layer ads Zahlt nicht kann man rechtlich was machen?

tom1966

Member
10 Juni 2009
10
0
Hallo
kennt sich jemand etwas mit Recht aus?
Es geht um layer-ads ich habe/hatte auf meiner Seite layer-ads eingebunden gehabt dort einen gesamt Betrag von 45 € verdient dieses ist auch Bestätigt worden.

Nun kommen die aber mit der Auszahlung nicht rüber es wird nicht auf E-Mail oder Tele. geantwortet.
Bei anfragen im Forum werden die threads gelöscht bzw die User wohl teilweiße auch (ich zumindest) gelöscht.

Es sind noch mehr Webseitenbesitzer die schon teilweiße 4 Monate auf Ihr Geld warten.

Weiß jemand was man da machen kann?
 
Also ich hab auch erst letzten Monat meine Auszahlung erhalten. Kann also nicht über den Anbieter klagen.
 
Es sind mitlerweile sehr viele Webmaster die sich beschweren leider werden die Beiträge jeden Tag von den Admins dort gelöscht (soll wohl keine Gerüchte aufkommen)

Am 20.05.09 wurde die letzte Auszahlung für die die bis zum 31.03 ihre Auszahlung angefordert haben getätigt (laute Forum dort)

Letztens wurde gesagt das es wohl probleme mit einem Werbepartner gab und es deswegen Verzögerung gäbe aber komischerweise haben andere Anbieter mit diesem Werbepartner keine Probleme gehabt.

Und es auch bis Heute keine Auszahlung gegeben hat.

Naja hab den Anbieter gewechselt und dort schon meine 1 Auszahlung innerhalb 1 Woche gehabt das ist kein Vergleich mit dem ehemaligen besten Anbieter für Layer
 
Also ich hab vor kurzem erst eine bekommen über ~37 Euro...

allerdings vergingen mit Prüfung , Freigabe und Auszahlung fast 2 1/2 Monate. Es hat echt gedauert aber bekommen hab ichs trotzdem.

Mandys
 
Zuletzt bearbeitet:
Es scheint so als ob la da system drin hat weil wie schon geschrieben sehr viele WM keine Auszahlung bekommen haben ist ja wie schon beschrieben nicht mehr Nachweißbar da die betroffenen Postings gelöscht wurden
 
Hier mal ein Schoot von heute morgen von einem User
5d6vbt.png

https://forum.layer-ads.de/layer-ad...cht-ausgezahlten-verguetungen.html#post121844
 


so der Threade ist schon wieder gelöscht

und hier wird es jetzt langsam Lustig Der eine sagt es gibt Morgen einen Auszahlung der andere wieder nicht.

:mrgreen::ugly:

https://forum.layer-ads.de/layer-ad...nd-vor-nicht-ausgezahlten-verguetungen-2.html

lass mich lieber bei einem anderen Anbieter zurückstufen und bekomme mein Geld als da wo es kein Geld gibt (oder wenn dann ewig lange drauf warten)
 
Bei deinen Beiträgen befindet sich unten rechts ein "ändern-Button"... Solltest du mal ausprobieren, funktioniert hervorragend... :roll:
 
:D so ein Theater gabs dort schon mal vor Jahren, als die grad anfingen und man kaum noch eine Webseite ohne LA fand.
Der eine dieser Obermacker hat einen Umgangs Ton der ist unterste Schublade, ich war eigentlich der Meinung das es die schon gar nicht mehr gibt, denn diese Layer sehe ich kaum noch.

sc
 
Ja sieht so aus als ob jetzt viele den schon ausgebaut haben bzw einen anderen Anbieter haben
 
Ich frage mich manchmal, wie unbedarft einige Webmaster unterwegs sind. Da werden Gewerbe angemeldet (hoffe ich doch), Verträge geschlossen, deren Inhalt man nicht mal kennt, mit Unternehmen Geschäfte gemacht, deren Hintergrund man nicht kennt und am Ende wird gemeckert, weil man das ja alles nicht ahnen konnte.

1. Hast Du ein Gewerbe angemeldet für Deine Werbeeinnahmen?
2. Was steht in Deinem geschlossenen Vertrag, wie schnell Layer-Ads auszahlt?
3. Was steht in dem Vertrag zu Ausschlussbedingungen?
4. Steht dort ein Geschäftsführer?
5. Wenn ja, dann solltest Du auch wissen, wie man Forderungen eintreibt.

Das sind grundlegende Dinge, die man als Gewerbetreibender wissen sollte.

Marty
 
1. Hast Du ein Gewerbe angemeldet für Deine Werbeeinnahmen?

(brauch ich bis zu einer Grenze nicht zu machen da ich keinen Gewinn erziele sondern laufende Kosten decke)
Ein Gewerbe liegt vor wenn eine erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte und selbstständige auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt ausgeübt wird. Dann braucht es auch eine Gewerbeanmeldung.
Die Einnahmen fallen unter den §22 Nr. 3: Sonstige Einkünfte des Einkommensteuergesetzes und sind somit keine Einkunft aus Gewerbebetrieb. Somit wird auch keine Gewerbeanmeldung für reine Werbungsschaltung benötigt. Überschreitet die Höhe der Einnahmen pro Kalenderjahr EUR 256,00 so müssen diese jedoch in der Einkommenssteuererklärung auftauchen.

2. Was steht in Deinem geschlossenen Vertrag, wie schnell Layer-Ads auszahlt?
4.2. Abrechnungsmodus

4.2.1. Layer-Ads.de erstellt für den Layer-Ads.de Webmaster nach dessen Auszahlungsantrag eine Abrechnung und besorgt die Auszahlung der Vergütung an ihn. Eine Anforderung des Guthabens ist erst ab einem Guthaben von 15 Euro möglich. Bei Zahlungen außerhalb Deutschlands beträgt die Auszahlungsgrenze für Banküberweisungen 50 Euro. Wird eine Gutschrift erstellt so prüft Layer-Ads.de innerhalb von 5 Werktagen den Auszahlungantrag auf die Einhaltung der Layer-Ads.de AGB und gibt nach erfolgreicher Prüfung die Gutschrift zur Auszahlung frei. Freigegebene Gutschriften werden von Layer-Ads.de innerhalb von 30 Werktagen auf die angegebene Kontoverbindung überwiesen. Wird der Mindestauszahlungbetrag nicht erreicht besteht kein Ansprch auf eine Auszahlung des Guthabens. Für jede Auszahlung erstellt Layer-Ads.de eine den Maßgaben der Steuergesetzgebung entsprechende Gutschrift. Das Layer-Ads.de Webmaster Guthaben wird nicht verzinst.


3. Was steht in dem Vertrag zu Ausschlussbedingungen?
Lies selber:
https://layer-ads.de/agb.htm

4. Steht dort ein Geschäftsführer?
Ja
https://layer-ads.de/impressum.htm

5. Wenn ja, dann solltest Du auch wissen, wie man Forderungen eintreibt.

Super beitrag hilft jedem :ugly:
 
ich geh davon aus, dass du der firma bereits eine frist zur auszahlung deines guthabens gesetzt hast? anderenfalls kann es nicht schaden, wenn du das noch mal per einschreiben machst und im falle der nicht fristgemässen zahlung einen mahnbescheid androhst.

auf der seite https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=6884561-1244825042936&Command=start kannst du das formular dann online ausfüllen, ausdrucken und an das mahngericht senden, und zwar in einem din a 4 umschlag, da das formular wegen des barcodes nicht geknickt werden darf. die portokosten ( auch die für ein evtl. einschreiben ) kannst du natürlich mit geltend machen.

belege musst du noch keine beifügen, auch mit deiner forderungsbegründung kannst du dich kurz fassen, das alles wird vom gericht zu diesem zeitpunkt noch nicht geprüft. forderung aufgrund mitgliedschaft bei dem werbenetzwerk xxxx dass webmaster für die einblendung von werbung auf deren hp bezahlt…oder so in der art. das mahnbescheid-formular lässt da nur eine bestimmte anzahl von zeichen zu ).
das gericht wird den mahnbescheid erlassen und dich auffordern die gerichtskosten in höhe von 23 € ( das ist die mindestgebühr ) zu überweisen, danach wird der mahnbescheid zugestellt und wenn kein widerspruch erfolgt schickt dir das gericht den antrag auf erlass eines vollstreckungsbescheids (der kostet nichts ).
 
1. Hast Du ein Gewerbe angemeldet für Deine Werbeeinnahmen?

(brauch ich bis zu einer Grenze nicht zu machen da ich keinen Gewinn erziele sondern laufende Kosten decke)
Du zitierst eine Erläuterung zur Gewerbeanmeldung, die auf Dich fast komplett zutrifft und schliesst daraus, das Du kein Gewerbe anmelden musst?

Welchen dieser Punkte erfüllst Du nicht?
Ein Gewerbe liegt vor wenn eine erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte und selbstständige auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt ausgeübt wird
Du handelst planmäßig, auf Dauer, willst Gewinn erzielen oder jedenfalls wirtschaftlich am Markt tätig sein.

Super beitrag hilft jedem :ugly:
Naja, wenn es Dir nicht geholfen hat, tut es mir leid.

Marty
 
Wenn du dir dein Zitat mal durchliest, müßtest du eigentlich selbst erkennen das du natürlich eine Gewerbeanmeldung brauchst und zwar absolut völlig egal ob du Gewinne erziehlst oder nicht.

So schaut´s aus! :yes:

Oder will uns das Kerlchen wirklich erzählen, es sei einzig daran interessiert, dass andere Leute was verdienen und sein einziges Interesse an dem Projekt sei, draufzuzahlen? 8)

Solche Leute soll´s aber auch geben; wegen Finanzamt und so. :biggrin: