News Köln: "Koma-Schläger" Erdinc S. wird eventuell freigelassen

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25 April 2006
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[N] Köln: "Koma-Schläger" Erdinc S. wird eventuell freigelassen

Folgende News wurde am 04.02.2009 um 17:00:00 Uhr veröffentlicht:
Köln: "Koma-Schläger" Erdinc S. wird eventuell freigelassen
Shortnews

Der Richter im Fall des "Koma-Schlägers" Erdinc S. bezweifelt den Hergang der Tat und die Aussage des Zeugen. Eventuell will er den 19-Jährigen Angeklagten freilassen und das Verfahren einstellen. Mittlerweile erhielt dessen Verteidiger eine E-Mail, die mit Nazisprüchen drohte. Die E-Mail an den Verteidiger enthält die Nachricht, dass ihn sein "gerechtes Schicksal noch ereilen" werde. Und weiter heißt es: "Es wird allerhöchste Zeit, dass dieses kleine Stück Kanackenscheiße endlich in den Knast geht. Zyklon B wäre noch besser. " Der Angeklagte hatte im Februar 2007 einen 44 Jahre alten Mann niedergeschlagen. Das Opfer, das schwere Verletzungen davontrug, wird nicht mehr genesen. Im ersten Prozess wurde Erdinc S. zu 21 Monaten Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt.
 
Tja, willkommen in Deutschland... Hier kannst einen praktisch umbringen und bekommst dafür sogut wie nichts aufgebrummt, wirkliche Gerechtigkeit gibts hier schon lange nicht mehr.
 
Dank "Bild"-Zeitung merkt man langsam, das der Grundsatz "In dubio pro reo" bei Verfahren nicht mehr zu gelten hat, vor allem, wenn der Angeklagte einen ausländischen Namen trägt.

Ich empfehle mal das lesen der Quelle, bevor wieder 'rumgemault wird, dass es in Deutschland nur "Täterschutz" geben würde... :roll::roll::roll:
 
Achso, wenn man jemanden erpresst (ob das so ist sei mal dahingestellt) und ihn provoziert ist das dann also in Ordnung, wenn man verprügelt wird? Armes Deutschland. :roll:
 
Du hast auch gelesen, dass das Opfer "unglücklich gestürzt" ist, und sich deshalb die schweren Verletzungen zugezogen hat...

Mit anderen Worten, dass es an den Umständen liegen kann? Oder gehst du bei einem Täter, der "Erdnic" heißt, automatisch von Vorsatz aus? :evil:

Wenn ja, dann hast du Recht: "Armes Deutschland!"
 
Nein...

Erstes wurde das Opfer von mehreren geschlagen.
Jetzt erklär mir mal, warum genau nur einer verurteilt wird.

Weiterhin ist der Begriff Komaschläger ein von der Presse reißerisch erfundene Begriff.
Das Opfer ging durch einen Schlag zu Boden, kam dort ungünstig auf und fiel durch diese AufprallVerletzungen ins Koma.

Man kann also keinem der Täter unterstellen, dass das Koma geplant war, sondern es eine Verkettung unglücklicher Zufälle war.

gruss kelle!
 
Wer hat hier denn jetzt wen erpresst? :doh:
Das Opfer den Täter, aber das ist doch kein Grund ihn zu schlagen.

Natürlich war das Koma nicht geplant, aber deshalb sollte er noch lange nicht freigesprochen werden. Denn er ist ja nicht unschuldig.

Und was den Namen angeht, willst du, darkkurt, mir etwa Rassismus unterstellen? :evil: Mich interessieren keine Namen, er hätte auch Klaus heißen können oder Legolas, dann hätte man noch nicht mal gewußt, wo er herkommt. :roll:
 
Hoffentlich kriegt man den rechten Emailschreiber auch noch; geht nicht an, dass so einer Zugang zum Internet hat. Aber der hat in seinem "Rechtsdrall" noch gar nicht mitgekriegt, dass keiner anonym im Netz ist.
 
Das Opfer den Täter, aber das ist doch kein Grund ihn zu schlagen.
Hmm? Habe ich das jetzt verpasst, oder steht das wirklich nirgends?

Natürlich war das Koma nicht geplant, aber deshalb sollte er noch lange nicht freigesprochen werden. Denn er ist ja nicht unschuldig.
Wenn er mit einigen anderen zusammen jemanden geschlagen hat, dann ist er natürlich nicht unschuldig. Das gilt es ja im Prozess herauszufinden.

Sollte das Opfer unglücklich fallen, so wie in diesem Fall, dann ist das aber wohl eben eine normale Körperverletzung. Würde ich jetzt mal so sagen. Inwieweit man da dann noch Fahrlässigkeit unterstellen kann ist natürlich schwer zu bewerten.
 
In der Quelle stehts
Und warum wurde ich bis eben immer auf eine andere Quelle geschickt? Egal...

Zurück zu deiner ursprünglichen Aussage: Wenn man erpresst wird, darf man sich natürlich nicht körperlich wehren und seinerseits eine Straftat in Form von Körperverletzung begehen.

Laut Beschreibung in der Quelle wurde die Straftat des Angeklagten hier aber wirklich heftigst aufgebauscht. Warum das überhaupt so ein öffentliches Interesse geweckt hat frage ich mich gerade.