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Und wenn doch einer drauf guckt? Abgelaufen ist abgelaufen und es gilt nun mal die allgemeine Ausweispflicht. So ganz unproblematisch ist das wahrscheinlich nicht.Außer beim Check-In, aber da interessiert das Datum auch nicht.
Das mit den 3 Monaten gilt meines Wissens nach aber nur für Nicht-EU Ausland.
Ich weiß allerdings nicht, ob die vor dem EU-Beitritt gedruckt worden ist.Der Personalausweis oder der Reisepass muss für mindestens 90 Tage über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus Gültigkeit haben.