Mietminderung

Schramm

Klamm Urgestein
26 April 2009
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Hallo Leute, hab mal ne frage an euch ob ich dass hier so meinem Vermieter geben kann...bei mir Funktioniert seit Ende April 2010 der Rollladen nicht (lässt sich nicht mehr hochziehen) Die Heizung funktioniert nur komischerweise wenn er zuhause ist. i.d.R. von 21- 7 Uhr. Meine Wohnungseingangstür ist eine normale Zimmertür ohne Sicherheitsschloss, die kann man wenn man die anhebt einfach dann öffnen. Fernsehempfang ist nicht vorhanden, da dass TV Kabel defekt ist...wollte er auch schon machen.

Also ich habe ihn schonmehrmals daraufhingewiesen...er fragt mich dann immer wann ich frei habe und verspricht mir dann zu mir zu kommen...also sitze ich an meinem freien tag zuhause und er erscheint einfach nicht. Das ist schon mehrmals passiert.

Habe mich dann mal im Internet schlau gemacht und auch einige Urteile mit Mietminderungen gelesen und habe jetzt mal ein schreiben aufgesetzt:

Wohnungsmängel/Mietminderung

Sehr geehrter Herr ...,

wie ich Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt habe, sind in meiner von Ihnen gemieteten Wohnung in der ...straße 35 folgende
Mängel aufgetreten:
1.Der Rollladen im Wohnzimmer lässt sich seit ende April nicht bedienen.
2.Die Wohneingangstür ist eine normale Zimmertür ohne Sicherheitsschloss und durch anheben der Tür auch ohne Schlüssel zu öffnen.
3.Fernsehempfang ist nicht vorhanden da dass Fernsehkabel defekt ist.
4.Die Heizung funktioniert meistens erst ab 21 Uhr abends bis ca. 7 Uhr morgens, trotz niedrigen Außentemeraturen.

Mehrmals hatte ich Sie bereits aufgefordert, die Mängel zu beheben.
Da Sie bisher diesbezüglich nichts unternommen haben und der Wohnwert durch die Mängel erheblich beeinträchtigt ist, erscheint es mir gerechtfertigt, die Miete ab November 2010 um 15 % zu mindern. Ebenso würde ich die Heizkosten um 58% mindern.
Zurzeit zahle ich 330,00 EUR Bruttomiete inklusive der Nebenkostenvorauszahlung.
Bei einer Minderung von 86,50 EUR (davon 58,- Euro Heizung) werde ich also ab November 2010 283,50 EUR zahlen. (inkl. Strom)

Ich bitte um schnelle Beseitigung der Mängel. Bitte sprechen Sie die Termine für die Arbeiten nach Möglichkeit frühzeitig mit mir ab.
Mit freundlichen Grüßen

Meine Kaltmiete ist 190 Euro
Meine Heizkosten 100,- Euro =O
Meine NK 40 Euro
und Strom sind 40 Euro

Kann ich doch so lassen oder?

Danke =)
 
Zuletzt bearbeitet:
man muss dem Vermieter eine angemessene Zeit geben, die Mängel nach schriftlicher Kenntnisnahme zu beheben, im Regelfall 14 Tage.
Diese Frist muss auch im Schreiben stehen, à la "die vorgenannten Mängel bis zum ..... zu beseitigen."
Mal angenommen, du schreibst das erst morgen, dann muss er mit der Beseitigung gar nicht bis zum 1.11. fertig sein, also wäre dann die Mietminderung nicht rechtens. Du kannst frühestens zum 1.12 mindern.

Ob die Höhe so angemessen ist, kann ich nicht sagen, da es da doch verschiedene Quellen gibt, die alle was anderes sagen.

Aber bei der Eingangstür bin ich mir nicht so sicher. Die war doch bestimmt auch bei der Besichtigung schon so, dann hätte ich die Wohnung gar nicht genommen, wenn die nicht ordentlich verschlossen werden kann bzw hätte das schon vor Einzug gesagt und beseitigen lassen.

Ach und der Satz "...sind in meiner von Ihnen gemieteten Wohnung in der ...straße 35 folgende..." stimmt nicht, er muss "...sind in meiner von Ihnen vermieteten Wohnung in der ...straße 35 folgende..." lauten
 
man muss dem Vermieter eine angemessene Zeit geben, die Mängel nach schriftlicher Kenntnisnahme zu beheben, im Regelfall 14 Tage.
Diese Frist muss auch im Schreiben stehen, à la "die vorgenannten Mängel bis zum ..... zu beseitigen."
Mal angenommen, du schreibst das erst morgen, dann muss er mit der Beseitigung gar nicht bis zum 1.11. fertig sein, also wäre dann die Mietminderung nicht rechtens. Du kannst frühestens zum 1.12 mindern.
Ich hab Ihn schonmermals darauf hingewiesen und er wollte meinen Rollladen ja auch schon im Mai als ich 3 Wochen nicht da war machen, habe Ihm extra die Wohnungsschlüssel dagelassen um dies zu beheben.
Ist zwar schon ne Weile her, aber ich habe Ihn schon mehrmals darauf angesprochen...er wohnt ja im selben Haus. Finde es halt einfach eine Frechheit! Auch mit den Heizkosten ist der Gipfel...
..also von daher hatte er schon genug fristen, aber ich werde Ihm nochmals eine letzte Frist einräumen.

Aber bei der Eingangstür bin ich mir nicht so sicher. Die war doch bestimmt auch bei der Besichtigung schon so, dann hätte ich die Wohnung gar nicht genommen, wenn die nicht ordentlich verschlossen werden kann bzw hätte das schon vor Einzug gesagt und beseitigen lassen.

Die Eingangstür war bei der besichtigung noch nicht eingebaut, da die Wohnung grad neu renoviert bzw. instand gesetzt wurde.
 
deswegen hab ich ja auch oben extra "schriftliche Kenntnisnahme" dabeigeschrieben. Du kannst den Vermieter noch so oft mündlich drauf ansprechen, vor Gericht wird er immer behaupten, "wusste ich nix von". Die wollen alle immer die Kosten so niedrig wie möglich halten, und da wäre so ein Verhalten normal.
Die Mängelanzeige muss nachweisbar (also am besten Einschreiben, auch wenn er im gleichen Haus wohnt) in den Empfangsbereich des Vermieters gelangen und er muss diese angemessene Frist haben, diese zu beseitigen.
 
Das schreiben ist Klasse, jedoch ist der Teil mit der Heizung nur schwer beweisbar.
Aber bei den Temperaturen ist das schon sehr krass
 
Bezahlst du denn die Heizkosten pauschal oder wird sogar nur pro Etage oder Haus eine Messung durchgeführt? Dann finde ich die angestrebte Minderung der Heizkosten nachvollziehbar. Gibt es einen Zähler direkt für deine Wohnung, bezahlst du ja eh nur das, was du tatsächlich verheizt. An dieser Stelle würde ich das eher als Beeinträchtigung der Wohnqualität argumentieren (also auch ausschlaggebend für die Kaltmiete).
Ich bin keine Anwältin, das wäre jetzt nur die rein logische Argumentation. Räum ihm auf jeden Fall eine Frist ein. Mach dich doch wegen der Höhe der Minderung mal schlau. Ich denke, der Deutsche Mieterbund könnte dir da weiterhelfen.
 
Wohnungsmängel/Mietminderung

Sehr geehrter Herr ...,

wie ich Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt habe,

Wann mitgeteilt? Daten mit einsetzen
Wie mitgeteilt? (schriftlich/mündlich?) mit einbauen
ggf. wo (im Hausflur angesprochen oder ähnliches)

sind in meiner von Ihnen gemieteten Wohnung in der ...straße 35 folgende
Mängel aufgetreten:

das Wort "aufgetreten" würde ich mit "vorhanden" ersetzen

1.Der Rollladen im Wohnzimmer lässt sich seit ende April nicht bedienen.

Inwiefern nicht bedienen? Ist der Rolladen unten oder oben? Wie sieht die Beschränkung/Mangel aus und inwiefern wirkt sich das auf die Wohnqualität aus?
Beispiel: Rolladen lässt sich nicht mehr hochziehen, dadurch den ganzen Tag dunkel und erhöhter Stromverbrauch für dich, weil kein Tageslicht mehr einfallen kann. (je nachdem was bei dir da ist)

2.Die Wohneingangstür ist eine normale Zimmertür ohne Sicherheitsschloss und durch anheben der Tür auch ohne Schlüssel zu öffnen.

Bei Mietbeginn bekannt gewesen? Wurde das aufgenommen, was wurde in diesem Fall ggf. abgesprochen/schriftlich festgehalten etc. pp?

3.Fernsehempfang ist nicht vorhanden da dass Fernsehkabel defekt ist.

Seit wann? mit angeben

4.Die Heizung funktioniert meistens erst ab 21 Uhr abends bis ca. 7 Uhr morgens, trotz niedrigen Außentemeraturen.

Wann ist bei euch Heizperiode? Was steht im Mietvertrag?

Mehrmals hatte ich Sie bereits aufgefordert, die Mängel zu beheben.

Wie gesagt, Daten bitte mit angeben, hast du die Mängel alle zusammen immer gemeldet oder einzeln? Wenn einzeln, die Daten extra dazu schreiben.

Da Sie bisher diesbezüglich nichts unternommen haben

Hier Frist einsetzen! minimum 14 Tage und ggf. Vorschläge schon angeben, wann du zu Hause bist oder welche Zeiträume für dich möglich sind.
Z.B. Vormittags zwischen 8 - 12.00 Uhr oder Tage, wenn du Frei hast oder ähnliches.
Wenn möglich bitte Freunde, Familie oder so befragen, ob die einspringen können, denn wenn du jetzt Frist setzt aber nicht die Möglichkeit hast durch Arbeit oder ähnliches den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen, dann kann der Vermieter auch seiner Verpflichtung nicht nachkommen, geschweige denn die Firmen, die dann beauftragt werden.

und der Wohnwert durch die Mängel erheblich beeinträchtigt ist, erscheint es mir gerechtfertigt, die Miete ab November 2010 um 15 % zu mindern.

Mietminderung würde ich einzeln auflisten.
Z.B. Rolladen 2 %
Wohnungstür 2%
Kabel 5 %
und Heizung 10 %

je nachdem was angemessen ist. Entweder sich einschlägige Dinge noch mal ranziehen oder Mieterverein in deiner Umgebung fragen.
Und im Text dann nur schreiben, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist eine Mietminderung vorgenommen wird ab Dezember 2010.
 
Hi,

wir haben das damals über den Mieterverein machen lassen.
Dort zahlt man eine jährliche Gebühr ( nicht teuer ) - wird dort von Top Fachanwälten beraten und übernehmen dann die Korespondenz mit den Vermietern. Sie können anhand eine Tabelle auch sagen für welche Mängel man was einbehalten kann. Uns wurde empfohlen nicht alles einzubehalten falls es vor Gericht geht. ( Man ist dann auf der sicheren Seite )

Es ist so, dass viele Vermieter auf anrufe oder Biefe direkt vom Mieter nicht reagieren, doch wenn ein Anwalt schreibt sieht es schon anders aus.