Gewerbeanmeldung/ Steuern bei Paidmailernutzung

Vielleicht hilft Dir ja dieser Link noch etwas weiter:

Gerwerbe bei Minderjährigen

Die Nichtanmeldung eines Gewerbes ist übrigens kein Betrug ( wie hier auch schon ins Gespräch gebracht ), sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit.


In Deinem Fall würde ich eine "auf Dauer angelegte Gewinnerzielungsabsicht" verneinen, das Ganze als Hobby deklarieren und gut iss.
 
Danke für den guten Link.

Jetzt bin ich nur bei etwas unschlüssig:
1. Ich hab ja kein wirkliches Unternehmerisches Risiko und arbeite ja eigendlich unter dem Paidmaileradmin. Kann man dann wirklich von Gewerbepflicht/Selbstständigkeit sprechen? (es gibt ja auch eine inaktivenlöschung, also kann ich auch nicht beliebig viel arbeiten (zumindest nur in einem sehr eingeschränkten Bereich))
Du hast das Risiko, da Du die Anzahl der Zusendung von Paidmails nicht beeinflussen kannst. Die Kosten für PC-Betrieb und Internetzugang laufen weiter, auch wenn Du keine Einnahmen mangels Paidmails erzielst. Der Betreiber kann ja auch konkurs gehen ...

DeadMansHorror schrieb:
2. Ich les immer wieder diese Schöne Frase "Gewinnabsicht". Was ist eigendlich wenn ich dann sage: "Ich hatte keine Gewinnabsicht. Ich wollte refs kaufen (also reinvestition)" und das dann natürlich auch machen, müsste ich dann wieder kein Gewerbe anmelden?
Natürlich hats DU eine GEwinnerzielungsabsicht: Warum reinvestierst Du Deine Gewinne ? Um Refs zu kaufen, ok! Aber was willst Du durch die Refs erzielen -mehr Gewinne natürlich !

DeadMansHorror schrieb:
3. Versteuern muss ich ja nur die Auszahlungen, richtig? Wenn ja, müsste ich dann kein Gewerbe anmelden, wenn ich auf ein fremdes Konto auszahle, dafür z.B. Lose bekomme und diese dann ab und zu mal verkaufe?
DU erzielst die Einnahmen, wenn Du diese auf andere Konten auszahlen lässt ist das für das Finanzamt erstmal unerheblich! Das Auszahlen in Losen und der verkauf dieser wäre eine (untergeordnete?) Nebentätigkeit Deines Hauptgewerbes, würde ich mit anmelden gleich zu Beginn.

DeadMansHorror schrieb:
Ich hoffe du bist nochmal so hilfsbereit
DeadMansHorror

P.S.: Ja ich muss leider immer alles genau wissen... das ist meine (ok eine meiner vielen) Macken :D

Kein Thema helfe gerne wenn es Thema und Zeit zulassen ;) Die ganze Geschichte ist allerdings ziemlich theoretisch, da das Finanzamt bei Deinen Gewinnerwartungen wahrscheinlich keine Steuerpflicht feststellen wird. Anmelden beim Gewerbeamt würde ich die ganze Kiste nur, wenn Du persönlich aus einem angemeldeten Gewerbe irgendwie Nutzen ziehen kannst - und sei es nur als persönlichen Fun oder als Startbrett für eine selbständige Karriere ;)

Gruß
fossiebaer
 
Danke für den Link, aber:
In Deinem Fall würde ich eine "auf Dauer angelegte Gewinnerzielungsabsicht" verneinen, das Ganze als Hobby deklarieren und gut iss.
8O nen Hobby wo ich Geld raus ziehe, kann ich ohne Gewerbe betreiben 8O
sry... das macht für mich nur wenig Sinn: "Ich geh mal meinem Hobby nach und helfe Leute in Rechtsbelangen"
Das ist doch dann auch eindeutig nen Job.

@fossibaer:
Ob das Finanzamt ne Steuerpflicht feststellen wird ist doch erstmal für ne Gewerbeanmeldung wurst, oder?! Das ist doch unabhängig von einander zu betrachten?

Weitere Frage @all:
Das oben geschilderte hört sich ziemlich kompliziert an (Gericht, warten...) ich werd aber eh in knappen 3 Monaten 18.
Wenn ich jetzt PAidmails bestätige, aber gar nicht auszahle (auf kein Konto) könnte ich dann auch erst mit 18 ein Gewerbe anmelden, und danach dann erst Auszahlungen erhalten, oder würde meine "Vorarbeit" dann schon eine Ordnungswidrigkeit darstellen?

MfG
DeadMansHorror

P.S.: Was ist eigendlich, wenn ich MAilerintern Punkte transferieren würde. Denn angeben muss ich ja nur Auszahlungen, also wie wäre es damit.

Ja ich weiß, dass die Kiste mega theoretisch ist (bei earnstar machens ja auch wohl über 30k Leute ohne Gewerbe) aber ich weiß halt gerne, ob ichs auch wirklich machen darf.
 
Also man kann ja vielleicht eine Gewinnabsicht unterstellen, aber dann darf man doch von den Einnahmen auch die Kosten (Internetzugang+Stromkosten) in Abzug bringen und da bleibt doch bei den meisten Usern kein Gewinn !
 
Das Gewerbeamt informiert das zuständige Wohnsitzfinanzamt über jedes angemeldete Gewerbe. Automatisch wird dann ein steuerlicher Erfassungsbogen geschickt, wo vrstl. Umsatz- und Gewinnprognosen gemacht werden müssen. Richtig. Es sind zwei getrennte, voneinander unabhängige Verfahren (da auch zwei unabhängig voneinander agierende Behörden).

Ich gehe mal davon aus, dass die eine Anmeldung drei Monate nach Beginn der Aktivitäten kein Schwein interessiert - versteuern musst Du erst Deine Einnahmen zum Zeitpunkt des Geldzuflusses! Der interne Punktetransfer geht buchalterisch am Finanzamt vorbei, es sei denn Du würdest täglich Buch darüber führen, wieviele Punktegutschriften Du erhalten hast. Eine zu vernachlässigende Größe bei den von Dir ins Vesier genommenen Geschäftsmodell würde ich sagen.

@moonmanXL
Richtig, man darf die Betriebsausgaben mit den Betriebseinnahmen verrechnen, erst das Ergebnis ist dann Gewinn oder Verlust. Generell müssten (z.B. bei der PC-Nutzung) die privaten Anteile bei allen Ausgaben angerechnet werden

Ich kann mich nur wiederholen: Dies ist hier eine ganz theoretische Kiste, da das Finanzamt m.E. beim Lesen der Umsatzprognosen einen Lachkrampf bekommt und Dir steuerbare, aber keine steuerpflichtigen Umsätze attestieren wird.

Um noch tiefer in die Materie einzusteigen hier ein Link in Sachen Abgrenzung Gewinnerzielungsabsicht zur Liebhaberei. Ist aber nur interessant, wenn Verluste aus dem hier geplanten Gewerbe mit Gewinnen aus anderen Gewerben gemindert werden sollen. Die Seite ist auch sonst sehr informativ, wenn Du Dich steuerrechtlich mehr informieren möchtest.

Gruß
fossiebaer