Rechtliche Frage zu Youtube: Musik rippen verboten?

Dogdo

Well-known member
ID: 160716
L
21 April 2006
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336
hi

ich hab mir mal meine gedanken gemacht und geschaut. Es gibt ja mittlerweile sogut wie jedes neue Lied direkt auf Youtube oder myvideo. Ist es erlaubt videos/musik von solchen Plattformen zu Rippen?

ich kenn da einige converter beidenen man nurnoch link eingeben muss und nur die audiodatei erhält. Wie siehts da mit dem rechtlichen aus?
 
Eine interessante Frage, auf die dir hier sowieso keiner eine rechtlich verbindliche Antwort geben kann. Du wirst also nur Meinungen hören. Für was definitives wirste nen Anwalt fragen müssen.

Meiner Meinung nach darf man. gem. §53 UrhG eine Kopie herstellen, wenn als Vorlage ein Originalwerk verwendet wird.
Bei youtube liegen aber schon Kopien dieses Werkes rum, daher darf man das nicht als Vorlage verwenden. Vor allem der Absatz mit der Verbreitung von solchen Kopien ist sehr interessant.

Ist im Endeffekt wie mit ner normalen Musik-CD. Von meinem Original kann ich ne Kopie machen (und ggf. weitergeben). Von der Kopie darf man aber nicht nochmal ne Kopie machen.

anddie
 
Zumal das Zeug auf YT z.T. ja auch nicht offiziell lizensiert ist und somit wäre es eine Kopie von einer unrechtmäßig hergestellten Kopie -> erst recht illegal ^^
 
Meiner Meinung nach darf man. gem. §53 UrhG eine Kopie herstellen, wenn als Vorlage ein Originalwerk verwendet wird.
Das steht in §53 UrhG aber nicht.

Dort steht
, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.

Und das ist wohl etwas anderes als "das Original".

Bei youtube liegen aber schon Kopien dieses Werkes rum, daher darf man das nicht als Vorlage verwenden.
Doch, man darf. Man darf es nicht veröffentlichen, gegen den Download und die private Nutzung spricht nichts.

Andere, wie Delphi, sagen jetzt "Aber Hallo, das weiß doch jeder, das die Vorlagen illegal sind!". Dann würde ich entgegnen "Warum verbreitet YouTube sie dann?"

Wie man sieht: Mehrere Meinungen. Meine ist: Lad runter, nutze privat und niemanden wird es stören.

Ist im Endeffekt wie mit ner normalen Musik-CD. Von meinem Original kann ich ne Kopie machen (und ggf. weitergeben). Von der Kopie darf man aber nicht nochmal ne Kopie machen.
Wieso sollte man das nicht dürfen? Die Kopie ist doch keine "rechtswidrig hergestellte Vorlage"

Marty
 
Das steht in §53 UrhG aber nicht.
Mist, mein Fehler. Hatte den Begriff "Werk" analog zur Software gesehen und damit halt ein Original verbunden.

Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass die User diese Kopien gem. §53 Abs 6 UrhG nicht verbreiten dürfen. Und da diese Dinger nicht verbreitet werden dürfen, handelt es sich nicht um legale Vorlagen.

Finde es übrigens eine interessante Frage, wer nun dafür verantwortlich ist. youtube wird wohl versuchen sich das TDG zu Nutze zu machen um die Haftung auszuschließen und auf den User zu schieben, der meistens nicht einfach zu ermitteln ist.

anddie
 
Ich gehe immer noch davon aus, dass das "rippen" von Musik aus dem Internet verboten ist, ähnlich den Tauschbörsen, denn es ist keine Kopie aus meinem Besitz. (CD fürs Auto kopieren)

yt kann wohl kaum prüfen wer die Sachen herunterzieht, zumal ist die Qualität da doch gar nicht so gut, oder?
 
Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass die User diese Kopien gem. §53 Abs 6 UrhG nicht verbreiten dürfen. Und da diese Dinger nicht verbreitet werden dürfen, handelt es sich nicht um legale Vorlagen.
Das kann der User nicht wissen. Die Rechteinhaber dudeln diese Veröffentlichung doch und Youtube sperrt die Inhalte nicht.

Wie kann ich als Enduser denn wissen, dass das MTV-Video, welches bei Youtube seit Monaten abrufbar ist, keine legal hergestellte Vorlage ist.

Es geht im übrigen gar nicht darum, ob das legal veröffentlicht wurde oder nicht. Es geht einzig darum, ob die Kopiervorlage (hier z.B. das MTV-Video) legal hergestellt wurde. Und das kann ja durchaus der Fall sein.

Beispiel: Ich nehme zuhause mit meinem DVD-Recorder MTV auf (erlaubt durch §53 UrHG). Damit habe ich eine legale Kopie gemacht. Diese Kopie kann als Kopiervorlage genutzt werden, ich könnte Dir die DVD leihen, Du kopierst sie (auch völlig legal nach §53 UrHg). Du hast eine rechtmässig hergestellte Vorlage genutzt. Diese Vorlage ist aber nicht plötzlich "unrechtmässig hergestellt", nur weil sie veröffentlicht wird.

Finde es übrigens eine interessante Frage, wer nun dafür verantwortlich ist. youtube wird wohl versuchen sich das TDG zu Nutze zu machen um die Haftung auszuschließen und auf den User zu schieben, der meistens nicht einfach zu ermitteln ist.
Gerichte haben in letzter Zeit sehr häufig entschieden, dass Betreiber für Inhalte von Dritten haftbar zu machen sind (vgl. Urteile zu Foreninhalten etc.)

Ich gehe immer noch davon aus, dass das "rippen" von Musik aus dem Internet verboten ist, ähnlich den Tauschbörsen, denn es ist keine Kopie aus meinem Besitz. (CD fürs Auto kopieren)
Die muss es auch nicht sein. Wo steht in §53 UrHg, dass man eine Kopiervorlage besitzen muss, um sie kopieren zu dürfen?

Marty
 
Das kann der User nicht wissen.
Dann müsstest du dich als User aber auf den guten Glauben berufen. Und den musste bei ner Verhandlung nachweisen, was im Urheberrecht definitiv schwierig wird. Und wie immer gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und im Endeffekt sollte man immer davon ausgehen, dass das Urheberrecht greift und nur wenn der Künstler nachweislich darauf verzichtet hat, kann man damit dann machen was man will.

Rechteinhaber dudeln diese Veröffentlichung doch und Youtube sperrt die Inhalte nicht.
Das liegt am amerikanischen Urheberrechtsgesetz. Youtube muss dies erst nach einer Abmahnung durch den Rechteinhaber sperren.
Damit wären wir sowieso bei der Frage, ob uns youtube mit unserem UrhG interessiert oder ob das amerikanische greift.

Beispiel: Ich nehme zuhause mit meinem DVD-Recorder MTV auf (erlaubt durch §53 UrHG). Damit habe ich eine legale Kopie gemacht. Diese Kopie kann als Kopiervorlage genutzt werden, ich könnte Dir die DVD leihen, Du kopierst sie (auch völlig legal nach §53 UrHg). Du hast eine rechtmässig hergestellte Vorlage genutzt. Diese Vorlage ist aber nicht plötzlich "unrechtmässig hergestellt", nur weil sie veröffentlicht wird.
Wenn du mir die DVD ausleihst, dann ja. Wenn ich eine Kopie der DVD aus dem Netz verwende, dann nein. Denn im §53 Absatz 2 Nummer 2 (alle anderen Nummer greifen nicht wirklich) benötige ich ein eigenes Werkstück.

Die muss es auch nicht sein. Wo steht in §53 UrHg, dass man eine Kopiervorlage besitzen muss, um sie kopieren zu dürfen?
Abs. 2 Nr. 2. Oder auf welche Nummer würdest du dich sonst für eine Privatkopie berufen?

Übrigens hab ich in nem anderen Forum noch gelesen, dass man diese ganzen Videos aufgrund des Flashformates auch als Kopierschutz (gem. §95a) ansehen kann, da man dies nur mit einer extra Software umgehen kann. Und somit wäre das Abspeichern wieder illegal.

Ich glaube allerdings, dass aktuell weniger der Download das Problem ist, sondern die Frage, was nach dem Download damit angestellt wird. Und eine definitive Aussage kann man ohne Anwalt sowieso nicht machen. Und selbst die sind beim Urheberrecht sehr vorsichtig und geben selten definitive Aussagen, da das Gesetz zuviel Interpretationsspielraum besitzt.

anddie
 
Dann müsstest du dich als User aber auf den guten Glauben berufen. Und den musste bei ner Verhandlung nachweisen, was im Urheberrecht definitiv schwierig wird.
Das ist falsch. Die Gegenseite muss mir beweisen, dass ein Video, welches seit Ewigkeiten bei Youtube angeboten wird und nicht entfernt wurde, für mich als "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Vorlage" zu erkennen ist.

Das ich das bei crackz.hackz.ru erkennen könnte, OK, aber bei Youtube, und dann noch über diesen Zeitraum, obwohl der Urheber von dem Angebot weiß...?

Das liegt am amerikanischen Urheberrechtsgesetz. Youtube muss dies erst nach einer Abmahnung durch den Rechteinhaber sperren.
Diese Abmahnung ist in den USA aber genauso teuer wie in Deutschland. Und Youtube könnte dem zuvorkommen.

Denn im §53 Absatz 2 Nummer 2 (alle anderen Nummer greifen nicht wirklich) benötige ich ein eigenes Werkstück.
Ich nehme dann für mich §53 Absatz 1... Der reicht für mich als Legitimierung völlig aus. Dort steht, dass es zulässig ist.

Abs. 2 Nr. 2. Oder auf welche Nummer würdest du dich sonst für eine Privatkopie berufen?
Abs. 1, wie gesagt. Dort steht sogar ausdrücklich "privat".

Übrigens hab ich in nem anderen Forum noch gelesen, dass man diese ganzen Videos aufgrund des Flashformates auch als Kopierschutz (gem. §95a) ansehen kann, da man dies nur mit einer extra Software umgehen kann. Und somit wäre das Abspeichern wieder illegal.
Das ist schick. Eine Musik-CD ist dann auch immer kopiergeschützt, weil man sie ja nur mit einem CD-Player abspielen kann.

Ich glaube allerdings, dass aktuell weniger der Download das Problem ist, sondern die Frage, was nach dem Download damit angestellt wird.
Nach dem Download darf nur eine private Nutzung stattfinden.

Und eine definitive Aussage kann man ohne Anwalt sowieso nicht machen.
Etwas definitives kann ein Anwalt auch nicht sagen.

Marty
 
[2 cent]
Alles was du Privat in deinen 4 Wänden treibst interesiert erstmal keinen, solange du nicht ausserhalb besagter 4 Wände damit rumprahlst.
Selbst bei Software wird es von den Erstellern(!!!) meist geduldet, weil nicht jeder der eine Raubmordterrorkopie hat auch das Original kaufen würde wenns nicht anders gehen würde.
Oder würde sich hier einer ein Photoshop oder AutoDesk Watauchimmer für seinen Privatkram kaufen?
Wird geduldet weil sobald man damit Geld verdienen will das dann auch gekauft wird um Problemen aus dem Weg zu gehen.

Zur Youtube "Problematik":
Die Ersteller der dort reingesetzten Werke erhoffen sich vom "wegschauen" das die Leute die etwas dort sehen auch kaufen, also quasi Werbung für Lau auf die Gefahr hin das es sich jemand rippt, aber wie gesagt, nicht jeder der etwas zieht würde es auch kaufen wenn man es nicht ziehen könnte.
[/2 cent]
 
Das ist falsch. Die Gegenseite muss mir beweisen, dass ein Video, welches seit Ewigkeiten bei Youtube angeboten wird und nicht entfernt wurde, für mich als "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Vorlage" zu erkennen ist.
Im Zivilrecht (wo wir nunmal bei Schadenersatzforderungen sind), gibt es keine Unschuldsvermutung. Von daher muss jede Seite die Argumente bringen, die sie positiv aussehen lassen. Und wenn du da gar nichts sagst, und die Gegenseite viel erzählt, dann glaubt ein Richter üblicherweise der Gegenseite.

Das ich das bei crackz.hackz.ru erkennen könnte, OK, aber bei Youtube, und dann noch über diesen Zeitraum, obwohl der Urheber von dem Angebot weiß...?
Bei aktuellen Liedern oder Kinofilmen muss man davon ausgehen, dass es nicht legal ist. Der Urheberrechtsschutz endet nunmal erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Das ist auch das, was immer wieder von diversen Anwälten in den verschiedensten Computerzeitschriften gesagt wird.
Und da nunmal die Verbreitungsrechte beim Urheber liegen, kann man auch von einem unbedarften User erwarten, dass er bei dem Video schaut, wer das bei youtube & Co. eingestellt hat und das jeweilige Userprofil sich genauer anschaut.
Und da youtube in letzter Zeit sehr häufig vor Gericht stand, ist man als User sehr blauäugig, wenn man meint, dass dort alles legal ist.

Diese Abmahnung ist in den USA aber genauso teuer wie in Deutschland. Und Youtube könnte dem zuvorkommen.
Müssen sie aber nicht, da es dafür keine passende gesetzliche Verpflichtung gibt.

Das ist schick. Eine Musik-CD ist dann auch immer kopiergeschützt, weil man sie ja nur mit einem CD-Player abspielen kann.
Wir reden von Aufnahmen, da kannste nicht mit nem Player kommen.
Übrigens steht bei diesen ganzen Videoportalen, dass es nicht möglich ist, so ein Video herunterzuladen. Von daher wird dir da jeder Anwalt vor Gericht den Punkt vertreten, dass es sich um einen Kopierschutz handelt, da man nicht einfach mit dem Browser das Ding runterladen kann.

anddie

P.S.: endlich mal jemand, mit dem man sachlich über das Thema diskutieren kann
 
Im Zivilrecht (wo wir nunmal bei Schadenersatzforderungen sind), gibt es keine Unschuldsvermutung. Von daher muss jede Seite die Argumente bringen, die sie positiv aussehen lassen. Und wenn du da gar nichts sagst, und die Gegenseite viel erzählt, dann glaubt ein Richter üblicherweise der Gegenseite.
Ich erzähle dem Richter, dass ich davon ausgegangen bin, dass das Angebot bei Youtube legal wäre, weil das Video dort seit Monaten zum Download bereitsteht und der Urheber sicher davon wissen konnte und die Verbreitung dort nicht verhindert hat. Ein grosser Musikkonzern kommt nicht mit der Behauptung durch, er wisse gar nicht, dass seine Videos bei Youtube zu finden seien.

Bei aktuellen Liedern oder Kinofilmen muss man davon ausgehen, dass es nicht legal ist.
Ach, ich kann zigtausend Musikstücke und Videos im Internet runterladen (auch bei Youtube), die dort völlig legal zu finden sind, weil der Urheber dieser Verbreitung zugestimmt hat. Es gibt sogar Musikkonzerne, die das genehmigt haben. Ich soll aber als User sofort wissen, welches Angebot legal und welches illegal ist? Das sehe ich deutlich anders.

Und da youtube in letzter Zeit sehr häufig vor Gericht stand, ist man als User sehr blauäugig, wenn man meint, dass dort alles legal ist.
Zwischen "alles legal" und "offensichtlich rechtswidrig" ist aber ein kleiner Unterschied, findest Du nicht? Wenn ich wissen müsste, das ALLES dort illegal ist, dann würde ich Dir zustimmen.

Müssen sie aber nicht, da es dafür keine passende gesetzliche Verpflichtung gibt.
Wie jetzt? In den USA darfst Du solange gegen das Urheberrecht verstossen, bis es einer anmahnt? Also darf ich in den USA legal solange MP3 veröffentlichen in Tauschbörsen bis mich jemand abmahnt? Könntest Du mir dazu eine Quelle nennen?

Wir reden von Aufnahmen, da kannste nicht mit nem Player kommen.
Was ist denn der Flash-Player?
Übrigens steht bei diesen ganzen Videoportalen, dass es nicht möglich ist, so ein Video herunterzuladen. Von daher wird dir da jeder Anwalt vor Gericht den Punkt vertreten, dass es sich um einen Kopierschutz handelt, da man nicht einfach mit dem Browser das Ding runterladen kann.
Dann würde das bedeuten, ein Hinweis auf einer CD "Diese CD lässt sich nicht kopieren" wäre ein Kopierschutz? Und man kann diese Dinge sehr wohl mit einem Browser runterladen. Zumindest dann, wenn Du die ganzen Player mit den Browser-Plugins nicht installiert hast.

Grundsätzlich sehe ich das für den Privatgebrauch auch völlig unkritisch, da der Gesetzgeber da sowieso sehr viel zulässt. Drastisch belangen sollte man diejenigen, die das veröffentlichen. Dann hätte man keine Probleme.

Mal abgesehen davon, dass ich z.B. für Musikvideos (MTV-Videos auf Youtube) überhaupt keinen "normalen" Markt sehe. Ich kenne zumindest niemanden, der sich MTV-Videos kaufen würde.

Marty
 
Ach, ich kann zigtausend Musikstücke und Videos im Internet runterladen (auch bei Youtube), die dort völlig legal zu finden sind, weil der Urheber dieser Verbreitung zugestimmt hat. Es gibt sogar Musikkonzerne, die das genehmigt haben.
Das Problem ist aber nicht der Urheber oder der Konzern, sondern die GEMA. Ich kenne ne Menge Künstler, die würden ihre Lieder gerne auf ihrer Homepage anbieten. Dann müssten sie aber für ihre eigenen Lieder GEMA-Gebühren zahlen. Drum stellen die das lieber bei youtube rein, weil sie dann selber um diese Gebühren drumherumkommen (und youtube verhandelt aktuell ja lustig mit der GEMA über diverse Pauschalen).

Zwischen "alles legal" und "offensichtlich rechtswidrig" ist aber ein kleiner Unterschied, findest Du nicht? Wenn ich wissen müsste, das ALLES dort illegal ist, dann würde ich Dir zustimmen.
Ich würde behaupten, dass man mit dem gesunden Menschenverstand wissen kann, dass aktuelle Lieder aus den Charts dort definitiv net legal rumliegen. Sonst wären die ganzen Onlinemusikshops ja gar net notwendig.

Wie jetzt? In den USA darfst Du solange gegen das Urheberrecht verstossen, bis es einer anmahnt?
https://de.wikipedia.org/wiki/YouTube#Urheberrechtsverletzungen

Und man kann diese Dinge sehr wohl mit einem Browser runterladen. Zumindest dann, wenn Du die ganzen Player mit den Browser-Plugins nicht installiert hast.
Nein, dann kommt nur eine Anzeige, dass dir ein Plugin fehlt. Die Flash-Datei kannst du dadurch trotzdem noch net runterladen (außer im Quelltext rumzusuchen).

Mal abgesehen davon, dass ich z.B. für Musikvideos (MTV-Videos auf Youtube) überhaupt keinen "normalen" Markt sehe. Ich kenne zumindest niemanden, der sich MTV-Videos kaufen würde.
Es ging dem Threadersteller ja auch eher darum, dass er sich nur die Melodie aus dem Video rausfiltern will, damit er sich das Lied net kaufen muss. Eigentlich ne coole Idee, wieso fällt mir sowas net ein *g*

anddie
 
Das Problem ist aber nicht der Urheber oder der Konzern, sondern die GEMA. Ich kenne ne Menge Künstler, die würden ihre Lieder gerne auf ihrer Homepage anbieten. Dann müssten sie aber für ihre eigenen Lieder GEMA-Gebühren zahlen.
Dann sollten die mal einfach vorher keinen Vertrag mit der Gema schliessen, wo ist das Problem?

Ich würde behaupten, dass man mit dem gesunden Menschenverstand wissen kann, dass aktuelle Lieder aus den Charts dort definitiv net legal rumliegen. Sonst wären die ganzen Onlinemusikshops ja gar net notwendig.
Das sehen Richter zum Glück anders.

Es ging dem Threadersteller ja auch eher darum, dass er sich nur die Melodie aus dem Video rausfiltern will, damit er sich das Lied net kaufen muss. Eigentlich ne coole Idee, wieso fällt mir sowas net ein *g*
Ich würde mir einfach die CD leihen und, soweit kein Kopierschutz vorhanden ist, kopieren. Falls es die Musik nur auf CD mit Kopierschutz gibt, dann wäre das eine Idee. Und nach meiner Meinung völlig legal.

Marty