IHK Prüfungen

stefan.1982

Moderator a.D.
ID: 112
L
20 April 2006
2.176
213
Moin moin :mrgreen:

Ich hab folgendes:
Meine Freundin hat im Mai Abschlussprüfung zur Kauffrau im Gesungheitswesen.
Die Prüfung ist allerdings auf zwei halbe Tagen aufgeteilt.
Gibts dazu irgendwelche Regelungen, ob man davor bzw. danach noch in die Arbeit muss?
Ich weiss, das das einige Betriebe evtl. auch aus Kulanz so handhaben.

Kennt sich jemand damit etwas aus?

Danke schonmal ;)
 
ich hab auch im mai prüfung (fachinformatikerin - systemintegration) und bei uns ist das so, das du danach nicht arbeiten musst. wenn sie sich nicht sicher ist, soll sie einfach mal im betrieb anfragen ;)
 
<<<<<< Industriemechaniker und hatte erst Prüfung ;)
Also wir musten von der Firma aus nichtmehr arbeiten, gab aber genug, die noch gehen mussten.
 
und wurde dazu gesagt, dass man vom Betrieb für den Tag freigestellt werden muss, und das muss schriftlich erfolgen.

ob das allerdings rechtlich so ist oder je nach Betrieb, da bin ich auch nicht sicher.
 
hier (pdf) ist die ausbildungsordnung. gefunden hab ich nichts, hab aber das ganze auch nur ueberflogen.

bei den buerokauffleuten ist man am tage der abschlusspruefung und dem tag zuvor freigestellt.

am besten ist es, du rufst bei deiner zustaendigen ihk an, und laesst es dir dort sagen bzw bittest um eine schriftliche ausfertigung, wenn der chef sonst nich mitspielt.
 
tarifvertrag sofoern mit der gewerkschaft wenn überhaupt es sie gibt.

sonst kannste es vergessen und musst urlaub nehmen.
 
wenn mit dem arbeitgeber nichts abgemact ist ist in. der regel die ausbildung zu ende wenn das ergebnis erfahren.
dann kann sie abbeitslos sein. schau in den vertrag.

für die prüfung natürlich frei
 
ich hab auch im mai prüfung (fachinformatikerin - systemintegration) und bei uns ist das so, das du danach nicht arbeiten musst. wenn sie sich nicht sicher ist, soll sie einfach mal im betrieb anfragen ;)

Dann mal willkommen im Club :)

Ich hab am 11. Mai Prüfung und weils nen Freitag ist, werd ich danach mit Sicherheit nicht mehr arbeiten gehen (evtl. einen saufen).
EDIT: Frei muss Sie danach auf jeden Fall bekommen
 
Zuletzt bearbeitet:
tarifvertrag sofoern mit der gewerkschaft wenn überhaupt es sie gibt.

sonst kannste es vergessen und musst urlaub nehmen.

what? was hatn n tarifvertrag damit zu tun ob n lehrling nach der pruefung oder auch davor frei hat? sowas steht in der ausbildungsordnung des jeweiligen berufs. der tarifvertrag betrachtet sowas nicht. nur den urlaub, den du dir nehmen kannst.