Ist ein blauer Brief pflicht?

[offtopic]warte mal, wenn ich die glaskugel wiederfinde, koennt das heute noch was werden.

frag doch einfach den lehrer, ob du noch einen bekommst, dann isses geklaert. [offtopic/]

also entweder steht sowas in der schulordnung oder im schulG .. dafuer musst du mal noch sagen auf was fuer ner schule du bist und in welchem bundesland.
 
Ob ein blauer Brief Pflicht ist kann ich dir wie mein Vorredner auch nicht sagen, aber ich wäre an deiner Stelle froh "nur" die 5 bekommen zu haben :ugly:
 
Ein blauer Brief ist nicht Pflicht. Wenn du nun die 5 bekommen hast, ist diese nicht versetzungswirksam, da der Lehrer dich früher (durch den Brief) auf dein Defizit hätte hinweisen müssen.

- So wurd uns das zumindest immer erklärt -

Refi
 
Ein blauer Brief ist nicht Pflicht. Wenn du nun die 5 bekommen hast, ist diese nicht versetzungswirksam, da der Lehrer dich früher (durch den Brief) auf dein Defizit hätte hinweisen müssen.
So habe ich das auch im Kopf.. Wenn du wegen der 5 sitzen bleiben würdest (also das demnach deine dritte 5 wär glaube ich), wird die nicht als relevant für die Versetzung angesehen. Du bekommst aber oft nur einen Brief, wenn du nicht im Halbjahreszeugnis vorgewarnt worden bist!
Gilt zumindest so oder ähnlich für NRW.
 
Solangs nur eine 5 ist, muss man dir keinen Brief schicken. Nur wenn du 2 oder mehr 5er hast, oder eine 6.

Also bei mir in Bayern wars auf jeden Fall immer so, dass ich immer in Latein eine 5 hatte und da hat niemand nen Brief geschickt. Mittlerweile hab ich ja nur noch Punkte ;)
 
Wenn du im 1. HJ eine ungesicherte 4 auf dem Zeugnis hast, dann reicht das als Hinweis. Der Lehrer muss dann nicht mehr durch einen blauen Brief warnen, da das ja schon auf dem Zeugnis stand. Allerdings wird das meist trotzdem nochmal gemacht, falls die Situation im 2. HJ kritisch sein sollte.
 
Also ich weiß es auch so wie es Refizul gesagt hat.


So hat es uns auch mal meine Mathelehrerin erklärt.


Wenn man nicht gewarnt wurde durch einen blauen Brief, dann darf die 5 nicht versetzungswirksam.


Alle Angaben, wie immer ohne Gewähr. Hatte sowieso noch nie nen blauen Brief 8):p



MFG

DoubleT ( live-set.net [Aufgrund eines Nörglers abgeändert *gg*])
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir war's mal so, dass ich Glück hatte und mit 2 5en nicht sitzen geblieben bin, weil halt die 5 in Musik (die völlig ungerechtfertigt war) nicht vorgewarnt war, das war in der 8. Klasse. Unser Lehrer meinte aber, dass es das dort, wo wir 'n Abschluss bekommen, nicht gibt, da wären wir auch mit 2 ungewarnten 5en sitzen geblieben (also Ende 9. / 10. Klasse), wobei ich nicht genau verstanden habe warum, ist aber offenbar so, bei uns in der Klasse wurde jedenfalls fast nie vorgewarnt und trotzdem wurden oft genug mal 5er verteilt...:(
 
Bei mir war's mal so, dass ich Glück hatte und mit 2 5en nicht sitzen geblieben bin, weil halt die 5 in Musik (die völlig ungerechtfertigt war) nicht vorgewarnt war, das war in der 8. Klasse. Unser Lehrer meinte aber, dass es das dort, wo wir 'n Abschluss bekommen, nicht gibt, da wären wir auch mit 2 ungewarnten 5en sitzen geblieben (also Ende 9. / 10. Klasse), wobei ich nicht genau verstanden habe warum, ist aber offenbar so, bei uns in der Klasse wurde jedenfalls fast nie vorgewarnt und trotzdem wurden oft genug mal 5er verteilt...:(



So wie ich das Verstanden habe, dürfen 5en auch ohne Warnung verteilt werden, doch sie dürfen nicht in die Versetzung eingreifen.
 
So wie ich das Verstanden habe, dürfen 5en auch ohne Warnung verteilt werden, doch sie dürfen nicht in die Versetzung eingreifen.
Ersteres ist mir bekannt, bei zweiterem hat uns unser Lehrer irgendwas noch gesagt, dass selbst ungewarnte 5en zur Nicht-Versetzung führen und ich meine, dass das bei den Abschlusszeugnissen der Fall war (dass er das gesagt hat). Hab' aber keine Ahnung, gebe nur das wieder, was er gesagt hat...:(
 
Ein blauer Brief ist nicht Pflicht. Wenn du nun die 5 bekommen hast, ist diese nicht versetzungswirksam, da der Lehrer dich früher (durch den Brief) auf dein Defizit hätte hinweisen müssen.

- So wurd uns das zumindest immer erklärt -

Refi
So kenne ich das auch, mein Dad ist Lehrer.

Wenn dann haben die das geändert, aber ich hab mein Abi hinter mir.
KEINE AHNUNG^^
 
Ersteres ist mir bekannt, bei zweiterem hat uns unser Lehrer irgendwas noch gesagt, dass selbst ungewarnte 5en zur Nicht-Versetzung führen und ich meine, dass das bei den Abschlusszeugnissen der Fall war (dass er das gesagt hat). Hab' aber keine Ahnung, gebe nur das wieder, was er gesagt hat...:(


ok, das mit den Abschlusszeugnissen kann sein, da weiß ich aber auch nichts näheres.
 
Also bei uns ist es so, dass ein Brief verschickt werden muss, ansonsten darf kein Unterkurs gegeben werden. Das Teil nennt sich dann "Förderempfehlung". Da ich in einem Mathe-Profil bin mit Englisch und mein Kurs da nicht so pralle ist, ist es meist der Fall, dass der halbe Kurs solch einen Brief bekommt, da sich der Englischlehrer diese Option offen lassen will. Wer solch einen Hinweiß nicht bekommt, kann somit keinen Unterkurs (4Pkt) bekommen. (Bremen)

Mfg SC
 
Pflicht für einen blauen Brief, davon habe ich hier in Berlin noch nichts gehört. Zu dem Zeitpunkt, wo bei uns diese Briefe rausgehen sind auch meist alle Klausuren noch gar nicht geschrieben. Mir ist es z.B. so ergangen, dass ich in zwei Fächern auf einer 4 stand, für die Klassenlehrerin nicht blauer Brief würdig. Nun kam aber die Klausur mit jeweils einer glatten 5 dazu und durch die schwere Gewichtung landete ich dann aufm Zeugnis mit 2 Fünfern ohne je einen Brief bekommen zu haben.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich diese irgendwie rechtlich hätte ungültig machen können, nur weil mir keiner einen Brief zusendet, über meine Noten haben ich ja einen relativ ordentlichen Überblick, wenn ich mal nachake beim Lehrer.

Wenn ich eure Argumentation richtig verstehe ist das Versetzungskriterium ja eigentlich, ob man einen blauen Brief bekommen hat oder nicht (es sei denn man verbessert sich noch), da sonst die Note für ein nicht genanntes Fach für die Versetzung nicht relevant ist? Da könnte ich mich ja immer absolut zurücklehnen, wenn ich die Phase der blauen Briefe überstanden hab, die bei uns erfahrungsgemäß einige Zeit vor den letzten Klausuren kamen...
 
aus welchen bunderländern kommt ihr?

bei uns in sachsen anhalt ist es so, dass sich jeder selbst seine note ausrechnen kann und man ja wohl selbst mitbekommt, wenn man gegen 5 oder 6 geht :roll:

das abschicken von nem blauen brief als versetzungskriterium finde ich persönlich schwachsinn (tjo...)

aber wie gesagt, guck mal in eurer schulgesetzgebung bzw. in der schulordnung.

bei mir in der klasse wurden die eltern telefonisch informiert, wenn es um versetzungsgefährdung ging - war aber kein muss.

(btw: finds lächerlich - hab eine 5 bekommen, obwohl kein blauer brief kam - nicht in der lage, selbst zu rechnen? kennst du deine leistung nicht?)
 
keine ahnung, wie das in anderen bundesländern ist, jedenfalls bei uns (niedersachsen) können 5en ohne verwarnungen gegeben werden. jedoch wird man mit 2 5en oder schlechter versetzt, wenn man nicht verwarnt wurde, wobei es egal ist, ob in den sogenannten blauen briefen oder im halbjahreszeugnis. es is auch egal wegen welchen fächern man gewarnt wird, nach einer verwarnung kann man auch mit 5en in anderen fächern sitzen bleiben. verwarnungen gibts auch schon mit einer 5 und einer 4 minus
 
Also so weit ich weiß, muss einer Verwarnung übern blauen Brief oder schon im Halbjahreszeugnis ausgesprochen sein (Niedersachsen). Allerdings würde ich an deiner Stelle, wenn du wirklich wegen zu vielen 5ern sitzen bleiben würdest, dies aber aufgrund einer nicht-verwarnung nicht darfst, freiwillig das Jahr wiederholen... denn was bringt es dir, wenn du keine Peilung hast, und dann nächstes Jahr noch schlechter wirst?

Meine Meinung
 
ich versteh das mit der verwarnung nicht. wenn man nur 5en in den arbeiten hat isses doch klar daß man am ende keine 1 bekommt. wir hatten sowas damals überhaupt nicht. jeder wußte immer seine noten und gut ist. ich kann mir nicht vorstellen, daß ihr eure nicht kennt.