Muss die Einberufung zum Zivildienst auch min. 30 Tage vor Dienstantritt erfolgen?

Seth.Connor

Californian
ID: 127731
L
20 April 2006
382
12
Hey Leute,

Vor ein paar Monaten war es mir möglich meinen Auslandsaufenthalt bis zum 30.06 zu verlängern. Eine weitere Verlängerung wurde mit dem Zusatz "Sie stehen ab dem 01.07.2008 für die Ableistung des Zivildienstes zur Verfügung."

Bis jetzt habe ich allerdings noch keinen Einberufungsbescheid bekommen. Meine Frage lautet nun, ob es rechtsgültig wäre, wenn ich den nächsten Tagen ein Brief kommen würde, in dem es heißen würde, dass ich 01.07 bei einer Stelle anfangen müsse, die mir zugewiesen werden würde oder ob sie mich frühestens in 30 Tagen von heute an verpflichten können?

Danke euch für Hilfe
Seth
 
ach denke nicht das der so kurzfristig kommt, da kommt doch eh noch der Brief dazwischen in dem es heißt: " Such dir bis zum XX.XX eine Zivildienststelle oder wir suchen Dir eine"
 
So eine Art Brief habe ich glaube ich schon erhalten. Das war gleich nach der Anerkennung als Kriegdienstverweigerer. Da war auch der Vermerk, dass ich bis zum 30.06 in den USA sein darf, aber mich danach zur Einberufung bereithalten soll und mir schon mal was suchen soll
 
Moin,

also ich hab hier das gefunden:
Kann ich nach der Anerkennung als KDV mit dem Zivildienst beginnen wann ich will?
Mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (KDV) durch das Bundesamt für
Zivildienst (BAZ) erhält man eine Frist, wann spätestens mit dem Zivildienst begonnen
werden muss. Ausnahmen siehe...
Es ist ab Erhalt der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer möglich mit dem Zivildienst zu beginnen, abhängig von der Einsatzstelle.

Und das halt alles im Zivildienstgesetz steht; Im Paragraph 19 letzter Satz
(6) Der Einberufungsbescheid soll mindestens vier Wochen vor dem Einberufungstermin ergehen. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2.

Also geht es frühstens zum 1.8.

Hth
Greets
Norbert
(wie ist das Wetter bei Euch?)