Fragen zum Steuerbescheid

komerzhasi

Krieg & Krawall
ID: 23775
L
24 April 2006
3.400
220
Servus Gemeinde,

meine Mom hat letzte Woche ihren Steuerbescheid bekommen und ich wollte zu einem Punkt mal eine Frage in den Raum werfen ...

Meine Mom arbeitet in Altersteilzeit und bekommt zusätzlich Witwenrente.
Die Witwenrente wird ja als Einkommen zu 50% versteuert und mit der EkSt-Erklärung zusammen verrechnet.

Nun soll meine Mom ein Nachzahlung von rund 150 Euro leisten (Aufgrund der Witwenrente).
Soweit alles klar.

Jetzt hat das Finanzamt im Steuerbescheid aber festgelegt, dass meine Mutter 2008 insgesamt 4 Steuervorauszahlungen leisten soll, da aufgrund des Wegfalls der Pendlerpauschale nicht mehr soviel zum Absetzen anfällt um die Steuern auf die Witwenrente gegenzurechnen.

Nun die Frage an die Experten ... wie sollte ein Widerspruch gegen diesen Steuerbescheid aussehen, da wir nicht einsehen aufgrund der aktuellen schwammigen Rechtslage mit mehr als 250 Euro pro Quartal in "Vorleistung" dem FA gegenüber zu gehen?
 
Einspruch muss ohnehin eingelegt werden, da sonst auch bei einer zu erwartenden positiven Entscheidung des BVerfG bezüglich der 20km Entfernungspauschale keine nachträgliche Änderung mehr erfolgen kann.

Den Fall kann ich ohne weitere Angaben schwer einschätzen. Ich gehe aber davon aus, dass es dann (bisher) Werbungskosten über dem Arbeiternehmerpauschbetrag gab (wie viele?) und ein relativ großer Teil davon durch Fahrtkosten entstanden ist (wie oft fährt sie pro Jahr zur Arbeit? Wie weit?).

Es klingt für mich aber in so einem Fall unwahrscheinlich, dass es wirklich nur wegen der nicht quellensteuerbelasteten Witwenrente und dem Wegfall von schätzungsweise nicht so häufigen Fahrten zu solchen Nachzahlungen kommt. Da muss noch irgendwas anderes sein, was sich bisher positiv ausgewirkt hatte. Ist vielleicht ein jüngeres Kind gerade aus der Berücksichtigung gefallen (Ausbildung zu Ende?)?

Sollten die Grundlagen für die Vorauszahlungen berechtigt sein, ist es relativ mühsam wirklich einen Mehrwert zu bekommen, denn selbst wenn man den Verwaltungsakt über die Vorauszahlungen angeht, muss man letztlich alles wieder bei der nächsten ESt-Erklärung ausfechten. Die einfachere Möglichkeit wäre die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, denn darin kann man auch die ungekürzte Entfernungspauschale berücksichtigen. Im Ergebnis wird dann aber auch erstmal die nächste Nachzahlung größer, da vorher entsprechend weniger Lohnsteuer einbehalten wurde.
 
Also ich kann mir das mit der Steuervorauszahlung nur so erklären, dass meine Mom für letztes Jahr schon knapp 150 Euro an Steuern nachzahlen muss bei voller Kilometerpauschale.

Da die Nachzahlung bei entsprechend gekürzter Kilometerpauschale im nächsten Jahr entsprechend höher ausfallen würde, will das Finanzamt die Steuern entsprechend vorher schon haben.

Und genau das ist die Frage ob das rechtens ist denn ich bin der Meinung, dass erst am Jahresende die Steuergutschrift/ -nachzahlung ermittelt werden kann.
Denn würde meine Mutter morgen umziehen und die Entfernung zur Arbeit verdoppeln wäre ja die komplette Berechnung des FA hinfällig.

Ich hatte gedacht den Widerspruch mit dem Verweis auf das zu erwartende BVG-Urteil im kommenden Jahr zu begründen.
Allerdings weiss ich nicht, ob meine Mom trotz des Widerspruchs zur Zahlung dieser Steuervorauszahlung verpflichtet ist.
 
Das Instrument der Quellensteuern an sich ist sinnvoll, berechtigt und gesetzeskonform. Grund: Wer Einkünfte erzielt muss auch Steuern zahlen, doch wer Steuern immer nur einmal pro Jahr zahlen müsste, bekommt Probleme, weil er dann sicher schon einen Teil oder alles ausgegeben hätte, für ihn die Schuldenspirale beginnt und der Staat trotzdem enorme Steuerausfälle hätte => Ungerechtigkeit für alle anderen Menschen, die ihre Steuern nicht gleich ausgegeben haben.

Daher gibt es verschiedene Quellensteuerbereich, die bekannteste davon ist die Lohnsteuer. Da man sie erst gar nicht ausbezahlt bekommt, hat man auch nicht die Möglichkeit sie auszugeben und sich dann später zu fragen, wo man denn nun das Geld für die Steuerzahlung hernehmen soll. Weiterer Bereich ist die Kapitalertragsteuer.
Hat man nun Einkünfte, bei denen keine Quellensteuer einbehalten wurde - Paradefall Vermietung und Renten - fällt für sie bei der Einkommensteuererklärung in der Regel eine Nachzahlung an, da die einbehaltenen Quellensteuern im besten Fall die Steuerlast abdecken, die durch die quellensteuerbelasteten Einkünfte entstehen, also deckt z.B. die Lohnsteuer genau die Arbeitseinkünfte, nicht aber eine zusätzliche Rente.
Ist der Anteil der nicht quellensteuerbelasteten Einkünfte zu hoch und die zu erwartende Nachzahlung über gewissen Grenzen, dann kann, darf und muss das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen. Auch diese haben die gleiche Funktion wie eine Quellensteuer.

Wenn also ein Grund besteht Vorauszahlungen festzusetzen, dann ist es auch richtig sie festzusetzen.
In diesem Fall ist jetzt nur die Frage, ob so ein Grund besteht. Die Kürzung der Entfernungspauschale führt nach dem Wortlaut des Gesetzes zu einer höheren Steuer und somit kann dabei auch der Fall eintreten, dass Vorauszahlungen festgesetzt werden.
Wie "fair"/verfassungskonform diese gesetzliche Regelung ist, ist wieder eine ganz andere Sache. Theoretisch ist diese Gesetzeslage erst durch eine (rückwirkende) Gesetzesänderung oder durch eine gesetzesbildende höchstrichterliche Entscheidung aufgehoben, letztere kann aber erst erfolgen, wenn das erste Veranlagungsjahr mit dieser Regelung per Bescheid veranlagt wurde und gegen diesen geklagt wird, das heißt frühestens im Jahr 2008 können die Klagen für 2007 anlaufen und bis es dann wirklich eine endgültige Entscheidung gibt, kann es auch noch ein paar Jahre dauern.

Alles was davor liegt, also Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte oder Reduzierung von Vorauszahlungen, kann zwar auch erstritten werden - wie der BFH (übrigens sehr schnell) für die Freibeträge positiv entschieden hat - ist aber im Endeffekt immer nur ein vorläufiger und wertloser Teilsieg.

In diesem Fall habe ich ja auch noch in Frage gestellt, ob die Vorauszahlung wirklich ausschließlich auf der Kürzung der Entfernungspauschale beruht. Darauf habe ich keine Antwort bekommen. Die Antwort sollte sich nach den ganzen Zahlenkolonnen bei der Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheides befinden, eventuell gibt es auch in den Zahlenkolonnen noch eine zusätzliche Berechnung, wie es z.B. bei der Festsetzung von Zinsen der Fall wäre. Du kannst die entsprechenden Stellen auch scannen und natürlich persönliche Daten wie Namen und Steuernummer schwärzen, doch ohne Auskunft darüber lässt sich nichts weiter dazu sagen.
 
In diesem Fall habe ich ja auch noch in Frage gestellt, ob die Vorauszahlung wirklich ausschließlich auf der Kürzung der Entfernungspauschale beruht. Darauf habe ich keine Antwort bekommen. Die Antwort sollte sich nach den ganzen Zahlenkolonnen bei der Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheides befinden, eventuell gibt es auch in den Zahlenkolonnen noch eine zusätzliche Berechnung, wie es z.B. bei der Festsetzung von Zinsen der Fall wäre. Du kannst die entsprechenden Stellen auch scannen und natürlich persönliche Daten wie Namen und Steuernummer schwärzen, doch ohne Auskunft darüber lässt sich nichts weiter dazu sagen.

Sorry ... hatte ich vergessen.

Die Vorauszahlung beruht eindeutig auf dem Wegfall der ersten 20 km der Kilometerpauschale.
Im Bescheid steht, dass für die Berechnung der Vorauszahlung die neue Kilometerpauschale ab dem 21. Kilometer herangezogen wurde.

Allerdings weiss ich nicht, ob die Tatsache, dass meine Mutter für 2006 schon eine Steuernachzahlung von 150 Euro leisten muss für eine Festsetzung einer Steuervorauszahlung ausreichend ist.
 
Es kommen hier ja mehrere Dinge zusammen. Die nicht quellensteuerbelastete Rente und der Wegfall von Werbungskosten.

Wenn dann die Grenzen des §37(5) EStG überschritten sind (mind. 200€/Jahr), dann können Vorauszahlungen festgesetzt werden. Mit bisher 150€ war diese Grenze noch nicht überschritten, jetzt (mit der Prognose auf den nächsten Veranlagungszeitraum) schon und dann wird das komplette Vorauszahlungsvolumen festgesetzt, also auch der Teil, der durch die Rente entsteht.

Was mich jetzt noch interessieren würde: Wie viele Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit gab es bisher und wie viel davon sind durch die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte entstanden (Tage, km, €)?
 
Danke für diese Info ... genau das bringt mich schon mal etwas weiter. :D

Wegen der Zahlen der Werbungskosten schaue ich morgen früh mal nach - hab den Steuerbescheid noch irgendwo rumliegen.

Allerdings gibt es ja seitens der Finanzämter die Festlegung, Steuerbescheide für 2007 als vorläufig einzustufen (wegen der unklaren Rechtslage).
Meiner Ansicht nach wäre diese Vorläufigkeit ja auch schon im Steuerbescheid meiner Mom gegeben da das FA sich ja bei der Vorauszahlung genau auf diese strittige Festlegung bezieht.
 
Ach ja, mag sogar sein, dass deswegen auch generell Vorläufigkeit gegeben wird und man deswegen keinen individuellen Einspruch mehr schreiben muss - man muss nur darauf achten, dass auch alle gewünschten Vorläufigkeiten (wovon es mittlerweile eine reichliche Auswahl gibt) auch auf dem Bescheid stehen.

Allerdings ist mit einer Vorläufigkeit nicht zwangsläufig auch eine Aussetzung der Vollziehung verbunden, man muss also dann doch erstmal zahlen und dementsprechend kann auch eine generell angedachte Vorläufigkeit auch keinen Einfluss auf die Vorauszahlungen haben.
 
In diesem Fall ist aber tatsächlich eine Aussetzung der Vollziehung verbunden und das bezieht sich auch ausdrücklich auf Vorauszahlungen:

BMF Schreiben v. 04.10.07 (PDF)
Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung, mit denen in Rechtsbehelfsverfahren [..] gegen die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder gegen künftig ergehende Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2007 begehrt wird, Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte über die [20 km Regelung] hinaus auch für die ersten 20 Entfernungskilometer steuermindernd zu berücksichtigen, ist stattzugeben [..]. Die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids kann auch zur vorläufigen Erstattung entrichteter Vorauszahlungen [..].
 
Sensationell !!! :D

Genau sowas habe ich gesucht. Ich werd dann gleich mal den Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (mit Verweis bzw. Anlage des Dokuments) aufsetzen.

Meine Mom wird sich freuen ! Danke !