Sperren wegen Inaktivität

was ich bis jetzt gefunden habe, darf eine Bank dir zwar das Konto kündigen, muss es dir aber mitteilen und das Geld darf sie nicht einfach einbehalten.
du hast ein Anrecht auf das Geld, dass die das behalten, ist also nicht drin

und die Sparkassen dürfen dir das Konto garnicht löschen, da diese dir das Recht auf ein Guthabenkonto garantiert haben, ist irgendwo festgeschrieben
 
Also so weit mir bekannt sind dürfen Konto nicht gelöscht werden bloss weil keine Kontenbewegungen mehr statt finden. Das einzige kann sein, dass man keine Zinsen mehr bekommt dafür. Aber die Bank muss jeder Zeit das Guthaben auszahlen egal wie lange der auf dem Konto ohne irgendwelche Bewegungen liegt
 
Ich glaube, das waren über 30 Jahre alte Sparbücher, aber ich frage gerne mal meinen Bänker.

Vielleicht kommen wir zwischenzeitlich mal wieder zu PaidDiensten zurück? ;)

Also, meiner unmaßgeblichen Meinung liegt hier eine eindeutige Benachteiligung einer Vertragspartei, nämlich der Userseite vor, solche Klauseln sind nichtig.

Aber, wie gesagt, dass lasse ich prüfen, wollte ich eh schon immer mal machen, jetzt habe ich einen konkreten Grund.

Jetzt wäre ich fast in den Webbi Slang verfallen und hätte geschrieben "das lassen wir prüfen". :mrgreen:
 
Also in AT wird das im § 32 BWG geregelt und stimmt, sowohl Zinsen, als auch Sparbücher können verfallen.

(9) Für die Verjährung von Forderungen aus Spareinlagen gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften.
Zinsen für Spareinlagen verjähren wie Einlagen. Die Verjährung wird durch jede Zinsenzuschreibung
in der Sparurkunde sowie durch jede Einzahlung oder Auszahlung unterbrochen.

In Deutschland kenne ich das auch, weiß aber nicht ob das noch aktuell ist. Und wie diese Fristen sind.
 
die sogenannte Zinszuschreibung, wie es im Text heisst, ist in Deutschland automatisch jährlich und wird dem Konto automatisch gutgeschrieben
demnach würde die Verjährungsfrist von 3 Jahren hier nicht greifen, solange Zinsen anfallen
 
Es gibt aber auch Webbies, die sich richtig intensiv um ihre User kümmern. So bekam ich neulich einen Anruf von einem Webbie mit dem Hinweis, daß mein Account bald vom Script gelöscht wird, da ich mich 3 Monate nicht eingeloggt habe :). Wir haben richtig nett geplauscht am Telefon und ich bin immer noch bei dem Dienst.
 
Sicher gibt es die, das soll ja auf keinen Fall eine Pauschalverurteilung sein, ein positives Beispiel habe ich ja mit Primus auch genannt, ewock löscht auch nicht so schnell, soweit ich weiß.

Ich habe das schon einmal geschrieben: Ideal wäre es, den mailempfang zu deaktivieren und einmal im Monat eine Erinnerungsmail zu schicken, in der man per link den mailempfang wieder aktivieren kann.

Man sollte auch so Sachen wie Bundeswehr, längerer Krankenhaus- oder Kuraufenthalt etc. bedenken.

P.S.:
Klamm wird schon wissen, warum er keine Inaktiven löscht oder sperrt.
 
Ich hab gerade eine E-Mail erhalten, in der ich auch wegen "Inaktivität" gelöscht werden soll, wenn ich mich nicht innerhalb einer Woche einlogge. :biggrin:

Das Lustige an der Sache ist, dass der Mailer seit Monaten stumm im Internet treibt, keine E-Mails nichts. Und mein Guthaben ist auch irgendwie geschrumpft, hab ich gerade gesehen.

Gibt es in diesen Mailsystemen so eine Automatik, die ggf. solche E-Mails losschickt? Ansonsten fühl ich mich hier etwas verscheißert. :ugly:
 
Jab,

einige (Mailtausch)scripts verschicken die Meldungen automatisch. Einfach mal einloggen. ;)

Hätte ich fast vergessen: Guten Morgen, mein Lieblingsdrache. :kiss:
 
Jab,
einige (Mailtausch)scripts verschicken die Meldungen automatisch. Einfach mal einloggen. ;)

Moin :kiss:

Eingeloggt hab ich mich ja und eben gesehen, dass mein Guthaben geschrumpft ist. Ich musste eben wirklich lachen, wie ich das gelesen habe. Der Mailer funktioniert seit 2006 nicht mehr :mrgreen: Dann kann ich das ja wieder ad acta legen.

Edit: BBchen, du und deine Edits. *g* aber ich hatte es gewußt, bevor du gechrieben hast, ich kenn dich doch :kiss:
 
Ja, ich und meine Ediths. :biggrin:

Wenn der seit 2006 nichts mehr schickt, mache eine Screen und kündige ihm wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage, weise ihn darauf hin, dass er dir das
vorhandene Guthaben auszahlen muss. Schreibe dazu, bis wann er dir das Geld wohin zu schicken hat.

Macht er dass nicht, schick eine Meldung des "Vorfalls" an den www.dsw-schutzverband.de

P.S.:
kannst mir ja mal per PN den Namen des Dienstes schicken, evtl. ist der mir bekannt.