Schuldner sitzt in Österreich...Mahnbescheid möglich?

wusseler

Well-known member
ID: 304177
L
23 November 2007
2.253
228
Hallo, ich habe einen Schuldner, der in Österreich wohnhaft ist.

Nun meine Frage, wie geht es nach den Mahnungen weiter?

Kann ich wie gehabt einen Mahnbescheid beim zuständigen MG beantragen?

Welches Amtsgericht muss ich beauftragen? Wonach richtet sich, welches Gericht zuständig sein wird?

Weiter muss ich belegen, dass der Erfüllungsort in Deutschland liegt, um den Ablauf auf "deutschem GerichtsBoden" zu halten. Hat damit schon wer Erfahrungen gemacht?



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Der Schuldner hat seinen Sitz / Wohnsitz im Ausland, der Gläubiger befindet sich in Deutschland

Hat der Schuldner also keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so richtet sich die Zuständigkeit nicht nach dem Sitz oder Wohnsitz des Gläubigers, sondern nach dem Amtsgericht, das für ein streitiges Verfahren zuständig sein würde (§ 703 d Abs. 2 ZPO). Die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für ein streitiges Verfahren besteht für diese Fälle dann, wenn
die Parteien einen deutschen Erfüllungsort vereinbart haben (Art. 5 Nr. EuGVVO I, Art. 5 Nr. 1 LuGVÜ), oder
der Erfüllungsort aus anderen Gründen in Deutschland liegt (Art. 5 Nr. 1 EuGVVO, Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ i.V.m. Art. 57 CSIG)
die Parteien einen deutschen Gerichtsstand vertraglich vereinbart haben (Art. 23 EuGVVO I), oder
der Unterhaltsgläubiger seinen Wohnsitz im Inland hat (Art. 5 Nr. 2 EuGVVO I)

...

Die Zuständigkeit der deutschen Gerichte muß belegt werden. Daher müssen ggf. Gerichtsstandsvereinbarungen bzw. Vereinbarungen über den Erfüllungsort vorgelegt werden. Unnötig ist dies dann, wenn sich die inländische Zuständigkeit, wie in Unterhaltssachen, bereits unmittelbar aus gesetzlichen Vorschriften ergibt (vgl. Art. 5 Nr. 2 EuGVVO I). "
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