schrieb:
sollte die Seite Gewinne erzielen oder die Absicht hierfür BESTEHEN (!) handelt es sich um eine gewerbliche Publikation - dann hat die Steuernummer
sehr wohl was im Impressum zu suchen, sonst wirds u.U. arg teuer !!!

Also wenn ich eine priv. Homepage habe und Banner einbinde, die ich vergütet bekomme, muss ich aufs Gewerbeamt?!?

Sorry, ich hab das jetzt so verstanden.
 
Wenn man es genau nimmt, ja. ;) Bei der Definition des Gewerbes gibt es nämlich dummerweise keine Grenze der Einnahmen, das ist alles sehr "wischiwaschi" formuliert. Es wird nur von einer dauerhaften Gewinnabsicht gesprochen.

Ich würde aber für eine private HP auch kein Gewerbe anmelden, wenn ich einen Banner einbinde.

Es gibt ja viele Leute, die glauben, für Loseseiten kein Gewerbe zu brauchen, das ist eher ein Fall, wo ich sagen würde, Gewerbe ist Pflicht.

Ist aber auch nur meine Meinung.
 
Bad_Boy schrieb:
Es gibt ja viele Leute, die glauben, für Loseseiten kein Gewerbe zu brauchen, das ist eher ein Fall, wo ich sagen würde, Gewerbe ist Pflicht.

Wenn dort Werbung eingebunden ist die in Euro bezahlt wird, auf jeden Fall.
Schliesslich bestehen solche Seiten einzig zum Zweck Einnahmen zu generieren, von einem reinen Hobby kann da also nicht die Rede sein...
 
Bad_Boy schrieb:
Wenn man es genau nimmt, ja. ;) Bei der Definition des Gewerbes gibt es nämlich dummerweise keine Grenze der Einnahmen, das ist alles sehr "wischiwaschi" formuliert. Es wird nur von einer dauerhaften Gewinnabsicht gesprochen.

dazu gab es schon reichlich urteile

meistens lief es darauf hinaus:

passive vermarktete private webseite kein gewerbe
dh: die seite bindet partnerprogramme ein, verkauft selber aber keine werbefläche, bei den partnerprogrammen muss dann meistens auch angegeben werden, dass die leistung als privat erbracht wird (dann führt dr affili-träger die UsSt für den partner ab=

aktiv vermarktete webseite, egal ob privat oder gewerblich, wäre gewerbepflichtig
hier wird selbst werbung verkauft, also eine dienstleistung erbracht

leider ist das aber in streitfällen bisher immer eine fallentscheidung, da es keine eindeutige rechtssprechung dahin gibt
 
Hi

das mit "ab dem ersten euro musst du ein gewerbe anmelden" würde ich nicht so nationalkatholisch sehen. sieh erst zu ob du überhaupt geld damit verdienen kannst. kommt was dabei raus kannst du ja schauen.
vergiss nicht du arbeitest im internet - deine firma könnte überall auf der welt ihren sitz haben und theoretisch könntest du auch überall auf der welt arbeiten. praktisch wird es sehr schwierig dir was zu beweisen. also sieh das ganze mal ein wenig lockerer.
im notfall, wenns nimma anders geht, kannst´n gewerbe in deutschland schliesslich auch ein jahr rückwirkend anmelden.

wg. steuernummer. (nicht Ust.ID.Nr !) diese müsstest du seit 01.07.02 in rechnungen die du versendest einbauen. weil die gegenseite sie nicht akzeptieren kann/wird, weil wiederum sein angeschlossenes geldeintreibsyndikat die rechnung aberkennen darf/wird.
bei dieser schweinerei geht es im grunde um die total-kontrolle aller unternehmer, da man über die cross-referenz sehen kann, ob jeder seine rechnungen, die er ausstellt auch in seine steuererklärung tut.

ich würde meine steuernummer aus datenschutzgründen nicht im impressum einblenden. weil dann jemand bei meinem finanzamt anrufen, sich als mich ausweisen und steuerinfos per telefon abgreifen könnte. ist übrigens oft passiert...google mal ein wenig. der Horror!! Den wen ausser dir selbst geht deine steuernummer etwas an? wenn einer klagt muss er erst mal die kohle vorstrecken und abgemahnt wurde wegen diesem blödsinn meines wissens noch keiner. Wenn du aber einem kunden ne rechnung stellst, wirst du sie angeben müssen. aber nachdem du wahrscheinlich keine rechnung stellen wirst, weil du nur bannereinnahmen einstreichen wirst (hoffentlich-*daumendrück*) ist das uninteressant.

gruss
1kere1
 
1kere1 schrieb:
wg. steuernummer. (nicht Ust.ID.Nr !) diese müsstest du seit 01.07.02 in rechnungen die du versendest einbauen. weil die gegenseite sie nicht akzeptieren kann/wird, weil wiederum sein angeschlossenes geldeintreibsyndikat die rechnung aberkennen darf/wird.
bei dieser schweinerei geht es im grunde um die total-kontrolle aller unternehmer, da man über die cross-referenz sehen kann, ob jeder seine rechnungen, die er ausstellt auch in seine steuererklärung tut.

wenn du schon sowas hier versuchst, anzubringen, dann bitte richtig

er muss nicht in jeder rechnung die steuernummer angeben, sondern in rechnungen ab 100€

darunter reicht die ausweisung des steuersatzes (also NOCH 16%/7%)

und nach dem motto, ich schau erstmal, ob ich überhaupt etwas verdiene, und melde dann nach einem jahr nach, das ist auch nicht so ganz koscher ...

aber dazu sollte man lieber seine zuständige behörde fragen
 
Hi
er hat in jedem fall die möglichkeit sein gewerbe rückwirkend anzumelden und darauf kann man ihn auch hinweisen. im übrigen rate ich ihm sich umfassend über das thema zu informieren und sich nicht hauptsächlich durch gebots- und vorschriftstreue leiten zu lassen.

du kannst vehement gegen meine meinung sein, aber deine ethischen reserven interessieren mich nicht. denn koscher, also ethisch einwandfrei, ist dieses thema (steuern) so oder so nicht.
gruss
1kere1
 
ach nochwas:
DAS
wittis-web.de schrieb:
aber dazu sollte man lieber seine zuständige behörde fragen

ist mit SICHERHEIT die UNGÜNSTIGSTE Infoquelle und die ALLERLETZTEN die einem helfen!

ich würde eher sagen:

"lieber mal nen richtig guten steuerberater fragen"

und vieeeel recherchieren, bevor du dich an die zuständige finanzbehörde wendest.

bye
1kere1
 
Bad_Boy schrieb:
So kenne ich das auch noch, inzwischen machen das wohl die FA als Ansprechpartner. Die in Saarlouis hatten wohl zu viele direkte Falschanfragen. ;)

Ach, das was Rommel und auch meine Wenigkeit geschrieben haben, dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Die Steuernummer geht nur das FA und dich selbst etwas an.


in JEDER Rechnung, die ich ausstelle, MUSS die Steuernummer ersichtlich sein :)

edit: ich wurde umfassend beraten bei uns im FA - kann das FA Dessau nur empfehlen ;)

nach UStG §19 gelte ich als kleinstunternehmer und darf keine MwSt ausweisen in den Rechnungen, deshalb auch Steuernummer immer angeben
 
wittis-web.de schrieb:
passive vermarktete private webseite kein gewerbe
dh: die seite bindet partnerprogramme ein, verkauft selber aber keine werbefläche...
aktiv vermarktete webseite, egal ob privat oder gewerblich, wäre gewerbepflichtig
hier wird selbst werbung verkauft, also eine dienstleistung erbracht

Also wenn ich zu meinem Kumpel sag: "Hey Junge, ich hab noch Platz für deinen Banner auf meiner HP, gib mir nen Euro und ich bind ihn ein" dann muss ich ein Gewerbe anmelden?!? Dann hätt ichs ja aktiv vermarktet.
 
cryptonite schrieb:
Also wenn ich zu meinem Kumpel sag: "Hey Junge, ich hab noch Platz für deinen Banner auf meiner HP, gib mir nen Euro und ich bind ihn ein" dann muss ich ein Gewerbe anmelden?!? Dann hätt ichs ja aktiv vermarktet.

Prinzipiell: Ja
 
cryptonite schrieb:
8O Wilde Sache

Was die vom FA wohl dazu sagen würden? Wg. 1 Euro? ;)

Was sollen sie sagen? Du gibst doch eh eine EK-Steuererklärung ab.

Es geht hier auch nicht um Steuer. Gewerberecht ist Gemeindesache. So steht es nunmal in jeder Gewerbeordnung. Über den Sinn kann man sicher schmunzeln, wenn man es etwas hinterfragt, macht es aber doch wieder Sinn.

Nehmen wir mal an, es gäbe bis Betrag X, sagen wir mal 500 Euro/Jahr keine Pflicht, eine Gewerbe anzumelden.

Wer überprüft das dann? Es könnten ja auch 560 oder 597 Euro gewesen sein.

Die (meiner Meinung nach) einzige Möglichkeit, da rauszukommen: Man geht zum Gewerbeamt und erzählt denen, was man macht. Wenn die dir sagen, du brauchst keinen (schriftlich) erübrigt sich ja alles.

Man kann es nämlich auch so argumentieren: Als die Definition "dauerhaft und nicht nur gelegentlich" erarbeitet wurde, dachte bestimmt noch niemand ans Internet. Ein Banner im Netz ist halt dauerhaft.

In den Gewerbeordnungen steht es nunmal so drin, aber da gibt es sicher auch Ermessungsspielraum.

Im Einkommenssteuergesetz § 15(2) EStG steht es genauso drin. Aber auch hier gibt es sicher Ermessungsspielraum.

Allerdings nicht vom User, sondern vom FA und Gewerbeamt. ;)
 
Die würden spätestens nach ein paar Jahren sagen dass es sich dabei nur um "Liebhaberei" handelt und dann bräuchtest Du auch kein Gewerbe mehr.