Hilfe Unterlassungs und Verplichtserklärung

Micko

Pimp4web.de
ID: 66139
L
20 April 2006
1.835
195
Hallo
Heute bekamm ich Post von nem Anwalt, der schreibt mir ich solle eine Verpflichtserklärung unterschreiben wo mir dann kosten in höhe von 500-1400€ entstehen würden.
Das ganze beruft sich darauf das ich ein Gewerbe habe und bei ebay verkaufe nicht viel meistns meine alten sachen ab und an mal ein paar neue Sachen die ich dan auf Flohmärkten von Händlern kaufe. Ich habe mein ebay konto Gewerblich dummerweiße habe ich dort meine Tel.Nr. und die Rechtsvorm nicht angegeben.
Was kann ich jetzt tun?
Hat schon jemean erfahrung damit gemacht?

Mfg
Micko
 
GAnz einfach, erstmal nichts unterschreiben und unbedingt zu einem Anwalt gehen. Lasse unbedingt das richtig prüfen, nicht jede Abmahnung ist berechtigt, vielleicht handelt es sich ja um eine Massenabmahnung von einem Anwalt, der etwas verdienen ect.pp also nicht bei Klamm fragen, sondern zum Anwalt damit
 
Ja das wolte ich auch will nur mal nachfragen ob jemand damit erfahrungen hat.
Hab auch die Seite des Anwalts gefunden https://www.plitt.net/ muß er auch die Rechtsform sowie UstNr. angeben das hatt er in seinem Impressum nicht.
 
Hi,

such dir schnellstens einen Anwalt der sich mit Internet-Recht auskennt, vielleich kann man noch etwas retten!

Leider mußt du aber ein gültiges Impressum mit Telefonnummer angeben, von daher wird die Abmahnung (Unterlassungserklärung?) leider zum Teil berechtigt sein :( , auch wenn es kleinlich wirkt!
Ich denke die Rechtsform hast du angegeben da du ja wahrscheinlich ein Einzelunternehmer bist und keine Kapitalgesellschaft oder GBR usw. dann reicht deine Adresse.

Mehr Infos findest du bei ebay in den Hilfe-Foren mußt dich da einfach mal durchklicken, unter Gemeinschaft dann Diskusionsforen und auch hier: www.abmahnung.de/www.abmahnwelle.de

Du solltest dir aber einen Anwalt suchen, den ohne wirst du da wahrscheinlich nicht ungeschoren rauskommen!

PS: Gehe mal davon aus das das Impressum bei dem abmahnenden Anwalt OK ist. Bin mir nicht ganz sicher aber die Steuernummer muß nur bei Handeslunternehmen angegeben werden und bei der Seite handelt es sich ja um eine Informationsseite über Uni-Kurse und die Kanzlei!
 
Hi,

in so einem Fall unbedingt zum Anwalt damit, auf keinen Fall die Frist verstreichen lassen, ohne etwas zu tun.

Ich halte das zwar für Mumpitz, das wird dir wohl auch dein Anwalt sagen, aber damit sollte man nicht spassen.

Erstgepräche bei Anwälten sind oft kostenlos, da solltest du dich vorher erkundigen. Auch über die Kosten, die auf dich zukommen, soviel sollte das nicht sein.

Zum Impressum: Die Rechtsform muss dann rein, wenn sie Bestandteil der Firma ist. Das ist immer bei Kapitalgesellschaften der Fall und kann bei Personengesellschaften auch der Fall sein. https://bundesrecht.juris.de/hgb/BJNR002190897BJNE002501307.html
Eine Einzelfirma muss meiner Meinung nach nicht extra aufgeführt werden, zur Sicherheit sollte es man machen.

Die Umsatzsteuer ID muss aufgeführt werden, wenn man ein hat. Wenn man keine hat, muss aber nicht extra erwähnt werden, dass man keine hat. ;)
Die Steuernummer hat übrigens nichts im Impressum zu suchen.
 
Leider mußt du aber ein gültiges Impressum mit Telefonnummer angeben,
Naja, von Telefonnummer steht nichts im Gesetz. Und es soll tatsächlich Leute geben, die keine Telefonnummer haben (ich kenne da glatt 2 Leute, die bei QSC sind und deswegen keinen Telefonanschluss mehr haben).

Und Abmahnungen kommen üblicherweise vom Konkurrenten. Wenn nur ein Anwalt abmahnt, haben wir mal ne schöne Geschäftsführung ohne Auftrag. Und dann wirds interessant, wenn es um die Höhe der Gebühren geht. Da wird man wohl um den eigenen Anwalt nicht drumherumkommen.

anddie
 
Leider mußt du aber ein gültiges Impressum mit Telefonnummer angeben, von daher wird die Abmahnung (Unterlassungserklärung?) leider zum Teil berechtigt sein :( , auch wenn es kleinlich wirkt!

Da gibt es zwei gegensätzlich Urteile, ob jetzt die Telefonnummer rein muss oder nicht. ;) Soweit das nicht durch eine höhere Instanz geklärt wurde, denke ich ist das kein Abmahngrund.

Auch Anwälten wurde inzwischen Abmahnungen aus "Gewinnsucht" ein Riegel vorgeschoben. Sprich mit deinem Anwalt darüber.
 
Hallo,

schreit doch nicht immer sofort "zum Anwalt damit". Wisst Ihr eigentlich, was das kostet, wenn der Threadersteller jetzt zu einem Anwalt rennt? Nein. Ich sag es Euch: 500-1000 Euro, nämlich genau die Summe, die der andere Anwalt auch haben will. Und zwar völlig unabhängig davon, wie das ausgeht.

Um diese Abmahnung zu beruteilen stehen hier viel zu wenig Infos.

Hier bleiben folgende Fragen offen:

1. In wessen Namen wird abgemahnt? Der Anwalt selber kann das nicht. Er muss für einen Mitbewerber von Dir handeln.
2. Weshalb genau wird abgemahnt? Das muss doch wörtlich da stehen.
3. Wie hoch ist der Streitwert angesetzt?
4. Welche Frist ist gesetzt worden?
5. Ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt?
6. Wie kommst Du auf 500-1400 Euro? Das muss doch exakt aufs Komma das stehen, wieviel er kostet.

Marty
 
Naja, wenn der Threadersteller wegen einer unberechtigten Abmahnung gewinnt, kann er seine Anwaltskosten auf die gegnerische Partei abwälzen.

anddie
 
Hallo,

schreit doch nicht immer sofort "zum Anwalt damit". Wisst Ihr eigentlich, was das kostet, wenn der Threadersteller jetzt zu einem Anwalt rennt? Nein. Ich sag es Euch: 500-1000 Euro, nämlich genau die Summe, die der andere Anwalt auch haben will. Und zwar völlig unabhängig davon, wie das ausgeht.

Sorry, das ist Quatsch, soviel kostet das ganz bestimmt nicht. ;) Zuviele amerikanische Filme, in denen es um Schadenersatzforderungen geht, gesehen?

Man kann und soll Anwälte auch fragen, was es kostet.
 
Naja, wenn der Threadersteller wegen einer unberechtigten Abmahnung gewinnt, kann er seine Anwaltskosten auf die gegnerische Partei abwälzen.
Aber auch nur, wenn das vor Gericht geht. Wenn sein Anwalt jetzt erstmal ein nettes Briefchen schreibt und der andere Anwalt dann zurückzieht, wird das schwierig mit dem Geldeintreiben. Das weiss ich aus eigener Erfahrung.

Sorry, das ist Quatsch, soviel kostet das ganz bestimmt nicht. ;) Zuviele amerikanische Filme, in denen es um Schadenersatzforderungen geht, gesehen?
Genau, ich könnte Dir aber auch einfach die Abrechnungen von Anwälten zeigen, die Abmahnungen abgewehrt haben. Die rechnen nämlich nach Brago/RVG ab und damit bemisst sich das Honorar nach Streit-/Gegenstandswert. Und diesen Wert hat der abmahnende Anwalt ja netterweise in seinem Schreiben bekannt gegeben.

Man kann und soll Anwälte auch fragen, was es kostet.
Das kann und soll man machen. Aber ändern wird das nicht sehr viel.

Marty
 
Da gibt es zwei gegensätzlich Urteile, ob jetzt die Telefonnummer rein muss oder nicht. ;) Soweit das nicht durch eine höhere Instanz geklärt wurde, denke ich ist das kein Abmahngrund.

Hi

sorry aber soweit ich weiß haben die sich gestritten, ob man eine Fax-Nummer angeben muß! Die Urteile zur Tel.-Nummer kenne ich gar nicht :(
 
Hab morgen ein Termin beim Anwalt und auch kontakt mit anderen die Abgemahnt worden sind inzwischen weit über 30 Leute. Abgemahnt wurde von einer Frau die Selbst bei ebay als verkäuferin tätig ist. Sie hat mindestens 3 Anwälte die abwegselnt die Abmahnungen verschiken.
Das Gesetzt spricht von Zitat ""Angaben die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation mit ihnen ermöglicht, einschließlich der Adresse der elektronischen Post ""Zitat ende
Von Telefonnummer selbst steht dort nichts, jetzt muß mein Anwalt es nur schaffen das die unmitelbare Kontaktaufnahme auch ICQ oder per Mail sein kann.
Wenn nicht siehts kanns schlecht aus, den alle bisherigen haben Zahlen müssen.
Das mieseste an dieser Frau ist das sie selbst ende 2005 nichts richtig hatte und Sie im ebayforum drauf hingewiesen wurde, und man ihr half alles rechtens zu machen, dan fing sie an andere Abzumahnen.
Allso kann nur jeden empfehlen alles sauber zu halte.
Kosten der Gesetzgeber sieht eine Stafe von bis zu 50000€ an
Ich selbst habe jetzt kosten von 600-1400€ richtet sich nach aufwand ihres Anwalts.
Sollte ich nocheimal so ein Fehler machen bekommt sie von mir bis zu 15000 € / Tag
Dan Gute nacht!
 
Wie gesagt, es gibt zwei unterschiedliche Urteile, die sogar kurz hintereinander gefällt wurden: https://www.internetrecht-rostock.de/impressum-telefonnummer.htm

Die Sache ist beim Bundesgerichtshof anhängig, ich glaube nicht, dass eine fehlende Telefonnummer ein Abmahngrund ist, solange noch keine Entscheidung gefallen ist.

Ich pers. würde jedem raten, sich eine Voiceboxnummer zuzulegen, die gibt es kostenlos im Netz bei fast jedem emailprovider und diese anzugeben. Bei 0180 oder auch 01212 aber nicht die Angabe der Verbindungskosten vergessen.
 
also was geht in solchen Menschen vor !! Nix bessers zu tun ? Also ich find sowas ist echt eine Frechheit !! Na ja !! Schöne Gesetzte haben wir ja hier...!! Ich hoffe mal das du da günstig rauskommst !! Immer diese Abmahnschei**e ! Mal gespannt wann mir sowas in Haus flattert !
 
Das Recht, einen Mitbewerber (die Frage ist, ob das die Dame überhaupt ist) abzumahnen ist schon ne vernünftige Sache, kann man doch so Rechtstreitigkeiten aus dem Weg gehen.

Wenn jedoch die Abmahnungen nur gemacht werden, um Geld zu kassieren, ist das nicht erlaubt. Nun ist das so ne Sache bei X-tausend Ebayanbietern. Ich sehe da höchstens einen Mitbewerber, wenn sie genau das gleiche anbietet.

Ich gehe davon aus, daß sie das als Gelderweb betreibt und würde sie anzeigen.
Auf die Abmahnung muss natürlich trotzdem reagiert werden. Das sind zwei Sachen.
 
Ich selbst habe jetzt kosten von 600-1400€ richtet sich nach aufwand ihres Anwalts.

Nochmal: In der Abmahnung muss stehen, was der Anwalt kostet. Er wird doch eine Kostennote beigefügt haben. Er kann da nicht reinschreiben "Für meine Dienste berechne ich 600-1400 Euro". Er muss eine vernünftige Rechnung mit Steuern etc. beifügen, wenn er Geld sehen will.

Wenn du das beweisen kannst, dann sieht es schonmal gut dafür aus, dass es sich um ne Art Serienabmahnung handelt.
Wieso? Es gibt Unternehmen, die mahnen tausende ab ohne das es sich dabei um eine Serienabmahnung handelt.

Marty
 
Wieso? Es gibt Unternehmen, die mahnen tausende ab ohne das es sich dabei um eine Serienabmahnung handelt.
Darum habe ich ja auch nicht geschrieben, dass es eine Serienabmahnung ist, sondern das es eine sein könnte. Man hat sowieso immer das Problem, genau sowas zu beweisen.
Ansonsten halt https://www.abmahnwelle.de/zustaende/wellen/index.html da steht das auch nochmal. Blöderweise gibt es kein Gesetz, wo drin steht, ab wievielen solchen gleichartigen Abmahnungen man von einer Serienabmahnung ausgehen kann. Und der §8 Abs. 4 UWG drückt sich blöderweise auch sehr schwammig aus.
Es gibt allerdings ein etwas älteres Urteil des Landgerichts München, das erkennt schon die dort nachgewiesenen 14 Abmahnungen gleichen Inhaltes als Serienabmahnung und somit unzulässige Abmahnung an.

anddie