Remixe ~> legal?

Hamsta

<3
ID: 285566
L
25 Mai 2007
6.200
455
Alsoooooo
Musik bei Emule etc. darf man ja nicht runterladen weil es illegal ist außer wenn die Musiker es selber zum Download freigeben oder sow also Freetracks im Internet.
Aber wie sieht es da jetzt rechtlich mit Remixen aus?
Es sind ja eig immer noch die Lieder nur ebend mit i-was gemixed

Kennt sich da iwer mit aus?
 
Nur weil nicht ein komplettes Stück, sondern Teile davon verwendet werden, heißt das doch nicht, dass dann das Copyright verfällt. Auch wenn du bestimmte Teile veränderst, so gilt immer noch ein Copyright. Weitergeben darfst du es erst, wenn du es komplett selbst gemacht hast, also keinerlei fremde Teile verwendet hast, oder wenn es natürlich keine Rechte darauf gibt, also frei verfügbar ist.

Ansonsten könnte man jeden Song leicht abändern und dann sagen: Ist doch meine Eigenarbeit, also darf ich das weiter geben. So einfach ist es natürlich nicht - und das ist auch gut so :).
 
Nur weil nicht ein komplettes Stück, sondern Teile davon verwendet werden, heißt das doch nicht, dass dann das Copyright verfällt. Auch wenn du bestimmte Teile veränderst, so gilt immer noch ein Copyright. Weitergeben darfst du es erst, wenn du es komplett selbst gemacht hast, also keinerlei fremde Teile verwendet hast, oder wenn es natürlich keine Rechte darauf gibt, also frei verfügbar ist.

Ansonsten könnte man jeden Song leicht abändern und dann sagen: Ist doch meine Eigenarbeit, also darf ich das weiter geben. So einfach ist es natürlich nicht - und das ist auch gut so :).

okay gut zu wissen danke dir :mrgreen:
 
Was ich mich mal gefragt hab:

Gibt ja viele Künstler, die Remixe rausbringen und womöglich auch verkaufen.

Wie issn das, nehmen die nur Lieder auf die kein Urheberrecht haben oder zahlen die Lizenzgebühren?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Musik bei Emule etc. darf man ja nicht runterladen weil es illegal ist
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Wie wir in Stern TV gelernt haben, ist der Download von Musik aus dem Netz nicht Strafbar :!: :!:

Ich selbst kann diese Behauptung bestätigen. Der Staatsanwalt ermittelte gegen mich :arrow: weil ich rechtlich geschützte Dateien zum Download angeboten habe.
 
Der Staatsanwalt hat das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt :!:
BMG hat mir dann eine Kostennote "650 Euro" geschickt, ansonsten Anzeige. Darauf habe ich gefordert sie sollten die Beweise für meine Schuld zeigen.

Das konnten sie natürlich nicht denn die Verbindungsdaten sollten ja nach beenden der Verbindung gelöscht werden. Wenn sie also Beweise gehabt hätten, wären die nicht verwertbar gewesen, da die Verbindungsdaten garnicht mehr existieren dürften 8O
 
Die Verbindungsdaten hätten sie vom Staatsanwalt bekommen, wenn dieser sich die Mühe gemacht hätte, dem ganzen nachzugehen. :mrgreen: War das schreiben von der Anwaltskanzlei in Hamburg?
 
Die Verbindungsdaten hätten sie vom Staatsanwalt bekommen, wenn dieser sich die Mühe gemacht hätte, dem ganzen nachzugehen. :mrgreen: War das schreiben von der Anwaltskanzlei in Hamburg?
Trotzdem sind sie nicht verwertbar. Da es sie ja nicht geben dürfte :mrgreen: Unerheblich ob der Staatsanwalt sie bekommen hat ;) (Die IP Adresse alleine reicht zur Anzeige nicht).
Ja, das Schreiben vom Rae kam aus Hamburg :roll:

Weiter Info´s
 
Naja, noch gut und schön, das ganze wird sich aber bald ändern, wenn die Provider dazu verpflichtet sind, die Daten zu speichern. Die Telekom speichert übrigens auch noch, um Straffälle aufzuklären. Da wirste wohl wenige Chancen haben. ;-) Was zwar ein datenschutztechnisches Desaster ist, ist in Deutschland leider inzwischen Normalität geworden.