Quellennachweis bei Bildern ohne Urheberschutz

KeinKommentar

Stolzer Webbi :-)
ID: 8090
L
13 Juni 2006
2.077
190
Da ich über ein Jahr nicht mehr an meiner Seite gebastelt habe, sind mir paar Details entfallen...

An Bildern, die alt genug sind, kann niemand mehr Urheberrechte haben. Höchstens noch Rechte aus Eigentum (bei Gemälden z.B.). Ebenso wenig genießen reine, nicht kreativ bearbeitete Abbildungen zweidimensionaler Objekte (bspw. Buchseiten) Urheberrechtsschutz, weil sie die geforderte Schöpfungshöhe nicht erreichen. Es kann sie also jeder verwenden.

Aber wie sieht das mit dem Quellennachweis aus? Pflicht oder nur guter Ton? Habe es vergessen...

Bsp.: Darstellung eines Jahrhunderte alten Bildes in der commons.wikipedia.
 
Ebenso wenig genießen reine, nicht kreativ bearbeitete Abbildungen zweidimensionaler Objekte (bspw. Buchseiten) Urheberrechtsschutz, weil sie die geforderte Schöpfungshöhe nicht erreichen. Es kann sie also jeder verwenden.

Speziell Buchseiten können aber durchaus wegen der auf ihr abgebildeten Bilder oder Texte, die möglicherweise die nötige schöpferische Höhe erreichen, Urheberrechtsschutz genießen - auch wenn es sich um eine bloße Abbildung handelt.

Aber wie sieht das mit dem Quellennachweis aus? Pflicht oder nur guter Ton? Habe es vergessen...

Kommt so ein bisschen auf den Zweck an würde ich sagen. Im wissenschaftlichen Rahmen ist es Pflicht, sonst wohl mindestens guter Ton.
 
Zuletzt bearbeitet:
Womöglich hatte ich das mißverständlich formuliert. Die Abblidungen werden die Schöpfungshöhe i.d.R. nicht erreichen. Selbstverständlich unterliegen die Bücher selbst dem Urheberrecht, wenn sie nicht alt genug sind.

Bsp: Du kopierst eine Seite aus einem Buch aus dem 19. Jahrhundert. Weder das Buch selbst, noch Deine Kopie sind hier urheberrechtlich geschützt.