Hallo,
Vorab: Richtiger Forenbereich?
mein Notebook ist heute endlicher wieder gekommen nach knapp 4 Wochen.
Am Anfang war mein Bildschirm kaputt, 1 Reparatur, ersetz.
Doch als ich mein Notebook dann ausgepackt habe, ist ein Plastikteil hinten abgebrochen, bzw. beim Transport abgebrochen. Natürlich wieder Ordnungsgemäß zurück. Nach knapp 4 Wochen habe ich mein Notebook wieder. Doch das Plastikteil ist weiterhin kaputt. Es wurde sich darum nicht gekümmert. Man schrieb mir beilligen nur einen Zettel:
"The back of the case is not covered, it has been dropped on th-e florr-"
Das Fett geschriebe musste ich mir selber dazudenken, weil die den Satz nicht zuende geschrieben haben.
Ich habe keine Lust mein Notebook wieder nach Dänemark zuschicken zur Reparatur.
Habe ich ein Recht auf Wandlung, bzw. kann ich vom Verkaufsvertrag zurück ziehen? Oder muss es immer der gleiche Schaden sein? Also 2x der Bildschirm? Will jetzt keine Rechtsberatung hier haben. Werde nächste Woche zur Verbraucherzentrale gehen. Würde dennoch gerne hören, wie ihr mit sowas umgehen würdet. Deutsches Gesetz gilt laut den AGB's.
Die Firma beschuldigt mich jetzt natürlich das ich den runterfallen lassen hab. Habe jedoch sofort nachdem ich den Schaden entdeckt habe bei der Firma angerufen.
Gruß,
Sybex
Vorab: Richtiger Forenbereich?
mein Notebook ist heute endlicher wieder gekommen nach knapp 4 Wochen.
Am Anfang war mein Bildschirm kaputt, 1 Reparatur, ersetz.
Doch als ich mein Notebook dann ausgepackt habe, ist ein Plastikteil hinten abgebrochen, bzw. beim Transport abgebrochen. Natürlich wieder Ordnungsgemäß zurück. Nach knapp 4 Wochen habe ich mein Notebook wieder. Doch das Plastikteil ist weiterhin kaputt. Es wurde sich darum nicht gekümmert. Man schrieb mir beilligen nur einen Zettel:
"The back of the case is not covered, it has been dropped on th-e florr-"
Das Fett geschriebe musste ich mir selber dazudenken, weil die den Satz nicht zuende geschrieben haben.
Ich habe keine Lust mein Notebook wieder nach Dänemark zuschicken zur Reparatur.
Habe ich ein Recht auf Wandlung, bzw. kann ich vom Verkaufsvertrag zurück ziehen? Oder muss es immer der gleiche Schaden sein? Also 2x der Bildschirm? Will jetzt keine Rechtsberatung hier haben. Werde nächste Woche zur Verbraucherzentrale gehen. Würde dennoch gerne hören, wie ihr mit sowas umgehen würdet. Deutsches Gesetz gilt laut den AGB's.
Die Firma beschuldigt mich jetzt natürlich das ich den runterfallen lassen hab. Habe jedoch sofort nachdem ich den Schaden entdeckt habe bei der Firma angerufen.
Gruß,
Sybex