Krankenversicherung hat mich aus der Familienversicherung geschmissen... :-(

CheekyDylX

Well-known member
3 Juli 2006
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Hallo ihr lieben!
Also ich wurde letztens von meiner Krankenkasse angeschrieben ich möchte Ihnen doch bitte einen Gehaltsnachweis meines Nebenjobs ( 400,- Euro Basis ) zusenden, da geprüft werden müsse ob ich noch nur meine Ma familienversichert bleiben kann! Dacht ich mir, gut, mit 400 im Monat kann Dir ja nicht viel passieren! PUSTEKUCHEN :-(
Leider habe ich nicht bedacht, dass meine Halbwaisenrente mit einbezogen wird und jetzt soll ich mich selbst versichern und soll, bei einem Monatseinkommen von 400,- Nebenjob + 183,- HWR auf einmal 127,-Euro Versicherungsbeitrag im Monat bezahlen!
Wobei ich sagen muss, dass 400,- nicht zwangsläufig jeden Monat zusammenkommen. Ich meine, wenn ich Klausuren habe, mache ich dementsprechend weniger Schichten ( arbeite an ner Tankstelle ) um mich darauf vorbereiten zu können.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und / oder gibt es noch andere Möglichkeiten und Wege?

Lieben Gruss

Cheekydylx
 
Hm das klingt mir zu spartanisch,
denn ich habe auch das Problem, aber bezahle Studentenkrankenversicherung (57 € / Monat) und habe bis ca. 800 € Freigrenze (Lohnsteuer, Arbeitlosenversicherungsgrenzen).
Deswegen stimmt das mit 127 € überhaupt nicht, denn ist viel zu viel hoch.
 
Wieso bekommst du waehrend der KlausurenZeit weniger Geld? 400 Euro Job is 400 Euro Job, unabhaengig der geleisteten Arbeitszeit.

Demzufolge rede doch mit deinem AG ob er dir 400 Euro minus Waisenrente zahlt, so dass du nicht die 400 Euro - Grenze ueberschreitest. Damit zahlst du auch keine Beitraege, der AG zahlt wie gewohnt den Pauschalbetrag. (Ich mein, wenn man mal die Waisenrente gegen den KV-Betrag gegenrechnet, bleibt ja nicht viel uebrig)

Wenn du nun aber als Geringfuegigbeschaeftigter eingestuft wirst, zahlst du je nach Einkommen zwischen 4 und 21 % an Sozialversicherungsbeiträge.

Naehre Infos zu Minijob etc hier: https://www.kbs.de/

Sprich: Einkommen bis 400,00 Euro = Minijob ohne AN-Beitraege
Einkommen zwischen 400,01 Euro - 800 Euro + Geringfuegigbeschaeftigter mit Sozialversicherungssatz, der nach einer bestimmten Formel ausgerechnet wird.
 
hi,

melde ein kleinstgewerbe an und versicher dich privat ;)

ist wesentlich billiger...
 
Hast Du angegeben, dass du Student/Schüler/Azubi bist ? Denn das gilt ja als "Ausbildung" und dafür können die nicht ernsthaft 127 € im Monat von dir verlangen. Ich mein sie können dich aus der Familienversicherung kicken das stimmt schon jedoch nicht für soeinen Satz neu versichern wollen ?!
Is echt der Knaller da würd ich mich mal schlau machen...
 
@cafe_noir:
Das Teil zwischen 400 und 800€ heißt Gleitzone. Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind diejenigen mit bis zu 400€.

@hell:
Die Gleitzonenregelung gibt es allerdings nicht für Auszubildende, daher wäre es äußerst ungünstig sowas anzugeben. Auszubildende müssen ihre Beiträge aus dem vollen Arbeitsentgelt bezahlen, falls sie über der Geringfügigkeitsgrenze von 325€ verdienen.

@Checky:
Wenn du für 583€ 127,40€ Beiträge zahlen sollst, dann hätte die Krankenkasse einen Beitragssatz von 16,7%, aber an sowas kommen nicht mal die teuersten AOKen heran. Also irgendwas kann da nicht stimmen. Und das auch nur, wenn du dort wirklich eine Ausbildung machen würdest, da dann wie gesagt die Gleitzonenregelung nicht gelten würde. Wenn die Halbwaisenrente wirklich beitragspflichtig ist, dann müsstest du nur knapp 100€ zahlen, je nach tatsächlichem Beitragssatz.

Du wirst doch bestimmt ein Schreiben mit Gesetzesgrundlage bekommen haben, weswegen die HWR angerechnet wird. Ich bin im Thema HWR zwar nicht wirklich drin (ist auch kein alltägliches Thema), aber da kann man bestimmt noch was dran argumentieren.
 
Die Summe die er nennt ist der scheinbare Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte. Irgendwie kommt der Satz mir bekannt vor. Deine Krankenkasse kann Dich nicht ohne weiteres aus der Familienversicherung schmeissen, es sei denn du bist über 21 und Dein Einkommen ist enorm hoch.
Gibt es für Dich noch Kindergeld?
Und wie alt bist Du eigentlich?
 
§ 10 Familienversicherung SGB V
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet [=350€]; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.

Das sieht dann wohl doch nicht so gut aus. Bleibt wohl wirklich nur für die betreffende Zeit zu zahlen und dann mit maximal 213€ / Monat wieder rauszukommen.

Die freiwillige Versicherung endet durch schriftliche Kündigung, eine Pfllichtversicherung, durch Zahlungsverzug oder Tod
Wenn du dann allerdings keine andere (Pflicht-)versicherung hast, bist du nicht versichert und das ist überhaupt nicht ratsam.


Mindestbeitrag:
Einen Mindestbeitrag in der freiwilligen Krankenkasse muss jedes Mitglied bezahlen, ob er Einkünfte hat oder nicht. Der Mindestbeitrag errechnet sich aus dem ermäßigten Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse. Hier wird von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße ausgegangen, was momentan einer monatlichen Beitragsbemessungsgrundlage von mindestens 805,- Euro entspricht.


Mir ist noch eine Idee gekommen:
Wie wird deine geringfügig entlohnte Beschäftigung eigentlich versteuert? Hast du deine Steuerkarte bei deinem Arbeitgeber abgegeben?
Wie alt bist du?
Hast du noch andere Einkünfte außer dem Minijob und der HWR?

Es könnte möglich sein, dass du den Fragenbogen der Krankenkasse einfach falsch ausgefüllt hast und du damit (für die Frage der Familienversicherung) rein rechnerisch doch viel weniger verdienst, als es aktuell den Anschein hat, womit du den Status des Familienversicherten behalten könntest. Falls nicht, könntest du immer noch mehr verdienen als 400€-187€. Möchtest du noch etwas mehr verdienen (ca. 65€ mehr als in Variante B), dann habe ich noch eine andere Möglichkeit. Die Varianten B und C wirken allerdings nur in die Zukunft und bei B bin ich mir noch nicht ganz sicher, ob du da rein rechtlich einfach so hinkommst.
Um diese Sachen zu prüfen benötige ich allerdings folgende Unterlagen, deren Scans du mir gerne vertrauensvoll per myimg.de/PN und falls gewünscht mit geschwärzten Adressfeldern etc zusenden kannst:
:arrow: Aktuellste DEÜV Meldung
:arrow: Das Antwortformular, das du der Krankenkasse geschickt hast.
:arrow: Das Antwortschreiben/-bescheid, das dir die Krankenkasse danach geschickt hat.
:arrow: Falls möglich genauere Angaben zur HWR oder noch besser einen Bescheid in dem unter anderem die Höhe mitgeteilt wurde.
 
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und jetzt soll ich mich selbst versichern und soll, bei einem Monatseinkommen von 400,- Nebenjob + 183,- HWR auf einmal 127,-Euro Versicherungsbeitrag im Monat bezahlen!

ich wurd letztes jahr auch aus der familienversicherung "gekickt".... allerdings aus dem grund, weil ich 23 geworden bin und das dann nunmal so is :roll:


Deswegen stimmt das mit 127 € überhaupt nicht, denn ist viel zu viel hoch.

meinst du? ich hab etwas über 130 euro im monat bezahlt und zwar OHNE einkommen (vom kindergeld abgesehen) ;) also ich kann den betrag ganz gut nachvollziehen ;)
Das lustige daran is, dass mir jetzt von meinem gehalt ca. 40 euro für die kk abgezogen wird... also irgendwas is da nicht richtig *augenverdreh* :D
 
Also, ich bin 19 Jahre alt und besuche die Höhere Handelsschule hier! Nebenbei arbeite ich in einer Tankstelle! Dort bekomme ich einen Stundenlohn von 6,- EUR und kann maximal 400,- erreichen! Das bedeutet dass mein Gehalt dann auch mal weit unter 400 liegen kann. Denn wie bereits erwähnt nehme ich mir Zeit wenn ich Klausuren habe um mich vorbereiten zu können und mache dann wesentlich weniger Schichten!
In dem Schreiben von meiner Krankenkasse ( KKH ) steht, ich solle 127,40 EUR bezahlen, mein Bruder hingegen ( 22 ) zahlt nur 30 Euro! Das haben die zuständigen Leute dort dann damit begründet, dass er während seiner Zivildienstzeit keine HWR bezogen hat....
Mir wurde geraten auf big-direkt.de einen Vergleich zu machen, jedoch wird mir da ein ganz anderer Betrag der KKH angezeigt!!!
Jetzt bin ich durcheinander...

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Bei diesen Vergleichsrechnern werden meist nur die reinen KV-Beiträge angezeigt, es gibt aber noch 3 andere SV Zweige (RV, AV und PV) und die KKH hat dir dann den Betrag für KV und PV genannt (RV und AV sind frei, da du ja rein rechtlich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) ausübst, außerdem ist der Betrag der KKH für den Bereich freiwillige Versicherung und nicht für die Pflichtversicherung, wie ihn diese Vergleichsrechner verwenden.

Ich habe arbeitstäglich mit dem SV-Recht zu tun, sowas wie HWR ist aber dennoch ein Einzelfall, daher habe ich auch nicht gleich den richtigen Weg gehabt. Um die Variante A zu bestätigen, brauche ich aber eine Angabe über die Versteuerungsart deines Minijobs. Da kann man als Arbeitgeber pauschalieren und 2% zahlen, oder der Arbeitnehmer versteuert es und da man im Fall eines Schülers keine anderen Einkünfte hat, bleibt man locker unter den steuerlichen Freigrenzen und zahlt effektiv doch keine Steuern. Welche Version der Variante A bei dir allerdingsdings zutrifft, sieht man sehr gut über die DEÜV Meldung und da möchte ich mich nicht auf irgendwelche Aussagen verlassen, weil ich auch beinahe täglich erlebe, wie schnell man sich ohne Fachkenntnis in den falschen Begriffen verheddert oder Dinge annimmt, die man vielleicht mal von Kollegen gehört hat, die aber so gar nicht stimmen.
 
Wenn du für 583€ 127,40€ Beiträge zahlen sollst, dann hätte die Krankenkasse einen Beitragssatz von 16,7%, aber an sowas kommen nicht mal die teuersten AOKen heran. Also irgendwas kann da nicht stimmen.
Das ist der Mindestbeitrag für (zwangsweise) "freiwillig Versicherte" und der gilt für einen Verdienst von 0 bis 865€. Studentenversicherung ist deutlich günstiger, wenn man Student ist.
Bei der Familienversicherung zählt aber immer das Jahreseinkommen und nicht das Monatseinkommen und selbst wenn Du durchschnittlich monatlich 500EUR verdienst fliegst da nicht raus. Die Kasse fragt Dich irgendwann wieviel Du im vergangen Jahr verdient hast und legt das dann in Beitragberechnung für das kommende Jahr zu Grunde.
Leute die nicht in der gesetzlichen Kasse nicht unbedingt versicherungpflichtig sind aber auch nicht privat versichert sind werden von der gesetzlichen Kasse eben zwangsversichert - war auch nicht immer so.
Am besten mal bei einem kompetenten Mitarbeiter der Kasse anrufen und sich danach erkundigen.
 
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