Garantieanspruch?

Evilman64

Well-known member
ID: 185632
L
24 April 2006
228
10
Hallo,
ich möchte mir bei Ebay ein neues Handy kaufen, welches neu ist. Der Verkäufer (Privat) schickt aber nur eine Kopie der Rechnung mit.
Falls nun mal irgendwann was mit dem Handy sein sollte, kann man dann auch nur die Kopie benutzen oder wollen Vertragshändler dann die original Rechnung haben?
Danke schonmal
Mfg Evilman64
 
Wenn es so vereinbart war, hast du Anrecht auf die Originalrechnung.
Die würde ich dann auch verlangen, um Komplikationen aus dem Weg zu gehen.

Ob der Vertragshändler sich mit ner Kopie zufrieden gibt, weiß ich nicht.
 
In der Auktion stand überhaupt nichts von einer Rechnung. Habe dann den Verkäufer angeschrieben und der meinte man bekommt eine Kopie der Rechnung mit Datum vor 2 Wochen.
 
theoretisch braucht man keine Rechnung, man muss nur nachweisen können, dass es eben am Tage X bei Händler Y gekauft wurde

dazu reicht dann halt auch die Kopie
kann ja sein, dass auf der Originalrechnung noch andere Posten drauf sind, wozu eben der Verkäufer nun diese noch benötigt
 
Ihr solltet bei der Betrachtung vielleicht Garantie und Gewährleistung auseinanderhalten. Während die Gewährleistung gesetzlich eindeutig geregelt ist, kann sich bei der Garantie der Hersteller seine Bedingungen völlig frei definieren.

Und eine Original-Rechnung kann für eine Garantie nötig sein, wenn das so in den Bedingungen der Garantie steht.

Marty
 
da hatten die Anwälte bei SternTV etwas anderes gesagt

selbst bei den freiwilligen Angaben muss keine Rechnung / Quittung vorhanden sein, wenn der Kauf nachweisbar ist, es würde sogar theoretisch ein Zeuge ausreichen, der beim Kauf dabei war

wobei ich letzteres als etwas gefährlich erachte, weil dadurch Betrug Haus und Hof offen stehen

aber so war die Aussage in dem Beitrag kurz vor Weihnachten

ging um Garantie und Umtausch
 
selbst bei den freiwilligen Angaben muss keine Rechnung / Quittung vorhanden sein, wenn der Kauf nachweisbar ist, es würde sogar theoretisch ein Zeuge ausreichen, der beim Kauf dabei war
Es geht um die Herstellergarantie. Und ein Hersteller könnte eine Garantie sogar auf den Erstkäufer einschränken, wenn er möchte. Er kann die Bedingungen fast völlig frei definieren. Und wenn er vertraglich festgelegt hat, dass es Garantie nur gegen Originalrechnung gibt, dann kann man da nichts machen.

aber so war die Aussage in dem Beitrag kurz vor Weihnachten

ging um Garantie und Umtausch
Da ging es sicher um Gewährleistung des Verkäufers, aber nicht um Garantie des Herstellers.

Marty
 
Da stimme ich Marty zu. Wollte gerade eben gleichen Beitrag verfassen, aber hatte Marty schon geschrieben. Ich versuch den Kunden an der Kasse immer wieder zu erklären, "Nein, das Gerät hat keine Garantie, nur eine zweijährige Gewährleistung vom Hersteller.". Daraufhin sind die Meisten aber verwirrt, weil ich "Nein" gesagt habe und die nur den Begriff "Garantie" kennen bzw. denken zu kennen. Ich will ja nur, dass es da keine Missverständnisse gibt, aber versteht ja auch keiner.

Ich denk aber eh, dass der Threadersteller die Gewährleistung meint. Die Garantie kann verschiedene Sachverhalte und Optionen beinhalten und ist freiwillig vom Hersteller, ein Beispiel dafür: Preis-Garantie. "In den nächsten 2 Monaten werden Sie das Gerät nirgendwo günstiger finden, sonst bieten wir Ihnen die Preis-Differenz. Die Rechnung ist benötigt und weiterhin ist die Garantie eingeschränkt durch...." Das ist eine Garantie. Da darf der Hersteller seine Bedingungen frei wählen.