Ich parke regelmäßig an der gleichen Stelle: Eine gerade Straße im Wohngebiet, kein Park- oder Halteverbot, nächster Zebrastreifen weit genug entfernt usw. Übrigens nicht als Einziger, da stehen regelmäßig auch andere Wagen.
Einer der Bewohner hat daran jetzt anscheinend Anstoß genommen und an seinem Zaun(!) ein kleines viereckiges Parkverbotsschild angebracht, wie man es üblicherweise an Garagenausfahrten sieht. Ich halte das ja für einen netten Versuch, der aber juristisch kein Gewicht hat und höchstens durch Abschreckung funktioniert, aber ich wollte mal in die Runde fragen, ob jemand sicher sagen kann, ob dem Folge geleistet werden muß.
Also im Klartext: Ist ein (allem Anschein nach privat) am privaten Zaun angebrachtes Parkverbotsschild bindend?
Einer der Bewohner hat daran jetzt anscheinend Anstoß genommen und an seinem Zaun(!) ein kleines viereckiges Parkverbotsschild angebracht, wie man es üblicherweise an Garagenausfahrten sieht. Ich halte das ja für einen netten Versuch, der aber juristisch kein Gewicht hat und höchstens durch Abschreckung funktioniert, aber ich wollte mal in die Runde fragen, ob jemand sicher sagen kann, ob dem Folge geleistet werden muß.
Also im Klartext: Ist ein (allem Anschein nach privat) am privaten Zaun angebrachtes Parkverbotsschild bindend?