"Schwere Verletzungen"

18 Januar 2007
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Hi!

Was mich mal interessieren würde - vielleicht weiß das hier jemand..:
ab wann sind Verletzungen "schwer"?
Immer wieder liest man "..wurden 30 Personen verletzt, 4 von ihnen schwer...", "..wurde bei dem Unfall leicht, sein Beifahrer schwer verletzt.." etc etc...

meine Vermutung war mal, dass Verletzungen dann als schwer einzustufen sind wenn sie in einem Krankenhaus stationär behandelt werden müssen?? ....ist aber nur so ne Vermutung. Wie gesagt, vielleicht weiß hier ja jemand genauer Bescheid?!

Grüße
johnny
 
ich war nach meinem unfall erst leichtverletzt mit schädelprellung und gehirnerschütterung, als dann aber nach und nach noch rippenprellungen und gebrochener halswirbel hinzukamen war ich schwer verletzt, was an der erhöhten gefahr lag das schwierige folgen auftreten können (hirnblutungen die dann lebensgefährlich sind).
soweit meine erfahrungen und auch ziemlich nachvollziehbar wie ich finde.
 
wenn sie durch die Verletzungen auf fremde (medizinische) Hilfe angewiesen sind, wenn bleibende Schäden ohne ärztliche Hilfe wahrscheinlich sind oder vorliegen oder auch bei Lebensgefahr.
Der stationäre Aufenthalt ist ja unter selben Vorraussetzungen angesagt, kann man also darauf deuten
 
Ich würde meinen alles was man ambulant Behandeln kann, ist keine schwere Verletzung. Wenn man Stationär aufgenommen werden muß, dann ist es eine schwere Verletzung. Das wäre jetzt meine Definition(ich find mich sehr logisch) :ugly:
 
Schwer verletzt heisst für mich Lebensgefahr. Eine Verletzung ist für mich alles was sonst noch so ins Krankenhaus kommt und leichte Verletzungen sind Verletzungen wie Prellungen, Schürfwunden usw, alles was von allein wieder vergeht.
 
Schwere Verletzung

Eine Verletzung die eine Person bei einem Unfall erlitten hat und die
1. einen Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden innerhalb von 7 Tagen nach der Verletzung erfordert, oder
2. Knochenbrüche zur Folge hat (mit Ausnahme einfacher Brüche von Fingern, Zehen oder der Nase) oder
3. Risswunden mit schweren Blutungen oder Verletzungen der Nerven-, Muskel- oder Sehnensträngen zur Folge hat oder
4. Schäden an inneren Organen verursacht hat oder
5. Verbrennungen zweiten oder dritten Grades oder von mehr als fünf Prozent der Körperoberfläche zur Folge hat oder
6. Folge einer nachgewiesenen Aussetzung gegenüber infektiösen Stoffen oder schädlicher Strahlung ist.

Quelle

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Heute in der Zeitung:

"Nach den gesetzlich festgelegten Regeln für die Registrierung von Unfallopfern gilt aber nur als schwer verletzt, wer stationär behandelt wird."

...aber in welchem Gesetz steht das?