lizenzdiebstall

Schnuffibear

Well-known member
ID: 282222
L
14 April 2007
100
8
Hallo ich habe misst gebaut: :(

ich wollte mal fragen ich habe zwei bilder angegeben im grafikforum eines mit einem roller und eines mit einen header der ein copyright hatte deshalb wollte ich jetzt fragen ich hab mir das bild zurechtschneiden lassen und danach hat man mir gesagt ich bekomme jetzt ärger.

ich habe das bild aber noch nicht auf meine homepage getan was soll ich tun so das ich jetzt keinen ärger bekomme.
 
verwende erstmal satzzeichen, dann kann man dein problem auch besser nachvollziehen. ich lese den text nicht extra 2x, sry.
 
Also nochmal sorry:

ich habe mir einen header genommen mit copy right und da drauf war ein totenkopf den ich ersetzen lassen habe durch einen roller. Nachdem wollte ich das das alte copy right weg gemacht wird da ich gemeint habe es sei jetzt ein eigenes bild und stände nicht mir unter copy. Und jetzt hat mir jemand gesagt ich bekämme ärger was soll ich jetzt tun ich habe das nicht gewusst das man das nicht tun darf.
 
im prinziep kann man soviel an Bildern rumschnipseln wie man will. Das Urheberrecht besteht trotzdem. Aber solange du es nicht verwendest, sollte es keine Probleme geben.
 
Angenommen ich speicher das Avatar von aessitt auf meiner Festplatte.Selbst wenn ich dann mit einem Grafikprogramm die lustigen Männchen durch ebenso lustige bunte Bällchen ersetze,darf ich das Ergebnis nicht als meine eigenes Werk ausgeben.
Dabei spielt es gar keine Rolle,ob auf der Grafik ein Copyright-Hinweis angegeben ist oder nicht.Das Urheberrecht hat und bleibt beim Ersteller der Grafik.
Völlig wurscht ob ich viel oder nur wenig dran ändere,oder nur Teile davon verwende.

Aber nur mal keine Panik,Du hast schliesslich Deinen Fehler eingesehen.Und wenn Du das Bild nicht irgentwo Online z.B auf Deiner Homepage verwendest,kann Dir niemand was.
 
muss hier mal kurz reinspringen, sorry. Wollte nicht extra nen eigenen thread aufmachen.

Ich hab mich ende letzten jahres wirklich viel mit urheberrechten, lizenzen und geistigem eigentum befasst, wikipedia und unter anderem auch hier:

https://bundesrecht.juris.de/

Nun gibt es zwei punkte die mich wirklich ins grübeln gebracht haben.

#1
Es gibt ausnahmen beim copyright, bei dingen die minderen wert besitzen (zb. kann ich nicht einfach behaupten luft erfunden zu haben etc.) wo der mindere wert beginnt ist soweit klar, wo er aufhört ist allerdings nirgends beschrieben.

#2
Nachahmungen (plagiate) sind ja generell verboten, trotzdem gibt es sehr viele produkte die sich ähneln, daß fängt bei zahnbürsten an und hört bei autos auf.
Die original hersteller scheinen sowas auch bis zu einem gewissen grad zu tollerieren.

Wie sieht es denn im bezug auf die digitalen medien und dessen inhalte aus?

Habe neulich ne news gelesen das jemand versucht hat einen konkurenten zu verklagen weil dessen css code seinem eigenem ähnlich sah, wie das ganze allerdings nun ausging weiss ich nicht, hab den link verschlampt. :F
 
Angenommen ich speicher das Avatar von aessitt auf meiner Festplatte.Selbst wenn ich dann mit einem Grafikprogramm die lustigen Männchen durch ebenso lustige bunte Bällchen ersetze,darf ich das Ergebnis nicht als meine eigenes Werk ausgeben.

Wehe ;) das war viel Arbeit :D

wo der mindere wert beginnt ist soweit klar, wo er aufhört ist allerdings nirgends beschrieben.

Wenn ich mich recht erinnere, ist da von einer gewissen Schöpfungshöhe die rede. D.h. natürlich, dass ein schlichtes rotes X auf einem weißen Blatt keine künstlerische Leistung darstellt, sondern vielmehr eine Art Grundfähigkeit zu dem jedes Kind in der Lage ist. Es bedarf dabei keiner erheblichen geistigen Leistung.
Natürlich ist es schwer zu beurteilen, wo geistige Leistung nun anfängt, gerade in der modernen Kunst stößt man häufig auf Werke, die absolut nicht nach geistiger Leistung aussehen, aber es sind doch meistens Werke, auf die man so gar nicht kommen würde.
Es gibt mit Sicherheit eine Grauzone, die allerdings nur die allerwenigsten Dinge betreffen und da hilft dann nur eine Einzelfallentscheidung.

Nachahmungen (plagiate) sind ja generell verboten, trotzdem gibt es sehr viele produkte die sich ähneln, daß fängt bei zahnbürsten an und hört bei autos auf.
Die original hersteller scheinen sowas auch bis zu einem gewissen grad zu tollerieren.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch auf eine Zahnbürste mal ein Patent angemeldet war. Allerdings macht es wenig Sinn das Rad neu zu erfinden und das Grundprinziep ist dementsprechend nicht mehr zu schützen. Allerdings wirst du wohl kaum eine Oral B mit Doppelschwungkopf und Außenkantbürstelementen mit abgerundeten Noppenhalsborsten herstellen und verkaufen dürfen. Und genausowenig die Gummimischung von Bridgestone verwenden. Der Gillette Fusion ist z.B. mit 70 Einzelpatenten geschützt.
Aber sieht aus wie die meisten Rasierer auch.

Bei digitalen Medien müsste man vermutlich nen konkreten Fall haben auf was du dich beziehen willst.

CSS-Klage klingt irgendwie blöd. War das in den USA? Ich mein, bei Quelltexten führen nunmal nicht viele Wege nach Rom, da ähnelt sich sowas schonmal. Wobei ich da nur Laie bin ;)
 
Worauf ich im grunde hinaus wollte; wo hört die inspiration auf und es geht in den diebstahl über.

Dein Avatar zB., klar das ich ihn nicht einfach nehmen kann und irgend etwas ersetze und dann sage es ist meins, allerdings ist die wahrscheinlichkeit doch recht hoch das es eine ähnliche animation bereits irgentwo im netz gibt.

So, jetzt kommt herr XY mit der ähnliche animation und fängt an diese zu vermarkten, natürlich besorgt er sich ein copyright, eines schönes tages trifft er auf deine animation und will dich auf schadenersatz verklagen weil du ja seine süssen strichmänchen geklaut und ohne sein wissen, veröffentlicht bzw. verändert hast. :F

Natürlich gibt es jetzt mehrere möglichkeiten wie das zu regeln ist, ich geh allerdings hier mal davon aus daß du darauf bestehst deine animationen zu behalten und zeigst ihm nen mittelfinger. ;)

Er schleift dich vor gericht und es wird festgestellt das deine idee älter ist als seine, was passiert jetzt?
 
Das ist ne gute Frage, im Prinziep hätte ich als Urheber in diesem Fall als einziger das Verbreitungsrecht und könnte den Spieß vielleicht sogar umdrehen von wegen Schadenersatz.

Allerdings denke ich nicht, dass das Strichmännchen an sich eine besondere Schöpfungshöhe aufweist. Erst die Summe der Einzelbilder macht es ja erst einzigartig. Im Streitfall würde es vermutlich um die Abläufe gehen, die man im Detail prüfen müsste. In der Musik-Branche kommt es ja recht häufig vor, dass sich Lied-stellen stark ähneln, da geht das dann wirklich ins kleinste Detail, um zu prüfen ob wirklich geklaut wurde, oder Inspiration vorliegt.

Ich glaube nicht, dass man so einfach in der Lage ist urheberrechtliche Werke aus dem Kopf nachzubauen. Man muss sich schon hinsetzen, das Werk analysieren (Töne, Farben, Abstände was auch immer) und unter Vorlage des Originals arbeiten.
Eigentlich das, was wir in dem "Wie geht das"-Thread machen. Kurz draufgucken, Inspirieren lassen und Umsetzen, wird nen anderes Ergebnis sein, als sich wirklich Punkt für Punkt auf Details zu konzentrieren.

Wikipedia sagt z.B. zum Thema Inspiration: "Inspiration bezeichnet häufig auch ein Erlebnis, das als Auslöser für eine neue Idee angesehen wird". Der springende Punkt ist dabei die neue Idee, die aus dem gewonnenen Eindruck entsteht. Wenn ich z.B. nur flüchtig auf https://www.derbauer.de/ gehe, könnt ich nur sagen, coole Aufteilung, das hat mir gefehlt, oder ja, ich mach für meine Idee nen Technischen/Chromartigen look. Das Endprodukt, wird dann allerdings meine Idee als Basis und der Chrom-Look als Inspiration sein und keine 1:1 Zierleisten oder Spiegelungen enthalten.

Bei Urheberrechtsverletzungen steht meist auch die Absicht zu kopieren dahinter. Durch zufällige und flüchtige Inspiration ist es schwer ausversehen zu kopieren. Die Arbeitsmethode ist dabei auch völlig unterschiedlich, weil man sich ganz anders mit der "Vorlage" beschäftigt.