Kfz-Versicherung: Kündigung

tomtom

ist Papa²
21 April 2006
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Hallo ihr,

ich habe da mal ein paar Fragen bezüglich von Kfz-Versicherungen.

Zur Vorgeschichte: Meine Mutter hatte im Mai einen Auffahrunfall. Letzte Woche bekam sie daraufhin das Kündigungsschreiben von der Versicherung und muss sich jetzt binnen 1 Monat eine neue Versicherung suchen. Ist das rechtens?

Um in der Kasko nicht hochgestuft zu werden, hat sie den Schaden am eigenen Auto selber bezahlt. Kann sie den nun nach der Kündigung seitens der Versicherung immer noch einreichen?

Vielen Dank für eure Antworten. :)
 
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Ja, das ist rechtens.

Da Deine Mutter mit dem selber zahlen ja eine Hochstufung vermeiden wollte, hat sie das sicherlich durchgerechnet!

Da sie ihren Schadensfreiheitsrabatt ja zur neuen Versicherung mit nimmt, wirkt sich die nachträgliche Meldung beim bisherigen Versicherer dadurch aus, dass sie dann beim neuen nächstes Jahr ebenfalls schlechter eingestuft wird.

Um was für ein Auto handelt es sich denn, bzw. wie alt?

Meist ist VK eh ein teures Vergnügen ....
 
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Die Hochstufung ist nicht das Problem. Die neue Versicherung läuft dann über meinen Vater. ;) Ich wollte nur wissen, ob man einen Schaden, der vor der Kündigung entstand, nach der Kündigung noch geltend machen kann.

Wie alt das Auto ist, weiß ich nicht. Ich weiß aber, dass es sich auf jeden Fall lohnt, wenn die neue Versicherung wieder auf meinen Vater läuft.

Da stellt sich mir jetzt doch die Frage warum darf die Versicherung so einfach kündigen nur weil man nen Unfall hatte. Sowas ist doch mies!
 
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Wieso?

Du darfst doch auch kündigen, wenn ein Schaden vorliegt. Gleiches Recht für beide Vertragsparteien.

Im KfZ-Versicherungsgewerbe herrscht ein knallharter Preiskampf, den einige Gesellschaften nur dadurch bestehen, dass sie in ihrer Kalkulation nur einen Schaden und nicht mehrere abdecken. Dementsprechend müssen potentielle Mehrfachschäden raus.

Wer günstige Prämien will, muss die Nebenwirkungen eben mit einkalkulieren.

Auf Deine konkrete Frage:

Stellt sich im Nachhinein heraus: Die Regulierung kommt doch teurer oder der Verzicht auf den Schadenfreiheitsrabatt wäre günstiger gewesen, lässt sich die Entscheidung noch revidieren. Der Versicherungsnehmer kann den Unfall während des laufenden Jahres, in dem er sich ereignete, nachmelden. Sein Versicherer erstattet ihm dann seine Auslagen zurück. Ereignet sich ein Schaden erst im Dezember, kann der Unfall bis zum 31. Januar des folgenden Jahres angezeigt werden.

https://www.financeblogger.de/category/versicherung/kfz-versicherung/page/4/

Ich kann Dir aber nicht sagen, ob das noch allgemein verbindlich ist. Bin zu lange aus dem Job raus ^^
 
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Ok, dann wäre meine erste Frage geklärt, danke. :)

Ist nur noch die Frage mit dem Kaskoschaden offen.

Edit: Alles klar. Werde ich mal so weitergeben. Vienen Dank!
 
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