Hilfe/Händler schickt mir minderwertige Festplatte als Ersatz

Herbert

Well-known member
18 Dezember 2006
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Hallo,ich habe mir im April einen neuen Computer auf Ebay gekauft und nun hatte ich folgendes Problem,nach einiger Zeit ging meine 500 Gigabyte Festplatte von Western Digita mit 7200 RPM kaputt.
Ich habe dem Händler die kaputte Festplatte und das ausgefüllte Reklamationschreiben an seine Postanschrift geschickt.Ein paar Tage später kam das Päckchen wieder zurück und ich war negativ erstaunt,was ich da sah!

Eine 500 Gigabyte Festpaltte von Magnetic Data Technologies(aufbereitet) mit 5400 RPM

Jetzt meine Fragen dazu,darf der Händler mir für die 500 Gigabyte Festplatte von Western Digital mit 7200 RPM,so eine minderwärtige Festplatte als Ersatz schicken?
Und was mache ich,wenn sich der Händler mir gegenüber querstellen möchte?

Danke für eure Hilfe.

MfG.Herbert
 
Nunja du hast eine 500 Gigabyte Festplatte von Western Digita mit 7200 RPM bestellt, er ist verpflichtet dir eine mangelfreie zu liefern.
Kontaktiere ihn, dass du auch wieder eine 500 Gigabyte Festplatte von Western Digita mit 7200 RPM haben möchtest, falls er die im Moment nicht vorrätig hat, kannst du ihm ja auch anbieten vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dann muss er dich halt auszahlen.
Ein Blick in die AGB des Verkäufers ist außerdem nicht verkehrt. Da steht sicherlich auch etwas dazu.
 
Vom ganzen Kaufvertrag kann ich nicht mehr zurückzutreten,weil ich den Computer im April gekauft habe und in seinen Agbs steht dieses drin:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.

okay ich werde den anschreiben,das ich einen vollwertigen Ersatz haben möchte und nicht so einen minderwärtigen wie jetzt!


MfG.Herbert
 
Das was du zitierst ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

Da hier aber ein Sachmangeln vorliegt, hast du weitere Rechte. So könntest du vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer dir wiederholt die entsprechende Festplatte nicht liefert oder liefern kann.
 
Das was du zitierst ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

Da hier aber ein Sachmangeln vorliegt, hast du weitere Rechte. So könntest du vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer dir wiederholt die entsprechende Festplatte nicht liefert oder liefern kann.

aha okay das wusste ich nicht!Und wie sieht Widerrufsrecht denn bei Sachmängeln dann genau aus?

Also bei der mangelhaften Festplatte bzw. den minderwertigen Ersatz ist ja klar!Aber du meinst ja bei einem Sachmangel kann ich auch zum jetzigen Zeitpunkt vom ganzen Kaufvertrag zurücktretten.Bis zu welchen zeitlichen Rahmen gilt dieses Recht dann für den Verbraucher bei einem Sachmangel?

Thx für deine Antworten^^Ich habe hier einen Interesanten Link gefunden dazu:https://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=sachmangel

MfG.Herbert
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber du meinst ja bei einem Sachmangel kann ich auch zum jetzigen Zeitpunkt vom ganzen Kaufvertrag zurücktretten.

Das stimmt nicht ganz, der Verkäufer hat - kurz gesagt - das Recht zu einem zweiten Nacherfüllungsversuch, d.h. er kann dir noch einmal die geforderte Festplatte zuschicken. Erst wenn auch der fehlschlägt hast du ein Rücktrittsrecht.

Bis zu welchen zeitlichen Rahmen gilt dieses Recht dann für den Verbraucher bei einem Sachmangel?

Bis zu zwei Jahre ab Lieferung.
 
Aber was der Händler nicht machen darf, ist die als Ersatz dienende Festplatte in ihren technischen Details zu verändern.

Sprich: Eine 500 GB Festplatte mit 7.2kRPM durch eine 500 GB mit 5.4kRPM zu ersetzen ohne entsprechende Vergütung anzubieten.
Es darf eine eine baugleiche sprich gleiche Größe und RPM eines anderen Herrstellers nehmen.
Es darf eine wiederaufbereitete Platte sein, sofern diese den technischen Daten der Original-Platte entspricht.

Gruß,

jiw
 
Das ergibt sich aus dem Kaufvertrag. Wenn dort eine 500GB Festplatte mit 7.2kRPM vereinbart war, nicht aber der Hersteller dieser Platte, muss sie nicht von WestData sein. Umgekehrt gilt aber auch, wenn keine RPM vereinbart waren, sondern nur die Festplattengröße, hat der Verkäufer schon mit der Lieferung der ersten Platte seine Nacherfüllungspflicht erledigt.
 
Das stimmt nicht ganz, der Verkäufer hat - kurz gesagt - das Recht zu einem zweiten Nacherfüllungsversuch, d.h. er kann dir noch einmal die geforderte Festplatte zuschicken. Erst wenn auch der fehlschlägt hast du ein Rücktrittsrecht.



Bis zu zwei Jahre ab Lieferung.

Aber was der Händler nicht machen darf, ist die als Ersatz dienende Festplatte in ihren technischen Details zu verändern.

Sprich: Eine 500 GB Festplatte mit 7.2kRPM durch eine 500 GB mit 5.4kRPM zu ersetzen ohne entsprechende Vergütung anzubieten.
Es darf eine eine baugleiche sprich gleiche Größe und RPM eines anderen Herrstellers nehmen.
Es darf eine wiederaufbereitete Platte sein, sofern diese den technischen Daten der Original-Platte entspricht.

Gruß,

jiw

Das ergibt sich aus dem Kaufvertrag. Wenn dort eine 500GB Festplatte mit 7.2kRPM vereinbart war, nicht aber der Hersteller dieser Platte, muss sie nicht von WestData sein. Umgekehrt gilt aber auch, wenn keine RPM vereinbart waren, sondern nur die Festplattengröße, hat der Verkäufer schon mit der Lieferung der ersten Platte seine Nacherfüllungspflicht erledigt.

@logarino thx für deine Antwort,das mit dem Nacherfüllungsversuch,steht auch so auf der Seite,wo ich weiter oben den Link dazu gepostet habe^^


@jiw thx für deine Antwort,also darf der Händler mir eine wiederaufbereitete Festplatte von Magnetic Data Technologies mit 7200 RMP schicken?
Weil ich habe schon von mehreren Leuten gehört,das wenn eine Festplatte die mechanische Geräusche macht und wo dann steht Sektorfehler usw.
wieder aufbereitetet wird,nicht lange funktionieren wird!Also wenn er mir so eine Magnetic Data Technologies Festplatte schickt,das es nicht lange dauern wird,
bis diese auch Ihren Geist aufgibt.Oh man ich sehe es schon kommen

@logarino wie vereinbart war?Weil wenn ich mir einen Computer kaufe,wo eine Festplatte mit 500 Gigabyte und 7200 RPM hat(steht ja auch so in seiner Artikelbeschreibung drin)
Dann gehe ich doch davon aus,das ich geanuso eine wieder bekomme und nicht eine mit 5400 RPM.Ich habe doch auch schließlich für die Festplatte mit 500 GB und 7200 RMP bezahlt.


MfG.Herbert
 
Das ergibt sich aus dem Kaufvertrag. Wenn dort eine 500GB Festplatte mit 7.2kRPM vereinbart war, nicht aber der Hersteller dieser Platte, muss sie nicht von WestData sein. Umgekehrt gilt aber auch, wenn keine RPM vereinbart waren, sondern nur die Festplattengröße, hat der Verkäufer schon mit der Lieferung der ersten Platte seine Nacherfüllungspflicht erledigt.
Und wenn in der Artikelbeschreibung die Rede von einer 500 Gigabyte Festplatte von Western Digital mit 7200 RPM war, dann muss auch eine solche vom selben Hersteller bei einem Defekt nacherfüllt werden.
Ob das von einer Festplatte von Western Digital die Rede war, weiß ich nicht, da müsste uns Herbert aufklären.
 
Die Daten, die in der Artikelbeschreibung angegeben waren, fließen als Beschaffenheitsvereinbarung in den Kaufvertrag ein.
Wenn da drin steht, die HD läuft mit 7.2kRPM, dann gilt das natürlich und genau eine solche Platte muss er dir liefern. Wenn in der Beschreibung aber nichts bzgl. der RPM steht, darf der Verkäufer wählen.
Gleiches gilt bzgl. des Herstellers der Festplatte.

EDIT: Muebarekking war schneller ;)
 
Richtig,

Es kommt aber immer darauf an, was mit dein Entscheidungskriterium war beim Kauf, in diesem Fall große Festplatte und oder schnell?
Festplatte von Western Digital?
Was steht auf der Rechnung?
Sind dort die technischen Daten der Festplatte festgehalten worden?
Hast Du Dir die Werbung zu deinem Rechner aufbewahrt?
Ist der Festplattencache etwa auch unterschiedlich?

Der Händler kann Dir nicht einfach "irgendeine" Festplatte als Austausch mitgeben, dann hätte es ja auch eine 120GB Festplatte mit 7.2kRPM sein können ;-)

Mach dein Wunsch / deine Forderung gegenüber dem Händler deutlich,
das Du nur eine Festplatte akzeptierst, die in den Punkten übereinstimmt, die Dir wichtig sind und das Du mit der gelieferten Festplatte als Austausch nicht einverstanden bist, da Sie sich in folgenden Merkmalen <Angabe der Merkmale> von der Originalplatte unterscheidet.

Gruß,

jiw
 
Ich habe eben mal in der Artikelbeschreibung nachgeschaut und da steht nichts Western Digital,obwohl eine drin war.
Also kann der Händler mir eine x beliebige Marke an Festplatte schicken,das ist ja auch relativ wurscht^^

Aber in der Artikelbeschreibung und auch in der Rechnung steht mit 7200RPM.

weiss irgendeiner von Euch,wo es eventuell Vorlagen für Nacherfüllung im Netz gibt?



MfG.Herbert
 
Zuletzt bearbeitet:
Da brauchst du keine Vorlage, schreib einfach ganz normal, dass du in dem PC eine Festplatte mit 7200RPM hattest, für die du auch bezahlt hast, und eben eine solche jetzt auch als Ersatz möchtest.