Slot Grafiken/Fonts- was ist erlaubt, was nicht?

nickicoll

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22 März 2007
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Da mir die Frage in diesem Thread hier aufkam https://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=150450, möchte ich mal fragen, was nun beim Slotdesign erlaubt ist, und was nicht.

Wie ist das mit dem Coca-Cola Font, den die Erstellerin da z.b. anspricht?
Wie ist das mit Simpsons-Slots.

Kurzum - ich möchte mich auch bald mal an das Thema Slotdesign wagen, und wissen, was in Punkto Font und Grafik erlaubt ist und was nicht.
 
Also, das interessiert mich ja jetzt auch brennend! Ich habe mit extra eine CD gekauft, um mehrere Schriften zu haben und dachte eigentlich, das ich damit nichts falsch machen kann!

Grafisch, so glaube ich, darf man zum Beispiel Simsons schon nehmen, wenn die Grafiken absulut selber gezeichnet sind, aber ich möchte das jetzt nicht beschwören!
 
alles was lizenz- bzw dem markenrecht unterliegt ist tabu
(coca, simspon etc), es sei denn, man nutzt eine abgewandelte version zbsp eines freefonts, der ähnlich der originalen ist.

dabei gilt jedoch zu beachten, das auch gewisse namen geschützt sind, (coca cola etc) und diese nicht verwendet werden dürfen. ein schnippchen kann man aber schlagen wenn man statt coca cola zum beispiel loca cola nennt, wobei dies grenzwertig ist, da die affinität zum original recht nah liegt.

bezüglich slotsymbole ...
es gibt verschiedene cds und dvds zu unterschiedlichen preisen, aber auch mit gewissen einschränkungen. verwendet werden dürfen nur grafiken die lizenzfrei sind oder die für einen kommerziellen gebrauch freigegeben sind.
sehr preiswert gibt es da bei www.pearl.de ein paar cds, aus welcher ihr kommerziell die gfx nutzen dürft. für qualitativ hochwertige gfx müsst ihr schon etwas tiefer in die tasche greifen, da kann eine dvd mal schnell 500 euro und mehr kosten mit bildern die ihr verwenden dürft.
bedenkt, das auch abgewandelte bilder immer noch dem urheberschutz unterliegen, sprich ein simpsonsbild, wo ich n schnurbart dranmal is nich mein eigenes sondern ist dem urheber. einige seiten im netz bieten auch grafiken an ( pixelio.de etc), jedoch bestehen sie meist auf einen verweis zur quelle des bildes, insofern dies generell für kommerzielle zwecke nutzbar ist.

tip: bei ebay gibs auch ne dvd serie mit vektorgrafiken für den kommerziellen gebrauch, nur eben nich dauernd, des is nur manchma drin... habs noch net gefunden...

alles in allem schwieriges thema...
 
Danke cooltrader für die ausführliche Antwort.
Ich weiss, dass wir damals im Studium auch ein ganzes Semester Urheberrecht und Lizenzrecht hatten und dass das echt ein übles Thema war.

Aber wie siehst du das z.b. jetzt mit diesem Diddl-Fonts z.b. für den Slot, den Catdreams gestaltet hat.
Da ja die anderen Firmenschriften wie coca cola drauf sind, gehe ich davon aus, dass Data Becker auch den original Diddl Font draufgemacht hat.

D.h. Wenn man so eine CD hat, muss man nachschauen, für was man die verwenden darf.

Und - angenommen, es wird nur für den privaten Gebrauch erlaubt - sprich - Geburtstagseinladungen etc. - dürfte man ihn jedoch für private Homepages benutzen (ohne Kommerzielle Ausrichtung)?
Wie steht es dann mit Slots gegen LOSE. Im eigentlichen Sinn haben ja Lose nach unserer Klamm Definition keinen geldwert.
Gild es dann trotzdem als kommerzielle Nutzung????
Wie siehst du das?
 
Danke cooltrader für die ausführliche Antwort.
gerne :D

Ich weiss, dass wir damals im Studium auch ein ganzes Semester Urheberrecht und Lizenzrecht hatten und dass das echt ein übles Thema war.
ou ja... :-?:yawn:

Aber wie siehst du das z.b. jetzt mit diesem Diddl-Fonts z.b. für den Slot, den Catdreams gestaltet hat.
Da ja die anderen Firmenschriften wie coca cola drauf sind, gehe ich davon aus, dass Data Becker auch den original Diddl Font draufgemacht hat.
is nich gesagt das databecker den originalfont genommen hat, allenfalls hilft da nur ein blick ins verzeichnis wo die lizenzbedingungen stehn. ( so wie ich den kram von db kenn, is des nur für privat zu gebrauchen...)


D.h. Wenn man so eine CD hat, muss man nachschauen, für was man die verwenden darf.
rüschtüsch :ugly::mrgreen:
Und - angenommen, es wird nur für den privaten Gebrauch erlaubt - sprich - Geburtstagseinladungen etc. - dürfte man ihn jedoch für private Homepages benutzen (ohne Kommerzielle Ausrichtung)?
darf man...

Wie steht es dann mit Slots gegen LOSE. Im eigentlichen Sinn haben ja Lose nach unserer Klamm Definition keinen geldwert.
grenzwertig... rein offiziel sind lose nix wert, allerdings gibt es eben auch einen handel mit diesen, in welchem ein wert bezifferet wird...

Gild es dann trotzdem als kommerzielle Nutzung????
im grunde genommen, ja...

mfg cool

*edit*
dies stelltkeine rechtsberatung dar und gibt nur meine privaten erkenntnisse zu diesem thema wieder, für genauere und stichfeste grundlagen gibts wen andres...* gg - dont abmahnung gg
 
Du bist ein Held. :D

Danke für deine Antworten. Also heissts hübsch aufpassen, und sooo doof war es gar nicht dann, dass ich die Frage aufgeworfen habe.
Also müsste Catsdream jetzt mal schleunigst einen Blick auf ihre CD werfen und wenn da kommerzielle Nutzung untersagt ist - ihren Slot ändern, bzw. diese durch einen ähnlich gemachten Freefont ersetzen.

Aber wenn ich die Simpsons selbst zeichne - und mit einem Simpsons Freefont das ganze schmücke - das ginge?! Gut zu wissen. :D
 
Aber wenn ich die Simpsons selbst zeichne - und mit einem Simpsons Freefont das ganze schmücke - das ginge?!

bedingt...
simpsons sind rechtlich geschützt, müsste also vom aussehen her etwas anders sein leicht... ( denk ich - gute frage-nächste frage :LOL:)
 
also, ich suche gerade bei DB alles nach, wo was steht, aber bieher noch nicht fündig geworden auf der CD! In der Readme steht nichts, ob nur Privat oder nicht! hmmm ....
Ich werde vorsichtshalber die Schrift auf dem Slot dann austauschen ... sicher ist sicher! *g*
 
Kleiner Tipp: Guck mal in der Produktbeschreibung (ggf. auch auf der Website) ob da irgendwo was von Benutzung in Geschäftspapieren oder ähnlichem steht. Wenn du die Schriften geschäftlichen Umfeld nutzen darfst, dann darfst du sie auch für einen Slot verwenden, den du verkaufst.

Allerdings wäre ich bei CocaCola-Fonts vorsichtig. Ich glaube da gab es in der Vergangenheit schon etliche Streitfälle zu dem Thema.
Könnte man DataBecker eigentlich dafür haftbar machen, wenn man in diese Richtung Ärger bekommt? Schließlich haben sie den Font verkauft und darauf hingewiesen, dass er kommerziell nutzbar ist. 8)
 
is eben alles grenzwertig... kenn den loki cola auch... aber die grossen konzerne sind da meist nich zimperlich... könnte ja imageverlust bedeuten oder sonstwas... aber, steht das jeweilige als kommerziell nutzbar da, so kann man es auch so verwenden... im zweiffelsfall kann man denn ja an den herausgebeer des fonts/ der grafik weiterverweisen...
 
^^ zeigts nur ne auswahl an... es gibt bei pearl n paar, da steht auch bei, das du die kommerziell verwenden darfst...
 
im Zweifel würde ich die Urheber einfach mal anschreiben.
Es gibt Firmen, die auf Kopie oder gar Ähnlichkeiten sehr allergisch reagieren. Selbst wenn die Rechtlage nicht eindeutig ist.

Manche drücken bei guten Umsetzungen auch gerne nen Auge zu, wenn das positive Gratis-Werbung mit sich zieht.

Hatten das Thema zum Beispiel mit Saturn, als wir vom Jahrgang aus ne "Geiz ist Geil"-Party machen wollten, mussten wir denen die Plakate und Eintrittskarten vorlegen und wurden z.B. in der Farbwahl auf das exakte Blau/Orange und den Font festgelegt.

Durften es dann als es denen, nach diversen Änderungen, zugesagt hat, auch gratis verwenden. Und das war ne höchst kommerzielle Angelegenheit, aber sponsorn wollten se uns nicht. ;)
 
Hätte nicht gedacht, dass der Slogan "Geiz ist Geil" geschützt ist. 8O
Nach ein wenig googlen fand ich dies hier: https://www.slogans.de/magazine.php?Op=Article&Id=14

Allerdings ist er nicht für Saturn geschützt, sondern für "zahlreiche Waren und Dienstleistungen".
Scheinbar hat Euch Saturn mit ihrer Festlegung auf Schrift und Farbe ein wenig hinters Licht geführt und gratis Image-Werbung bekommen. :evil:
 
Allerdings ist er nicht für Saturn geschützt, sondern für "zahlreiche Waren und Dienstleistungen".
"Geiz ist geil" ist eine Wortmarke, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (https://www.dpma.de) für die Media-Saturn-Holding GmbH eingetragen ist. Die Aussage "für zahlreiche Waren und Dienstleistungen" heißt nur, dass es eben nicht nur für eine bestimmte Produktgruppe Schutz füt diese Marke gibt, sondern eben für Produkte und Dienstleistungen aus verschiedenen Kategorien. (Hätten sie es beispielsweise nur für Elektronik-Artikel eingetragen, könntest du den Slogan problemlos und ohne ausdrückliche Genehmigung für deine Party verwenden, so aber eben nicht.)
 
Mal abgesehen davon, dass Kühe nicht so alt werden wie wir, sind wir altersmässig nicht allzu weit auseinander. ;)

... aber nun mal wieder B2T. :D