Prozesskostenhilfe Berechnung

Ninihexe

Terrorkeks
24 April 2006
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Hallo zusammen

Mir ist bewusst, daß das Klammforum nicht wirklich der geeignete Ort für solche Fragen ist, aber vielleicht kennt sich ja doch der eine oder andere ein bisschen mit der Materie aus.

Vor 4 Jahren wurde mir bezüglich meiner Scheidung PKH gewährt.Kürzlich bekam ich ein Schreiben um zu überprüfen ob sich mein Einkommen geändert hätte. Wahrheitsgemäss habe ich alles beantwortet und bekam heute die Berechnung des Amtsgerichtes.

Von Netto Einkommen + Kindergeld wurden mir Versicherungen abgezogen, Werbungskosten, Freibetrag für mich, Freibetrag für Kind 1 und Freibetrag für Kind 2. Zusätzlich noch der Freibetrag für Erwerbstätige.
Übrig blieb nach Berechnung des Gerichtes ein einzusetzendes Einkommen von 327€ welches zur Berechnung der Ratenhöhe herangezogen wurde.

Müsste denn nicht von meinem Einkommen auch die Kosten für Miete und Heizung abgezogen werden? Oder muss ich das von meinem Freibetrag bestreiten (von dem nach Abzug dieser Kosten nichts mehr übrig bliebe)

Falls die Berechnung des Gerichts falsch wäre. würde ich mich freuen, wenn ein wissender Mensch mir zur Begründung eventuell auch den entsprechenden Paragraphen nennen könnte oder mir sagen könnte wo ich nach selbigem suchen muss, damit ich entsprechend Einspruch gegen diesen Bescheid erheben könnte.

Vielen Dank für eure Hilfe
 
Ich bin kein Rechts-Mensch, aber ich weiß, dass es durchaus so ist, dass man Heizung und Miete bei offiziellen Berechnungen für Beihilfen etc. nicht mit vom Einkommen abrechnet.

Wenn zB ein Mann Unterhalt bezahlen muss, wird auch nicht gefragt, wie teuer seine Wohnung ist - er muss nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlen und sich dann halt mit der Miete arrangieren.
 
Müsste denn nicht von meinem Einkommen auch die Kosten für Miete und Heizung abgezogen werden? Oder muss ich das von meinem Freibetrag bestreiten (von dem nach Abzug dieser Kosten nichts mehr übrig bliebe)

Dafür sind die Freibeträge zuständig.
Die gelten pauschal für alle, daher kann es schon vorkommen, dass sie im Einzelfall als knapp oder zu gering kalkuliert erscheinen.

Wenn zB ein Mann Unterhalt bezahlen muss, wird auch nicht gefragt, wie teuer seine Wohnung ist - er muss nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlen und sich dann halt mit der Miete arrangieren.

Faktisch leider falsch.
Bei gerichtlich festgelegten Zahlungen hat man immer erstmal einen Selbstbehalt, sprich ein Betrag X, der nicht angetastet wird, um halt das Leben sicherzustellen.
Bei Kinderunterhalt sind das aktuell 950 €.
Da ist halt alles eingerechnet, Wohnung, Nebenkosten, Lebensmittel etc.
Erst was über diesen Betrag rausgeht, ist für den Unterhalt relevant.

gruss kelle!
 
Bei gerichtlich festgelegten Zahlungen hat man immer erstmal einen Selbstbehalt, sprich ein Betrag X, der nicht angetastet wird, um halt das Leben sicherzustellen.

Ja klar, aber wenn Du mehr als diese 950 Euro an Kosten hast, dann musst Du gucken, wie Du damit klarkommst. Es kann keiner sagen, er kann keinen Unterhalt bezahlen, weil seine Miete so sauteuer ist - das ist dann persönliches Pech.
 
Kann dir jetzt auch keine Paragraphen nennen.

Korrekt ist das Du von deinem Freibetrag, Miete + Nebenkosten bestreiten musst.

Zu prüfen ist ob der/die Freibetrag/-beträge in der korekten Höhe, berücksichtigt wurden, z.B. ist es möglich, das deine Werbungskosten, weit höher waren, wie der Pauschbetrag es vorsieht.

Ist jetzt nur der Pauschbetrag berücksichtigt und deine tatsächlichen Werbungskosten, lagen über diesem, ist es nachzuberechnen.

Wurdest Du anwaltlich vertreten, sollte dieser, auch so nett sein und die Berechnung prüfen, ansonsten, so denke ich, hilft dir da nur, eine weitere Rechtsberatung. ;)
 
Kann dir jetzt auch keine Paragraphen nennen.

Korrekt ist das Du von deinem Freibetrag, Miete + Nebenkosten bestreiten musst.

Nicht bei PKH. Der maßgebliche Paragraph ist § 115 ZPO (Zivilprozessordnung). Die Freibeträge bei PKH sind wesentlich niedriger als z.B. der Selbstbehalt bei Pfändung und eine angemessene Miete zählt hier extra als Abzug.